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Jahresbericht 2008 - Ärztekammer Nordrhein

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ist und den Anspruch auf Erhalt und federführende<br />

Mitgestaltung der ärztlichen Gebührenordnung erhoben.<br />

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat hierzu<br />

ein GOÄ-Reformkonzept entwickelt, das aktuell<br />

gemeinsam mit Berufsverbänden und Fachgesellschaften<br />

und auch der ÄkNo realisiert wird. Die<br />

<strong>Ärztekammer</strong> setzt sich dabei weiterhin intensiv<br />

für eine angemessene Honorierung der ärztlichen<br />

Leistungen in Praxis und Krankenhaus ein. Der<br />

Entwurf der BÄK für eine neue GOÄ will die Stärken<br />

der GOÄ erhalten und die Schwächen beseitigen.<br />

Ziel ist es, ein neu strukturiertes Gebührenverzeichnis<br />

auf dem Stand der Wissenschaft mit<br />

leistungsgerechter Bewertung in die politische Diskussion<br />

einzubringen.<br />

Eigenverantwortung, Freiberuflichkeit<br />

und Innovationskraft<br />

Das Konzept der Weiterentwicklung der GOÄ<br />

der BÄK und die aktuellen politischen Entwicklungen<br />

waren Anlass für gemeinsame Beratungen des<br />

Ausschusses „Ärztliche Vergütungsfragen“ unter<br />

Vorsitz von Herrn Dr. med. Arnold Schüller, Neuss,<br />

Vizepräsident der ÄkNo, und der Kommission für<br />

Fragen der ärztlichen Gebührenordnung unter Vorsitz<br />

von Herrn Dr. med. Lothar Rütz, Köln. Dabei<br />

wurde festgestellt, dass ein leistungs- und zukunftsfähiges<br />

Gesundheitswesen auch zukünftig, neben<br />

dem vornehmlich durch die gesetzliche Krankenversicherung<br />

bestimmten sozialen und zunehmend<br />

staatlich regulierten Sektor, einen starken privaten<br />

Bereich, der durch Vertragsautonomie, Eigenverantwortung,<br />

Freiberuflichkeit und Innovationskraft<br />

auf hohem Niveau bestimmt ist, braucht. Ein<br />

Erhalt der GOÄ als individuelle Selbstzahlertaxe<br />

ist nur über einen von Seiten der Ärzteschaft eingebrachten<br />

Novellierungsvorschlag zu verteidigen,<br />

der aufgrund seiner hohen Qualität von den Verhandlungspartnern<br />

nicht ignoriert werden kann.<br />

Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik<br />

Ansprechpartner zur GOÄ<br />

Dr. med. Tina Wiesener<br />

Dr. med. Stefan Gorlas<br />

Dr. med. Anja Pieritz<br />

Tel. 0211-4302-1213 Fax.: 0211-4302-18213<br />

E- Mail: Gabriele.Dorner@aekno.de<br />

Weitere Informationen<br />

zur Schlichtungs- u. Begutachtungstätigkeit:<br />

www.aekno.de/htmljava/a/goae-fl yer.pdf<br />

Rechtsgrundlagen<br />

GOÄ-Ratgeber d. Bundesärztekammer:<br />

www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.108.4144<br />

GOÄ-Weiterentwicklung:<br />

www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&id=56422<br />

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2008</strong> | 29<br />

<strong>Ärztekammer</strong><br />

<strong>Nordrhein</strong><br />

Heilberufsgesetz NRW § 6 Absatz 1:<br />

„Aufgaben der Kammern sind:<br />

…<br />

8. für ein gedeihliches Verhältnis<br />

der Kammerangehörigen untereinander zu<br />

sorgen und Streitigkeiten zwischen<br />

Kammerangehörigen sowie zwischen ihnen<br />

und Dritten, die aus der Berufsausübung<br />

entstanden sind, zu schlichten,<br />

soweit nicht andere Stellen zuständig sind.“<br />

Berufsordnung für die nordrheinischen<br />

Ärztinnen und Ärzte § 12 Absatz 3:<br />

„Auf Antrag einer oder eines Beteiligten<br />

gibt die <strong>Ärztekammer</strong> eine gutachterliche<br />

Äußerung über die Angemessenheit<br />

der Honoraforderung ab.“

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