02.12.2012 Aufrufe

Materialien aus dem Institut für empirische Soziologie

Materialien aus dem Institut für empirische Soziologie

Materialien aus dem Institut für empirische Soziologie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 50<br />

<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>empirische</strong> <strong>Soziologie</strong><br />

an der Universität Erlangen-Nürnberg<br />

<strong>Materialien</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>empirische</strong> <strong>Soziologie</strong> Nürnberg 1/2008<br />

könnten im Rahmen der Rentenversicherung keine spezifischen Mütter- bzw. Mutter- /<br />

Vater-Kind-Maßnahmen in Anspruch genommen werden. 136<br />

� Gezielt würden Frauen mit sachlich nicht haltbaren Begründungen oder falschen Informationen<br />

von einer Leistungsbeantragung (z.B. anspruchsberechtigt seien nur<br />

Frauen in der aktiven Erziehungszeit) abgehalten. Ließen sich die Versicherten damit<br />

„abspeisen“, tauchten sie in einer Antragsstatistik überhaupt nicht auf.<br />

� Gemutmaßt wird, dass weniger Anträge gestellt werden, weil Ablehnungen nicht nur<br />

die unmittelbar Betroffenen, sondern auch andere potentielle Adressat(inn)en abschrecken,<br />

sich um eine Vorsorge- bzw. Reha-Maßnahme zu bemühen.<br />

� Die Behauptung der Kassen, es existiere ein Überangebot an Kapazitäten im Bereich<br />

der medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen <strong>für</strong> Mütter und Väter, weist<br />

das MGW zurück. Schließungen von Einrichtungen seien nicht auf einen mangelnden<br />

Bedarf wegen fehlender Adressatinnen zurückzuführen, sondern auf die restriktive Bewilligungspraxis<br />

der Krankenkassen, die einherging mit Belegungseinbrüchen. Zu<strong>dem</strong><br />

sei die Umsetzung der in den Anforderungsprofilen festgelegten Qualitätsstandards<br />

weder durch eine sachgerechte Vergütung noch durch bevorzugte Belegung gewürdigt<br />

worden. Schließlich hätten die Kassen selbst seit Anfang der 90er Jahre große Einrichtungen<br />

an den Markt gebracht und mit diesen langfristige Belegungsverträge abgeschlossen.<br />

� Der zunehmend härter werdende Wettbewerb zwischen privaten und gemeinnützigen<br />

Einrichtungen verschärft die Belegungslücken bei den nicht zum Zuge kommenden<br />

Einrichtungen. In diesem Zusammenhang wird auf Wettbewerbsverzerrungen hingewiesen,<br />

die darauf beruhen, dass einige Häuser vor allem deshalb niedrigere Preise <strong>für</strong><br />

ihre Leistungen akzeptieren (können), weil sie – von den Kassen ungerügt – im Detail<br />

schlechtere Maßnahmequalität bieten.<br />

� Zu<strong>dem</strong> würde das in § 33 SGB I, § 9 SGB gesetzlich festgeschriebene Wunsch- und<br />

Wahlrecht der Patientinnen, in einer bestimmten Einrichtung behandelt zu werden, immer<br />

öfter unterlaufen. 137<br />

� Dem Müttergenesungswerk zufolge führt die Regionalisierung der Krankenkassen dazu,<br />

dass die lokalen Niederlassungen Patientinnen nur in Häuser der eigenen Region<br />

136<br />

Die Bedeutung dieses Arguments wird jedoch von den Krankenkassen bestritten, da die „Pro-Transparenz-<br />

Studie“ ergeben habe, dass eine Weiterleitung der Anträge auf Leistungen nach § 41 SGB V (Rehabilitationsleistungen<br />

– und nur in diesem Fall ist eine Weiterleitung ggf. möglich) lediglich in 4,8 % (dies entspricht 0,7 %<br />

aller Anträge) erfolgte. Vgl. Spitzenverbände der Krankenkassen / Medizinischer Dienst 2006: 11f<br />

137<br />

Zur Praxis der Einrichtungswahl bei der Rehabilitationssachbearbeitung durch Krankenkassen siehe auch:<br />

Hasenbein / Wallesch 2003: 358f.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!