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ECM vereinfacht die Prozesse

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SCHWERPUnKT MODERNES OuTPuT-MANAgEMENT<br />

Trotz Rechtswirrwarr: Digitale Signatur neu denken!<br />

Einfach weiter signieren?<br />

Erst wurde eine Vereinfachung beschlossen, dann der Beschluss wieder gekippt: Vorläufig<br />

gibt es keine gesetzlich abgesegnete Erleichterung bei elektronisch versandten Rechnungen.<br />

Auf der sicheren Seite ist nur, wer signiert wie bisher: nur dann besteht Rechtssicherheit<br />

für den Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger.<br />

In dem aktuellen politischen Verwirrspiel<br />

um <strong>die</strong> digitale Signatur geht<br />

leicht unter, dass sie einen hohen Nutzen<br />

besitzt und eigentlich viel besser<br />

ist als ihr Ruf.<br />

Rückblick<br />

Anfang Juni 2011 wurde mit dem StVereinfG<br />

ein Bündel von Gesetzesänderungen<br />

vom Bundestag beschlossen, das<br />

u. a. auch den Wegfall der strengen Signaturpflicht<br />

für elektronische Rechnungen<br />

enthielt. Nun hat der Bundesrat<br />

das Gesetz am 8. Juli 2011<br />

wider Erwarten gekippt. Vorläufig<br />

bleibt alles beim Alten.<br />

Zwar wurden <strong>die</strong> Vereinfachungen<br />

für den elektronischen Rechnungsversand<br />

laut Presseberichten<br />

offensichtlich nicht beanstandet,<br />

sondern eher andere Bestandteile<br />

des Gesetzes. Ob <strong>die</strong>se Vereinfachungen<br />

jedoch nach der erneuten<br />

Überarbeitung unangetastet bleiben,<br />

ist bis jetzt noch nicht klar.<br />

Als sicher gilt jedoch: Auf den<br />

„Nachweis über Echtheit der Herkunft<br />

und Unversehrtheit des Inhalts“<br />

elektronischer Rechnungen, der durch<br />

den Einsatz des Signaturverfahrens<br />

quasi automatisch mitgeliefert wurde,<br />

wird der Gesetzgeber auch in der neuen<br />

Fassung nicht verzichten. Der Nachweis<br />

wird weiterhin zu führen sein. Im jetzt<br />

gekippten StVereinfG wurde er in <strong>die</strong><br />

Verantwortung des Unternehmens verlagert:<br />

Betroffene entscheiden selbst,<br />

wie sie den Nachweis erbringen wollen.<br />

MIDRANGE MAgAZIN · 11/2011<br />

Was echt und unversehrt bedeutet, entscheidet<br />

im Zweifel <strong>die</strong> Finanzbehörde.<br />

Was sicher ist – und was nicht<br />

Wie immer das neue StVereinfG aussehen<br />

und wann immer es Rechtsgültigkeit<br />

erlangen wird – wer bisher qualifiziert<br />

digital signiert hat, ist heute<br />

und in Zukunft auf der sicheren Seite.<br />

Frühstarter müssen zurückrudern:<br />

Wer in der Hoffnung auf das geplante<br />

Signatur-Zertifikat für E-Mail-Nachrichten<br />

Inkrafttreten des StVereinfG bereits<br />

seit dem 1. Juli 2011 unsignierte elektronische<br />

Rechnungen verschickt hat,<br />

kann sich (und seine Kunden) in Teufels<br />

Küche bringen. Und wer elektronische<br />

Rechnungen „einfach so“ einsetzt,<br />

ohne <strong>die</strong> Vorschriften zu beachten,<br />

ist schon dort.<br />

Durch ihren vom Gesetzgeber verordneten<br />

Pflichteinsatz bei der elektronischen<br />

Rechnungsstellung hat<br />

<strong>die</strong> qualifizierte digitale Signatur ein<br />

Negativimage abbekommen, das sie<br />

nicht ver<strong>die</strong>nt. Faktisch ist sie das mit<br />

Abstand sicherste technische Verfahren<br />

gegen Manipulationen auf Dokumenten<br />

ebene.<br />

Digitale Signatur überdenken –<br />

warum?<br />

Gewissenhafte Unternehmen führen<br />

sie daher in ihrem Tool-Repertoire.<br />

Wer aus steuerlichen Gründen<br />

oder durch Compliance-Vorgaben<br />

100-prozentige Dokumentensicherheit<br />

gewährleisten muss, kommt<br />

nicht an ihr vorbei. Als einziges<br />

Standardverfahren bietet sie Sicherheit<br />

für Dokumente in allen Phasen<br />

der Prozesskette – vom Generieren<br />

über <strong>die</strong> Versendung bis hin zur revisionssicheren<br />

Ablage im digitalen<br />

Archiv. Viele Unternehmen signieren<br />

daher konsequent neben Rechnungen<br />

alle wichtigen Geschäftsdokumente<br />

– wie Angebote, Bestätigungen,<br />

Gutschriften, Kontoauszüge,<br />

Mahnungen etc. Ein weiterer<br />

Nutzen: Auch in der neuen Ausgestaltung<br />

des StVereinfG wird der Gesetzgeber<br />

auf dem Nachweis der „Echtheit<br />

der Herkunft und der Unversehrtheit<br />

des Inhalts“ bei Rechnungen bestehen.<br />

Die qualifizierte elektronische Signatur<br />

liefert ihn praktisch mit.<br />

johannes Förster ó<br />

Toolmaker Advanced Efficiency gmbH<br />

www.toolmaker.de

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