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BAUREGLEMENT 2004 - Flawil

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E. SCHLUSSBESTIMMUNGEN28InkrafttretenArt. 521 Dieses Baureglement sowie der zugehörige Zonenplan treten mitder Genehmigung durch das Baudepartement in Kraft.2 Das Baureglement vom 28. März 1995, ausgenommen Art. 18 Abs.2, sowie die Vorschriften der Weilerzone gemäss Teilzonenplan vom 7.September 2001 werden ausser Kraft gesetzt.Hängige BaugesucheArt. 53Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht rechtskräftig erledigtenBaugesuche sind nach den Vorschriften dieses Reglements zu behandeln.Vom Gemeinderat erlassen am: 6. Januar <strong>2004</strong>Gemeinderat <strong>Flawil</strong>:Der Gemeindepräsident:sig. Werner MuchenbergerDer Ratsschreiber:sig. Roland Schmid1. Öffentliche Auflage vom 12. Januar bis 10. Februar <strong>2004</strong>2. Öffentliche Auflage vom 19. April bis 18. Mai <strong>2004</strong>Dem fakultativen Referendum unterstellt: vom 9. August bis 7. September<strong>2004</strong>Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am:22. Dezember <strong>2004</strong>Für das BaudepartementDer Leiter des Amtes für Raumentwicklung:sig. Ulrich Strauss

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