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W Während des Bildungskongresses unterstützen DGB und GEW einen ganzen Katalog von<br />

Forderungen, die schon von den Referenten im Einzelnen vorgestellt wurden.<br />

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DBG) <strong>NRW</strong><br />

und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) <strong>NRW</strong><br />

zum „Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung (LABG)“<br />

Vorbemerkungen<br />

DGB und GEW bewerten den Entwurf für ein "Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung“ im<br />

Rahmen des Bologna Prozesses und vor dem Hintergrund des von uns kritisierten<br />

Hochschulfreiheitsgesetzes als einen pragmatischen Versuch der Übertragung einer neuen<br />

Struktur auf die Lehrerausbildung in <strong>NRW</strong>.<br />

Durch die Bestimmungen zur Akkreditierung, durch die Gestaltungsmöglichkeiten, die die mit<br />

den Hochschulen zu schließenden Zielvereinbarungen bieten, durch die Einführung eines die<br />

gesamte Ausbildung begleitenden Portfolios und durch die Verpflichtung dem Landtag<br />

regelmäßig zu berichten, sind wichtige Voraussetzungen gegeben, die in diesem Prozess<br />

Orientierung ermöglichen.<br />

Wir unterstützen nachdrücklich die Entscheidung für alle Lehrämter von einer gleichwertigen<br />

Aufgabe auszugehen, ein gleichlanges Studium für alle Lehrämter vorzusehen und in der<br />

Ausbildung die Bezüge zu den weiteren pädagogischen Arbeitsfeldern (Elementarbereich,<br />

außerschulische Jugendbildung, Erwachsenenbildung) zu betonen.<br />

Wir unterstützen die Absicht, den Berufs- und Praxisbezug des universitären Teils der<br />

Ausbildung zu intensivieren, die fachliche und pädagogische Profilierung der zukünftigen<br />

Lehrkräfte zu stärken und die Zusammenarbeit der an der Ausbildung beteiligten Institutionen<br />

strukturell zu verankern.<br />

Der Gesetzentwurf muss in einigen Punkten jedoch zwingend klarer gefasst werden und durch<br />

weitere Rechtssetzungen (Rechtsverordnungen, Änderung weiterer Gesetze) ergänzt werden,<br />

wenn die in der Begründung genannten Ziele des Gesetzes<br />

� Stärkung des Berufsfeld- und Praxisbezugs,<br />

� fachliche und pädagogische Profilierung der zukünftigen Lehrkräfte,<br />

� Schaffung klarer Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten für Qualitätssteigerung und<br />

Profilierung in Hochschule und Vorbereitungsdienst erreicht werden sollen.<br />

In der Bestimmung der Kooperationsbeziehungen lässt das Gesetz gefährliche Lücken. Wir<br />

halten es zur Sicherung des Erfolgs des gesamten Vorhabens für zwingend, diese Lücken zu<br />

schließen.<br />

Die mit dem LABG angestrebte Umgestaltung der Lehrerausbildung erfordert einen planvollen<br />

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