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Materialien aus dem Institut für empirische Soziologie

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Seite 30<br />

<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>empirische</strong> <strong>Soziologie</strong><br />

an der Universität Erlangen-Nürnberg<br />

<strong>Materialien</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>empirische</strong> <strong>Soziologie</strong> Nürnberg 1/2008<br />

� Das Maximumprinzip ist nicht erfüllt, da die Anbieter, d.h. die verschiedenen Einrichtungen<br />

nicht <strong>dem</strong> Gewinnmaximierungsstreben folgen (z.B. sozialversicherungsträgereigene,<br />

gemeinnützige Häuser), die Nachfrager – und das sind nicht die Patienten,<br />

sondern die Kostenträger – streben nicht nach <strong>dem</strong> Nutzenmaximum (das ließe sich<br />

nur unmittelbar am Patienten „festmachen“).<br />

� Vollkommene Markttransparenz ist nicht gegeben, da es <strong>für</strong> Pflegesätze keinen Marktpreis<br />

gibt und die Preisbildung intransparent ist.<br />

� Die Homogenitätsbedingung ist nicht erfüllt, weil es Präferenzen der Kostenträger bei<br />

der Wahl der Einrichtungen gibt.<br />

� Anbieter und Nachfrager reagieren nicht unendlich schnell auf Preisänderungen oder<br />

Marktverschiebungen, anderenfalls käme es bei sinkender Auslastung nicht zu Angebotsüberhängen.<br />

Besonderen Einfluss auf die Wettbewerbsdynamik haben im Gesundheitswesen zu<strong>dem</strong> Gesetzesänderungen<br />

sowie die Marktmachtverteilung zwischen den Anbietern und Nachfragern<br />

von Gesundheitsleistungen, d.h. den Leistungserbringern und den Kostenträgern.<br />

Für die Anbieter von stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen war in den letzten<br />

Jahren insbesondere das Beitragsentlastungsgesetz vom 01.11.1996 von besonderer<br />

Bedeutung, enthielt es doch drei wesentliche Neuerungen:<br />

� die Reduzierung der Maßnahmedauer von vier auf drei Wochen,<br />

� die Erhöhung des Zeitintervalls zwischen zwei stationären Vorsorge- bzw. Rehabilitationsbehandlungen<br />

von drei auf vier Jahre,<br />

� die Verdoppelung der Zuzahlungen der Teilnehmerinnen / -er. 75<br />

Auch die Marktmachtverteilung ist als wesentlicher Dynamikfaktor des Wettbewerbs anzusehen.<br />

Am Markt der stationären Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen haben die Sozialversicherungsträger<br />

eine starke Position: So verfügen sie über die Belegungshoheit und stehen<br />

einem Überangebot 76 an Leistungen gegenüber. Zu<strong>dem</strong> führen sie die Entgeltverhandlungen<br />

75 Diese Änderungen sowie das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) vom 26.09.1996, mit<br />

<strong>dem</strong> <strong>für</strong> den Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung eine strikte Budgetierung der Ausgaben <strong>für</strong> Rehabilitation<br />

festgelegt wurde, führten schon 1997 im gesamten Bereich der Kurorte und Heilbäder zu einem<br />

durchschnittlichen Rückgang der Pflegetage um 29 % und damit zu 70.000 leer stehenden Betten, die einen<br />

Preisverfall nach sich zogen (im Orthopädiebereich fielen die Tagessätze von 220 bis 240 DM im Jahr 1997<br />

auf 180 DM und weniger im Jahr 2001, wobei angenommen wird, dass mit Pflegesätzen unter 200 DM keine<br />

<strong>aus</strong>reichende Pflegequalität sichergestellt werden kann). Dadurch wurde das Rehabilitationsgeschäft <strong>für</strong> einen<br />

Teil der Kliniken mit hohem Fixkostenanteil unprofitabel (vgl. Kliche 2004: 24. Zu den wirtschaftlichen Auswirkungen<br />

dieser Gesundheitsreform im Bereich der Heilbäder und Kurorte siehe: Buchner 2002: 273ff).<br />

76 Allerdings ist strittig, ob es sich dabei objektiv um ein Überangebot (Angebot objektiv größer als der Bedarf)<br />

handelt oder ob es zu Angebotsüberhängen kommt, weil der Bedarf durch eine bestimmte Bewilligungs- bzw.<br />

Belegungspraxis der Kostenträger „künstlich“ klein gehalten wird.

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