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Entwicklungsprozess, der zurzeit nicht einmal in Umrissen zu erkennen ist. Für diesen<br />
Entwicklungsprozess müssen Hochschulen, Schulen und Zentren für die schulpraktische<br />
Lehrerausbildung definierte Zeit-, Personal- und Sachmittelressourcen zur Verfügung gestellt<br />
werden.<br />
Mit der Erfahrung aus bisherigen „Reformprojekten“ der Landesregierung, z.B. bei der<br />
Schulzeitverkürzung an Gymnasien (G8), haben DGB und GEW große Bedenken, in welchem<br />
Stil die Landesregierung die Reform der Lehrerausbildung umsetzen will. Die Fach- und<br />
Seminarleitungen in den 34 Seminaren für Lehrerausbildung sind außerordentlich verunsichert,<br />
weil bislang noch weitgehend unklar bleibt, unter welchen Bedingungen sie ihre Arbeit in<br />
Zukunft besser leisten sollen. DGB und GEW erwarten von der Landesregierung, dass diese<br />
große Reform der Lehrerausbildung mit den Beschäftigten und nicht gegen sie geplant wird.<br />
Insbesondere ist Klarheit darüber zu schaffen, welche neuen Aufgaben in der ersten<br />
Ausbildungsphase auf sie zukommen und wie ihre Rolle bei der Anleitung von Praxis und<br />
Reflektion verbindlich definiert wird. Ebenso ist die innere Reform des Vorbereitungsdienstes<br />
gemeinsam mit den Fachleuten für Lehrerbildung zu erarbeiten, da seine Verkürzung neue<br />
intensivere Formen der Ausbildung erfordert.<br />
Die Kooperation zwischen Hochschule und Zweiter Ausbildungsphase erwies sich bereits unter<br />
den Bedingungen vergleichbarer Rechtsstrukturen in der Vergangenheit als höchst<br />
problematisch. Unter den Bedingungen vollkommen unterschiedlicher Rechtssphären, wie sie<br />
mit dem Hochschulfreiheitsgesetz geschaffen wurden, wird diese Aufgabe noch komplexer.<br />
Wegfallende staatliche Regelungsbefugnisse müssen deshalb durch klare Gesetzesnormen und<br />
auf gesetzlichen Grundlagen basierende Verhandlungsaufträge für die Landesverwaltung ersetzt<br />
werden.<br />
Durch die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes auf 12 Monate entfallen jährlich ca. 100 Mio. €<br />
Besoldungsausgaben, gemessen am gegenwärtigen Aufwand. Zumindest diese Mittel müssen<br />
zur Ausgestaltung der neuen Lehrerausbildung (Ausgestaltung der Kooperationen, Absicherung<br />
der neuen Anforderungen an Schulen, Personalstruktur in den Zentren für schulpraktische<br />
Lehrerausbildung, Ausbau der Fachdidaktik etc.) jährlich zusätzlich zur Verfügung stehen. Der<br />
bedarfsdeckende Unterricht von LAA ist unter diesen Voraussetzungen aufzugeben.<br />
Damit das Gesamtvorhaben gelingen kann, fordern DGB und GEW zur Gestaltung<br />
der Kooperation zwischen Hochschulen, Zentren für schulpraktische<br />
Lehrerausbildung und Schulen:<br />
In einem System mit 14 Hochschulen, 34 Studienseminaren, 6800 Schulen und<br />
mehreren zehntausend Studierenden, Praktikanten und Lehramtsanwärtern bedarf ein<br />
solcher grundlegender Veränderungsprozess hinreichend klarer rechtlicher Vorgaben.<br />
Das Gesetz löst diesen Anspruch in der vorliegenden Form noch nicht ein.<br />
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