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Eine kombinierte Methode für Juristen und ... - Werner Baurecht

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462. Mehrkostenermittlung (Entschädigung, Vergütungsanpassung bzw. Schadensersatz)Auf Basis des SOLL Mehrkosten ermittelt der Baubetriebler die angemessene Höhe etwaigerAnsprüche auf Entschädigung, Vergütungsanpassung oder Schadensersatz. Die nähere<strong>Methode</strong> hierbei ist nicht Thema dieses Beitrags, dazu nur so viel: Soweit insbesonderevon den Instanzgerichten vielfach gefordert wird, die Mehrkosten müssten für jede Störungeinzeln ermittelt werden, ist zu unterscheiden:− Die Kostenfolgen der Bauzeitverlängerung können nicht einzelstörungsbezogen ermitteltwerden, denn sie bestimmen sich gerade nach der Gesamtschau der Terminfortschreibung.76 Mehrere Störungen können parallel ein <strong>und</strong> dieselbe Bauzeitverlängerungverursacht haben, der verlängerte Einsatz des Bauleiters kann jedoch nur einmalin Ansatz gebracht werden. Dabei geht es um den Verlängerungszeitraum nach Endeseines ursprünglich gem. SOLL vorgesehenen Einsatzes, nicht also um den Störungszeitraumoder die unmittelbare Zeit danach.− Leistungsabhängige Kosten dagegen sind ohne Weiteres einzelstörungsbezogen ermittelbar.Bewirkt eine Behinderung z.B., dass die laut (auskömmlichem) SOLL vorgesehenenLeistungswerte objektiv nur zur Hälfte erreicht werden können, so kann dieseProduktivitätsminderung für die betreffende Kolonnenstärke <strong>und</strong> den entsprechendenLeistungsanteil kostenmäßig bewertet werden. In diesem Beispiel verdoppeln sich entsprechenddie Lohn- <strong>und</strong> Gerätekosten für die betroffene Teilleistung, so dass diesePreissteigerung als leistungsabhängige Kosten in Ansatz zu bringen ist. Es sind alsodie zusätzlich aufgewendeten Lohn-, Geräte- <strong>und</strong> ggf. auch Materialkosten konkretdarzulegen, die durch die jeweilige Behinderung adäquat-kausal bedingt waren.Gewinn für die PraxisDie hier vorgestellte <strong>Methode</strong> hat diverse Vorzüge:− Der Störungsbericht mit seiner umfassenden Stoffsammlung einschließlich förmlicherBeweisantritte ermöglicht einen maximal plausiblen <strong>und</strong> zugleich rechtsförmigenNachweis der Behinderungen <strong>und</strong> ihrer unmittelbaren Auswirkungen auf die Leistung.76 Vgl. S<strong>und</strong>ermeier, in: Würfele/Gralla, Nachtragsmanagement, Rn. 1648 ff.© 2010 by Wolters Kluwer Deutschland GmbH / werner-baurecht.de

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