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Eine kombinierte Methode für Juristen und ... - Werner Baurecht

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34nen eigenen Störungsbericht anzulegen. Vielmehr empfiehlt es sich generell, die Störunganhand des konkret betroffenen Vorgangs im Detailterminplan zu definieren, z.B. „485 -Trockenbau 4. OG“, „645 - Lüftungskanäle Empfangshalle“ usw. Häufig betrifft eine Störungdie gleiche Leistung in mehreren Bereichen <strong>und</strong> damit mehrere Terminplanvorgänge(„075 – Sonnenschutz Ostfassade“, „089 – Sonnenschutz Südfassade“ etc.). Fehlt ein Detailterminplan,dann ist es Aufgabe des Baubetrieblers, zunächst die Terminplanung entsprechendsinnvoll aufzuschlüsseln/nachzuvollziehen.Da die gesamte weitere Arbeit auf den Einzelsachverhalten aufbaut, sollten diese sorgfältigaufgeschlüsselt werden. Allerdings lässt sich zum Teil erst zuverlässig bestimmen, welcheVorgänge betroffen <strong>und</strong> welche störenden Umstände maßgeblich sind, wenn umfänglicheSachverhaltsinformationen ausgewertet sind. Ggf. ist die Aufteilung der Störungssachverhaltenachträglich zu korrigieren.Unter Ziff. 1 des Störungsberichts, „Störungssachverhalt“, sollen die Sachverhalte anhandeiner einheitlichen Struktur einschließlich aller relevanten Beweismittel erfasst werden.Ergebnis der baubetrieblichen Bewertung (Ziff. 2) sind Behinderungsanfang, -ende <strong>und</strong> -dauer sowie Änderungen der Ausführungsdauer für jeden einzelnen von der Behinderungbetroffenen Vorgang.Im Rahmen der rechtlichen Beurteilung (Ziff. 3) wird geprüft, ob <strong>und</strong> welche Anspruchsvoraussetzungendem Gr<strong>und</strong>e nach vorliegen. Je sorgfältiger <strong>und</strong> strukturierter die Sachverhalteaufbereitet sind, desto zügiger können die einzelnen Tatbestandsmerkmale„durchgeprüft“ werden.Mit seiner streng strukturierten Darstellung hilft der Störungsbericht, auch erhebliche Datenmengenzu bewältigen, etwa aus Großbauvorhaben. Die Bewertung soll gleichermaßenfür baubetriebliche Fachleute <strong>und</strong> von juristischer Seite nachprüfbar sein. Auch das Gerichtkann so mit noch überschaubarem Aufwand eine summarische Beurteilung finden,© 2010 by Wolters Kluwer Deutschland GmbH / werner-baurecht.de

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