ECM vereinfacht die Prozesse
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SCHWERPUnKT MODERNES OuTPuT-MANAgEMENT<br />
Trotz Rechtswirrwarr: Digitale Signatur neu denken!<br />
Einfach weiter signieren?<br />
Erst wurde eine Vereinfachung beschlossen, dann der Beschluss wieder gekippt: Vorläufig<br />
gibt es keine gesetzlich abgesegnete Erleichterung bei elektronisch versandten Rechnungen.<br />
Auf der sicheren Seite ist nur, wer signiert wie bisher: nur dann besteht Rechtssicherheit<br />
für den Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger.<br />
In dem aktuellen politischen Verwirrspiel<br />
um <strong>die</strong> digitale Signatur geht<br />
leicht unter, dass sie einen hohen Nutzen<br />
besitzt und eigentlich viel besser<br />
ist als ihr Ruf.<br />
Rückblick<br />
Anfang Juni 2011 wurde mit dem StVereinfG<br />
ein Bündel von Gesetzesänderungen<br />
vom Bundestag beschlossen, das<br />
u. a. auch den Wegfall der strengen Signaturpflicht<br />
für elektronische Rechnungen<br />
enthielt. Nun hat der Bundesrat<br />
das Gesetz am 8. Juli 2011<br />
wider Erwarten gekippt. Vorläufig<br />
bleibt alles beim Alten.<br />
Zwar wurden <strong>die</strong> Vereinfachungen<br />
für den elektronischen Rechnungsversand<br />
laut Presseberichten<br />
offensichtlich nicht beanstandet,<br />
sondern eher andere Bestandteile<br />
des Gesetzes. Ob <strong>die</strong>se Vereinfachungen<br />
jedoch nach der erneuten<br />
Überarbeitung unangetastet bleiben,<br />
ist bis jetzt noch nicht klar.<br />
Als sicher gilt jedoch: Auf den<br />
„Nachweis über Echtheit der Herkunft<br />
und Unversehrtheit des Inhalts“<br />
elektronischer Rechnungen, der durch<br />
den Einsatz des Signaturverfahrens<br />
quasi automatisch mitgeliefert wurde,<br />
wird der Gesetzgeber auch in der neuen<br />
Fassung nicht verzichten. Der Nachweis<br />
wird weiterhin zu führen sein. Im jetzt<br />
gekippten StVereinfG wurde er in <strong>die</strong><br />
Verantwortung des Unternehmens verlagert:<br />
Betroffene entscheiden selbst,<br />
wie sie den Nachweis erbringen wollen.<br />
MIDRANGE MAgAZIN · 11/2011<br />
Was echt und unversehrt bedeutet, entscheidet<br />
im Zweifel <strong>die</strong> Finanzbehörde.<br />
Was sicher ist – und was nicht<br />
Wie immer das neue StVereinfG aussehen<br />
und wann immer es Rechtsgültigkeit<br />
erlangen wird – wer bisher qualifiziert<br />
digital signiert hat, ist heute<br />
und in Zukunft auf der sicheren Seite.<br />
Frühstarter müssen zurückrudern:<br />
Wer in der Hoffnung auf das geplante<br />
Signatur-Zertifikat für E-Mail-Nachrichten<br />
Inkrafttreten des StVereinfG bereits<br />
seit dem 1. Juli 2011 unsignierte elektronische<br />
Rechnungen verschickt hat,<br />
kann sich (und seine Kunden) in Teufels<br />
Küche bringen. Und wer elektronische<br />
Rechnungen „einfach so“ einsetzt,<br />
ohne <strong>die</strong> Vorschriften zu beachten,<br />
ist schon dort.<br />
Durch ihren vom Gesetzgeber verordneten<br />
Pflichteinsatz bei der elektronischen<br />
Rechnungsstellung hat<br />
<strong>die</strong> qualifizierte digitale Signatur ein<br />
Negativimage abbekommen, das sie<br />
nicht ver<strong>die</strong>nt. Faktisch ist sie das mit<br />
Abstand sicherste technische Verfahren<br />
gegen Manipulationen auf Dokumenten<br />
ebene.<br />
Digitale Signatur überdenken –<br />
warum?<br />
Gewissenhafte Unternehmen führen<br />
sie daher in ihrem Tool-Repertoire.<br />
Wer aus steuerlichen Gründen<br />
oder durch Compliance-Vorgaben<br />
100-prozentige Dokumentensicherheit<br />
gewährleisten muss, kommt<br />
nicht an ihr vorbei. Als einziges<br />
Standardverfahren bietet sie Sicherheit<br />
für Dokumente in allen Phasen<br />
der Prozesskette – vom Generieren<br />
über <strong>die</strong> Versendung bis hin zur revisionssicheren<br />
Ablage im digitalen<br />
Archiv. Viele Unternehmen signieren<br />
daher konsequent neben Rechnungen<br />
alle wichtigen Geschäftsdokumente<br />
– wie Angebote, Bestätigungen,<br />
Gutschriften, Kontoauszüge,<br />
Mahnungen etc. Ein weiterer<br />
Nutzen: Auch in der neuen Ausgestaltung<br />
des StVereinfG wird der Gesetzgeber<br />
auf dem Nachweis der „Echtheit<br />
der Herkunft und der Unversehrtheit<br />
des Inhalts“ bei Rechnungen bestehen.<br />
Die qualifizierte elektronische Signatur<br />
liefert ihn praktisch mit.<br />
johannes Förster ó<br />
Toolmaker Advanced Efficiency gmbH<br />
www.toolmaker.de