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Eine kombinierte Methode für Juristen und ... - Werner Baurecht

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42jeweils unter Berücksichtigung etwaiger Änderungen der Abläufe <strong>und</strong>/oder der sog. Aufwandswerte/Leistungswerte(Zeitaufwand für die jeweilige Leistung, Stichwort Produktivitätsminderung).Zwei gesonderte Analysen des störungsmodifizierten Sollablaufs sind erforderlich, weilsich Fristverlängerungs- <strong>und</strong> Mehrkostenansprüche gr<strong>und</strong>sätzlich unterscheiden. Währendes für den Fristverlängerungsanspruch auf die objektivierte Betrachtung aus Sicht desdamaligen Geschehens ankommt:Welche Fristverlängerung stand dem AN nach Ende der Behinderung objektivzur Verfügung? (ex-ante-Perspektive),ist für die Mehrkosten ausschlaggebend, wann der AN de facto leistungsbereit war, <strong>und</strong> ober möglicherweise den Zeitaufwand reduzieren konnte, sei es durch den Aufbrauch vonPufferzeiten, durch effizientere Arbeitsorganisation oder durch äußere Umstände wie verkürzteLieferzeiten, unerwartet günstige Witterung o.ä.:Welche tatsächlich eingetretenen Auswirkungen auf die Bauzeit sind für dieMehrkostenermittlung zu berücksichtigen? (ex-post-Betrachtung).Die Vorgehensweise für beide Terminanalysen, SOLL Fristen <strong>und</strong> SOLL Mehrkosten , ist gr<strong>und</strong>sätzlichdieselbe. Zunächst werden aus allen Störungssachverhalten, die einen Anspruchdem Gr<strong>und</strong>e nach ergeben, die relevanten Eckdaten herausgezogen. Das sind die betroffenenTerminplan-Vorgänge mit Behinderungsbeginn, -ende <strong>und</strong> –dauer. Ferner werdendie konkret erkennbaren Auswirkungen auf Folge- <strong>und</strong> Parallelgewerke ermittelt <strong>und</strong> etwagebotene Bauablaufumstellungen benannt.Anhand dieser Datenbasis erfolgt die Terminplanfortschreibung Schritt für Schritt in chronologischerReihenfolge. Je Störung entsteht so gewissermaßen ein neues störungsmodifiziertesSOLL. 74 Für jeden dieser Schritte werden die Daten der relevanten, direkt von der74 Vgl. Kapellmann, in: Kapellmann/Messerschmidt, VOB, 2. Aufl., B § 6 Rn. 40; Heilfort, BauR 2010, 25, 27,dort bezeichnet als Differenzverfahren; ferner Drittler, Jahrbuch <strong>Baurecht</strong> 2006, 237, 262; Diederichs/Streckel,NZBau 2009, 1, 3.© 2010 by Wolters Kluwer Deutschland GmbH / werner-baurecht.de

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