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Eine kombinierte Methode für Juristen und ... - Werner Baurecht

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38seits des auftraggeberseitigen Risikobereichs (Wetter, höhere Gewalt)? Ein Baubetrieblermit gewisser Erfahrung mit Bauzeitstörungen kann dies sicher ebenso leisten wie ein Jurist.Die Fragen im Einzelnen:− Welche vertraglich vorgesehene Ausführungsleistung war von der Störung betroffen?(geht es um einen bauzeitrelevanten Nachtrag:Welche vertraglich vorgesehene Ausführungsleistung ist durch eine Leistungsänderungoder zusätzliche Leistung beeinträchtigt/verzögert? 73 )− Welcher Vorgang im Terminplan bildet die Leistung ab? (ggf. mehrere Vorgänge)− Worin bestand die Störung / Was fehlte für einen regulären Fortgang?(beim Nachtrag: Wann hat der AG dem AN welche Informationen über eine zu änderndeoder zusätzlich auszuführende Leistung gegeben?)− Wann setzte die Störung ein? bzw. Wann hätte der AG eine bestimmte Mitwirkung geschuldet?− Wann hat der AN die erforderliche Mitwirkung des AG eingefordert oder angemahnt?− Welcher Bautenstand war unmittelbare Voraussetzung für die Leistung?− Wann wäre der AN tatsächlich in der Lage gewesen, auszuführen (Bautenstand, Kapazitäten,Lieferungen usw.)?− Wurde die Behinderung vom AN schriftlich angezeigt? Was spricht dafür, dass die Störung<strong>und</strong> ihre Auswirkung auf die Leistung für den AG offenk<strong>und</strong>ig waren?− Details zur gestörten Leistung: z.B. Lage, Dimensionierung bzw. Anzahl, Material, Ausführungsart(Bei Nachträgen ist hier die Abfolge aller auf Gr<strong>und</strong> der Nachtragsanordnungerforderlichen Leistungen zu benennen.)− Wann endete die Störung? Wann hatte der AG alles Seinerseitige getan? (Bei Nachträgenendet die Störung mit Abschluss der Nachtragsleistungen.)− Wann konnte der AN die gestörte Leistung beginnen/fortsetzen?73 Wenn ausnahmsweise eine zusätzliche Leistung am Ende einer Leistungskette steht: Welcher Fertigstellungsterminwird durch die zusätzliche Leistung verschoben?© 2010 by Wolters Kluwer Deutschland GmbH / werner-baurecht.de

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