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Gestrata Journal Ausgabe 137 (März 2013)

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Da die Verankerung von Vorschriften für denFahrbahnaufbau auf Brücken in einer RVS, die dieBemessungsgrundlagen für den Straßenoberbau imFreiland festlegt, zunehmend als Fremdkörper angesehenwurde, beschloss die FSV-AG „Brückenbau“1989 die Einrichtung eines eigenenArbeitsausschusses Br09 „Fahrbahnaufbau aufBrücken“. Nach relativ kurzer Zeit und intensiverTätigkeit wurde die RVS 15.365 „Fahrbahnaufbauauf Brücken“ ausgearbeitet und im November 2001in Kraft gesetzt bzw. für verbindlich erklärt.2. Aktueller Stand der RVS 15.03.15In der RVS 15.03.15:2001 ist folgenderSystemaufbau festgelegt:• Deckschicht• Tragschicht• Schutzschicht• Abdichtung• Oberfläche der Fahrbahnplatte für die Bauweisen• bituminöse Bauweise• BetonbauweiseAbb. 3 zeigt die Festlegungen für die bituminöseBauweise.11Abb. 3: Bituminöse Bauweise gemäß RVS 15.03.15:2001Der Arbeitsausschuss „Fahrbahnaufbau auf Brücken“wurde nach Veröffentlichung der RVS aufgelöst, dieVerantwortung für diese RVS wurde 2003 dem AA„Brückenabdichtungen“ übertragen.Da die in dieser RVS festgelegten Asphaltsorten nichtden neuen RVS für Asphaltmischgut gemäß denEuropäischen Normen entsprachen, wurden bereits2005 die ersten Überlegungen für eine Überarbeitungder RVS angestellt und 2007 ein Motivenberichtzur Neuerstellung zur Berücksichtigung derEN 13108-Reihe für Asphaltmischgut der AGBrückenbau übermittelt. Um einen Überblick überdie in den einzelnen Bundeländern vorgeschriebenenFahrbahnaufbauten auf Brücken zu erhalten, wurdedamals durch den AA eine Erhebung durchgeführt,die jedoch gezeigt hatte, dass trotz einer bestehendenRVS mit klaren Festlegungen derart unterschiedlicheVarianten praktiziert wurden, dass aufdieser Basis kein gemeinsamer Nenner erreichbarwar. Diese Variantenvielfalt wurde auch bei einerim Jahr 2011 im Auftrag der ASFINAG durch die TUWien und die TU Graz durchgeführte Forschungsarbeitfür das hochrangige Straßennetz festgestellt(s. Abb. 4).Abb. 4: Varianten des Fahrbahnaufbaues im ASFINAG-Netz

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