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Jahresbericht 2008 - Ärztekammer Nordrhein

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Dr. rer. pol. Wolfgang<br />

Klitzsch, Geschäftsführer<br />

der <strong>Ärztekammer</strong> <strong>Nordrhein</strong>:<br />

„Ein großer Erfolg<br />

für die <strong>Ärztekammer</strong>n war<br />

die mit dem KHGG NRW<br />

erfolgte Aufnahme in den<br />

Landesausschuss für Krankenhausplanung.“<br />

<strong>Ärztekammer</strong><br />

<strong>Nordrhein</strong> Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik<br />

Versorgungsplanung mitgestalten<br />

Die Bilanz fällt unterschiedlich aus: Während die Bemühungen, ein populationsbezogenes<br />

Integrationsprojekt in <strong>Nordrhein</strong> zu realisieren, einen Dämpfer hinnehmen mussten, gelang es den<br />

<strong>Ärztekammer</strong>n, Mitglied im Landesausschuss für Krankenhausplanung zu werden.<br />

Im Dezember 2007 verabschiedet, traten das neue<br />

Krankenhausgesetz (KHGG NRW) und die dazu gehörende<br />

Verordnung über die pauschale Krankenhausförderung<br />

zum 1. Januar <strong>2008</strong> in Kraft.<br />

Ein großer Erfolg für die <strong>Ärztekammer</strong>n war die<br />

mit dem KHGG NRW erfolgte Aufnahme in den<br />

Kreis der unmittelbar an der Krankenhausplanung<br />

Beteiligten und somit in den Landesausschuss für<br />

Krankenhausplanung. Mit diesem Schritt wurde<br />

vom Gesetzgeber die jahrelange konstruktive und<br />

sachbezogene Mitwirkung an krankenhausplanerischen<br />

Fragestellungen anerkannt und honoriert.<br />

Bedarfsplanung und strukturelle Entscheidungen<br />

setzen differenzierte Kenntnisse über medizinische<br />

Sachverhalte voraus, worüber insbesondere<br />

die <strong>Ärztekammer</strong>n verfügen. Zugleich können die<br />

<strong>Ärztekammer</strong>n die Funktion übernehmen, unterschiedliche<br />

medizinische Sichtweisen zusammenzuführen<br />

und zu bewerten, auf den für die stationäre<br />

Bedarfsplanung relevanten medizinischen<br />

Fortschritt frühzeitig hinzuweisen und ihr Wissen<br />

über die Arbeitsteilung in der Medizin und das notwendige<br />

Zusammenspiel der Fachgebiete einzubringen.<br />

Krankenhausrahmenplanung<br />

Mit dem KHGG NRW setzt das Land den bereits<br />

mit dem Vorgängergesetz, dem Krankenhausgesetz<br />

NRW von 1998, begonnen Trend fort, die Tiefe der<br />

staatlichen Krankenhausplanung zu verringern<br />

und die Verhandlungspartner vor Ort (Krankenhausträger,<br />

Verbände der Krankenkassen) stärker<br />

einzubeziehen. Dabei zeigte sich, dass die 1998 bei<br />

ihrer Einführung von vielen sehr kritisch beurteilten<br />

regionalen Planungskonzepte mittlerweile akzeptiert<br />

sind.<br />

Eine wesentliche Änderung durch das KHGG<br />

NRW liegt in der Abschaffung der Schwerpunktfestlegungen.<br />

Besondere oder überregional bedeutsame<br />

Aufgaben (hierzu gehörten beispielsweise Kapazitäten<br />

für schwer Brandverletzte, Herzchirurgie,<br />

Schlaganfallstationen) wurden bisher gesondert<br />

festgelegt und in den Rahmenvorgaben ausgewie-<br />

22 | <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2008</strong><br />

sen. Im KHGG NRW werden Schwerpunktfestlegungen<br />

nicht mehr als eigenständiger Bestandteil<br />

des Krankenhausplans genannt. Noch unklar ist<br />

allerdings, wie die Planung in diesen Leistungsbereichen<br />

zukünftig erfolgen soll.<br />

Krankenhausfinanzierung<br />

Im Bereich der Krankenhausfinanzierung hat<br />

das Land Neuland betreten. Die bisherigen Investitionsprogramme<br />

wurden durch eine Baupauschale<br />

ersetzt, die analog zur pauschalen Förderung kurzfristiger<br />

Anlagegüter gestaltet wurde. Nach einer<br />

Übergangszeit erhalten ab 2011 alle Plankrankenhäuser<br />

die Baupauschale ohne Nachweis eines konkreten,<br />

auf den Einzelfall bezogenen Investitionsbedarfs.<br />

Die Pauschale kann für die Finanzierung<br />

von Krediten genutzt werden. Die Krankenhäuser<br />

haben somit die Möglichkeit, zeitnah Investitionen<br />

über den Kapitalmarkt zu finanzieren.<br />

Wenngleich die Umstellung der Krankenhausfinanzierung<br />

von den <strong>Ärztekammer</strong>n als Schritt in<br />

die richtige Richtung gewürdigt wurde, kommt<br />

es auch bei der Baupauschale darauf an, wie hoch<br />

die Mittel sind, die das Land zur Verfügung stellt.<br />

190 Millionen Euro sollen dies nach Ankündigung<br />

des Gesundheitsministeriums jährlich sein – ein<br />

Betrag, der nach Einschätzung der <strong>Ärztekammer</strong><br />

<strong>Nordrhein</strong> nicht ausreicht, um angesichts des Investitionsstaus<br />

die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser<br />

fit zu machen.<br />

Musterregion „Integrierte Patientenversorgung“<br />

Nachdem im Januar 2007 sowohl bei der <strong>Ärztekammer</strong><br />

<strong>Nordrhein</strong> als auch bei der Kassenärztlichen<br />

Vereinigung <strong>Nordrhein</strong> die Entscheidung<br />

gefallen war, die Dürener Ärztinnen und Ärzte bei<br />

der Realisierung eines populationsbezogenen Integrationsprojektes<br />

zu unterstützen, begann die gemeinsame<br />

Arbeit vielversprechend.<br />

Der Schwerpunkt der Aktivitäten lag zunächst<br />

auf der Gründung einer Genossenschaft als Plattform<br />

für die innerärztliche Diskussion und als

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