Jahresbericht 2008 - Ärztekammer Nordrhein
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ist und den Anspruch auf Erhalt und federführende<br />
Mitgestaltung der ärztlichen Gebührenordnung erhoben.<br />
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat hierzu<br />
ein GOÄ-Reformkonzept entwickelt, das aktuell<br />
gemeinsam mit Berufsverbänden und Fachgesellschaften<br />
und auch der ÄkNo realisiert wird. Die<br />
<strong>Ärztekammer</strong> setzt sich dabei weiterhin intensiv<br />
für eine angemessene Honorierung der ärztlichen<br />
Leistungen in Praxis und Krankenhaus ein. Der<br />
Entwurf der BÄK für eine neue GOÄ will die Stärken<br />
der GOÄ erhalten und die Schwächen beseitigen.<br />
Ziel ist es, ein neu strukturiertes Gebührenverzeichnis<br />
auf dem Stand der Wissenschaft mit<br />
leistungsgerechter Bewertung in die politische Diskussion<br />
einzubringen.<br />
Eigenverantwortung, Freiberuflichkeit<br />
und Innovationskraft<br />
Das Konzept der Weiterentwicklung der GOÄ<br />
der BÄK und die aktuellen politischen Entwicklungen<br />
waren Anlass für gemeinsame Beratungen des<br />
Ausschusses „Ärztliche Vergütungsfragen“ unter<br />
Vorsitz von Herrn Dr. med. Arnold Schüller, Neuss,<br />
Vizepräsident der ÄkNo, und der Kommission für<br />
Fragen der ärztlichen Gebührenordnung unter Vorsitz<br />
von Herrn Dr. med. Lothar Rütz, Köln. Dabei<br />
wurde festgestellt, dass ein leistungs- und zukunftsfähiges<br />
Gesundheitswesen auch zukünftig, neben<br />
dem vornehmlich durch die gesetzliche Krankenversicherung<br />
bestimmten sozialen und zunehmend<br />
staatlich regulierten Sektor, einen starken privaten<br />
Bereich, der durch Vertragsautonomie, Eigenverantwortung,<br />
Freiberuflichkeit und Innovationskraft<br />
auf hohem Niveau bestimmt ist, braucht. Ein<br />
Erhalt der GOÄ als individuelle Selbstzahlertaxe<br />
ist nur über einen von Seiten der Ärzteschaft eingebrachten<br />
Novellierungsvorschlag zu verteidigen,<br />
der aufgrund seiner hohen Qualität von den Verhandlungspartnern<br />
nicht ignoriert werden kann.<br />
Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik<br />
Ansprechpartner zur GOÄ<br />
Dr. med. Tina Wiesener<br />
Dr. med. Stefan Gorlas<br />
Dr. med. Anja Pieritz<br />
Tel. 0211-4302-1213 Fax.: 0211-4302-18213<br />
E- Mail: Gabriele.Dorner@aekno.de<br />
Weitere Informationen<br />
zur Schlichtungs- u. Begutachtungstätigkeit:<br />
www.aekno.de/htmljava/a/goae-fl yer.pdf<br />
Rechtsgrundlagen<br />
GOÄ-Ratgeber d. Bundesärztekammer:<br />
www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.108.4144<br />
GOÄ-Weiterentwicklung:<br />
www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&id=56422<br />
<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2008</strong> | 29<br />
<strong>Ärztekammer</strong><br />
<strong>Nordrhein</strong><br />
Heilberufsgesetz NRW § 6 Absatz 1:<br />
„Aufgaben der Kammern sind:<br />
…<br />
8. für ein gedeihliches Verhältnis<br />
der Kammerangehörigen untereinander zu<br />
sorgen und Streitigkeiten zwischen<br />
Kammerangehörigen sowie zwischen ihnen<br />
und Dritten, die aus der Berufsausübung<br />
entstanden sind, zu schlichten,<br />
soweit nicht andere Stellen zuständig sind.“<br />
Berufsordnung für die nordrheinischen<br />
Ärztinnen und Ärzte § 12 Absatz 3:<br />
„Auf Antrag einer oder eines Beteiligten<br />
gibt die <strong>Ärztekammer</strong> eine gutachterliche<br />
Äußerung über die Angemessenheit<br />
der Honoraforderung ab.“