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Aktuelle Herausforderungen für die Pflege Demenzkranker ...

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von 0,01 Grad erkennen. Eine weitere neue Möglichkeit ist<br />

<strong>die</strong> Handyortung. Neben speziellen Handys, <strong>die</strong> mittels GPS<br />

<strong>die</strong> genaue Lokalisation einer zu beaufsichtigenden Person<br />

übermitteln können, kann <strong>die</strong> Polizei auch <strong>die</strong> Ortung eines<br />

herkömmlichen Handys über den zuständigen Telekommunikationsanbieter<br />

veranlassen – der Netzbetreiber gibt dann<br />

den Standort der entsprechenden Funkzelle an, über <strong>die</strong> sich<br />

das Handy des Vermissten eingeloggt hat bzw. zuletzt eingeloggt<br />

war.<br />

Zur besseren Vorbereitung auf einen eventuellen Vermisstenfall<br />

kann von Betreuenden bereits im Vorfeld ein<br />

Datenblatt mit der Angabe vieler im Notfall wichtiger Fakten<br />

zum Demenzpatienten selbst, zu seinem gesundheitlichen<br />

Zustand sowie zu seinem sozialen Umfeld ausgefüllt<br />

werden. Ein solches Datenblatt kann im Ernstfall <strong>die</strong><br />

Suche erleichtern und hilft, wertvolle Zeit zu gewinnen.<br />

Vorreiter ist hier das von der Polizei Rheinland-Pfalz zusammengestellte<br />

„Datenblatt vermisste Personen“, dass z.B.<br />

unter folgendem Link zum Download zur Verfügung steht:<br />

www.mehr-hunsrück.de/service/formulare/vorbereitung_<br />

auf_den_vermisstenfall.pdf<br />

Gerade im Falle von Vermisstenmeldungen haben aber<br />

auch <strong>die</strong> meldenden Angehörigen und Betreuer verschiedene<br />

Pflichten und Aufgaben:<br />

n Die Polizei ist unverzüglich zu informieren.<br />

n Es müssen ausführliche und wahrheitsgemäße Angaben<br />

über alle Umstände des Vermissten (auch Konflikte, Probleme<br />

etc.) gemacht werden.<br />

n Bei allen bekannten infrage kommenden Kontaktadressen<br />

und Aufenthaltsorten muss nachgefragt werden.<br />

n Bei Bekanntwerden neuer Erkenntnisse sowie bei einer<br />

Wiederauffindung des Vermissten (z.B. Rückkehr) muss<br />

<strong>die</strong> Polizei unverzüglich benachrichtigt werden.<br />

n Bei Nichtbeachtung der Wahrheits- und Informationspflicht,<br />

z.B. bei wissentlich falschen Angaben oder bewusstem<br />

Verschweigen wichtiger Informationen, kann<br />

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