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Aktuelle Herausforderungen für die Pflege Demenzkranker ...

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war. Zur Vermeidung eines Sturzes wäre <strong>die</strong> Beaufsichtigung<br />

durch eine insbesondere im Umgang mit sturzgefährdeten<br />

Patienten erfahrene <strong>Pflege</strong>kraft erforderlich gewesen.<br />

Das Handeln der Beklagten rechtfertigt eine entsprechende<br />

Beweislastumkehr. Die Beklagte kann den ihr obliegenden<br />

Entlastungsbeweis, dass im vorliegenden Fall trotz Verwirklichung<br />

eines Schadens im von ihr voll beherrschbaren Risikobereich<br />

kein objektiv pflichtwidriger und ihr vorwerfbarer<br />

<strong>Pflege</strong>fehler vorlag, nicht führen. Die Klägerin hat Anspruch<br />

auf Erstattung der von ihr erbrachten Aufwendungen <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Krankenhausbehandlung in Höhe von 5120,86 Euro (LG Heilbronn,<br />

Urteil vom 29.07.2009, AZ: 1 O 195/08).<br />

Tipps<br />

1. Der Expertenstandard Sturzprophylaxe (Tabelle 7) sollte<br />

konsequent umgesetzt werden. Dabei sollten bei Pati-<br />

Rechtliche Auseinandersetzungen<br />

Staat<br />

Bürger<br />

Strafrechtliche<br />

Haftung<br />

Zivilrechtliche<br />

Haftung<br />

Bürger Bürger<br />

Strafe Schadensersatz<br />

Abbildung 15: Die Folgen von Fixierung und Stürzen haben bezüglich der Haftung sowohl<br />

eine strafrechtliche als auch eine zivilrechtliche Komponente. Quelle: Höfert R.<br />

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