Jahresbericht 2008 - Ärztekammer Nordrhein
Jahresbericht 2008 - Ärztekammer Nordrhein
Jahresbericht 2008 - Ärztekammer Nordrhein
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Schlichtungsausschuss nach § 111 ArbGG<br />
Im Oktober 2007 hat die ÄkNo einen förmlichen<br />
Schlichtungsausschuss nach § 111 Abs. 2 ArbGG eingerichtet,<br />
der nach einer Kündigung in einem Berufsausbildungsverhältnis<br />
vor Inanspruchnahme der<br />
Arbeitsgerichte anzurufen ist. Entschieden wird auf<br />
der Grundlage einer Schlichtungsordnung, die auf<br />
der Homepage der <strong>Ärztekammer</strong> <strong>Nordrhein</strong> unter<br />
www.aekno.de/archiv/2007/10/086.pdf eingesehen<br />
werden kann. Die Einrichtung des Ausschusses als<br />
außergerichtliches Instrument dient zur Entlastung<br />
der Arbeitsgerichte und ist einem arbeitsrechtlichen<br />
Gütetermin vorgeschaltet. Der Ausschuss trägt zur<br />
Beilegung von Streitigkeiten nach der Kündigung<br />
bei, soll die Parteien zur Kündigung arbeitsrechtlich<br />
beraten, die Konflikte beseitigen, gegebenenfalls<br />
die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses<br />
ermöglichen und für die Parteien kostensparend<br />
sein. Der Ausschuss setzt sich aus je einem Vertreter<br />
der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen. Die<br />
Beteiligten können die Verhandlung vor dem Ausschuss<br />
selbst führen oder sich unterstützend eines<br />
Bevollmächtigten oder Beistandes bedienen. Die<br />
Geschäftsstelle des Ausschusses ist bei der Rechtsabteilung<br />
angesiedelt.<br />
Abgeschlossene Schlichtungsvorgänge nach<br />
§ 111 Abs. 2 ArbGG im Berichtszeitraum<br />
3 Schlichtungsvorgänge im Zeitraum Oktober –<br />
Dezember 2007<br />
1. Rücknahme der Arbeitgeberkündigung<br />
2. Vereinbarung eines Vergleichs gem.<br />
§ 11 der Verfahrensordnung<br />
3. Wirksamer Spruch des Ausschusses nach<br />
§§ 12, 18 der Verfahrensordnung.<br />
Weitere Informationen unter www.aekno.de Rubrik Arztinfo<br />
Präambel:<br />
<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2008</strong> | 77<br />
<strong>Ärztekammer</strong><br />
<strong>Nordrhein</strong><br />
Aus der Berufsordnung für die<br />
nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte.<br />
Die auf der Grundlage der Kammer- und Heilberufsgesetze<br />
beschlossene Berufsordnung stellt die Überzeugung der<br />
Ärzteschaft zum Verhalten von Ärztinnen und Ärzten<br />
gegenüber ihren Patientinnen und Patienten, den Kollegin-<br />
nen und Kollegen, den anderen Partnerinnen und Partnern<br />
im Gesundheitswesen sowie zum Verhalten in der Öffent-<br />
lichkeit dar. Dafür geben sich die nordrheinischen Ärztin-<br />
nen und Ärzte die nachstehende Berufsordnung. Mit der<br />
Festlegung von Berufspflichten der Ärztinnen und Ärzte<br />
dient die Berufsordnung zugleich dem Ziel, das Vertrauen<br />
zwischen Ärztinnen und Ärzten und ihren Patientinnen<br />
und Patienten zu erhalten und zu fördern; die Qualität der<br />
ärztlichen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Be-<br />
völkerung sicherzustellen; die Freiheit und das Ansehen<br />
des Arztberufes zu wahren; berufswürdiges Verhalten zu<br />
fördern und berufsunwürdiges Verhalten zu verhindern.