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02. Zeitschrift für Bauwesen II. 1852, H. I/II= Sp. 1-68

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53 ZEITSCHRIFT FÜR BAUWESEN. 54Wagen nicht abhängt, wie dies bei der andern Constructionder Fall ist.Man fand bei den Versuchen, dafs eine nach diesemSysteme eingerichtete Zweiräderbrerase eine gleiche,und unter Umständen sogar gröfsere Wirksamkeit entwickelt,als eine Sechsräderbremse nach dem anderenSystem. Uebrigens erscheint es zulässig, die Hemm-Vorrichtungen der Vorder- und Hinterräder mit einan*der zu verbinden, statt zwei getrennte Bremsen mit zweiKurbeln anzuwenden.Bei den letzten Neubeschaffungen von Bremsen fürdie Betriebsmittel der Ostbahn ist nach diesen Principicnverfahren, nur bei den Gepäckwagen sind mit Rücksichtauf etwaiges üebergehen derselben auf die Berlin-Stettiner Eisenbahn bis Berlin, auf beiden Enden Breramskurbelnangebracht, um bei hin- und rückgehenden Zügendas Umdrehen dieser Wagen zu vermeiden.Wir lassen nachstehend die bei der Verdingung derLieferung dieser Bremsen zu Grunde gelegten specialenBedingungen folgen, zu denen die Zeichnungen aufBlatt 12 gehören.<strong>Sp</strong>eciellc BedingungenfiJr die Lieferung von Bremsen zu den Eisenbahn-Fahrzeugen derOslbahn.§. 18.Siimmtliche Bremsen sind Schrauben-Bremsen mit KurbelgrilT,welche rechtsgedreht festgestellt werden.Jede Bremse erhält 8 Bremstlötze, welche an Arme, derenFührungen auf den Achslagern ruhen, befestigt sind, und von denenje 4 Bremsklötze die beiden Räder an den Wagen-Enden auf beidenSeilen fassen. Die Mittel-Achse bleibt ohne Bremse.Bei den bedeckten Gepäckwagen wird die Bremse für jedesRjiderpaar durch eine besondere Kurbel in Wirkung gesetzt. DieseWogen erhalten sonach jeder zwei von einander unabhängige Bremsen,deren jede 2 Kader hemmt, Diese beiden, für denselben Wagenbestimmten Bremsen gelten zusammen für eine Bremsvorriclitung.An jedem der übi'igen Wagen werden säranitliche 8 Bremsklötzedurch eine und dieselbe Kurbel in Wirkung gesetzt,§. 19.Die Construction der Bremsen wird durch die beiliegende Zeichnungbestimmt. Die vorgeschriebenen Diaafse sind genau Jnne zuhallen, damit die Bremsen ohne Nachhülfe vollständig passen*Die Bremsenllülzc «,«.. sind an die Arme Ä,6.. befestigt; c,c.,sind die Führungen, welche, an die AVinkelplatten rf, rf.. befestigt,auf den Achslagern ruhen. Die Arme 6,6.. haben an den Enden Gleitstückee,e,,. Die Hebel/,/•-., die Zugstangen ^ und g-', der WinkelhebelA und die Zugschienen/ sind Theile, durch welche die Verbindungmit der Bremsenscbraubc k bewirkt wird.Die Brerascnklötze, aus festem, zähem Eschen- oder Rüslernbolz,werden in Schuhe aas ^ Zoll dickem Eisenblech eingesetzt, welchean die Eisen?,/., angenietet sind, und durch starke Holzschraubenan dieselben angeschraubt. Die Hebel f und die Schlaufen o sindauf den Armen 6 drehbar; erstere sind auszubohren, resp. auszudrehen,und letzlcre an diesen Stellen abzudrehen. Nachdem die Hebelund Schlaufen auf die Arme gebracht worden, sind auf dieseausgedreliete Ringe r,r.. warm aufzuziehen und nebst den Bunden s,«..abzudrehen.Die Gleitstücke c. müssen genau auf die Arme 6.. gepafst, gutbefestigt und auf den Gleitflächen glatt gearbeitet sein.Die Schlitze in den Führungen c. müssen ebenfalls genau undglatt gearbeitet sein.An den bedeckten Wagen raufs die Stange für die Bremsenschraubevor dem Gewinde bis zum oberen Lager circa 6 Fufs10 Zoll lang sein.Zu jeder Bremse — aufser denen zu den bedeckten Gepäckwagen— sind 2 Führungsbügel nebst den Holzschrauben zur Führungder Verbindungsstange, nach Zeichnung, zu liefern,Der Radstand (der beiden End-Achsen, welche gebrems't werden)ist bei den Personenwagen = 21 Fufs,bei den Güterwagen = 18 Fufs,bei den vierrädrigen Viehwagen =: 9 Fufs 6 Zoll.Hiernach ist die Länge der Verbindungsslange g zu nehmen.Die Gleitstücke e und die Lager m und n, durch welche dieBremsschrauben gestützt und gerührt werden, sind von Güfseisen,die Muttern der Bremsschrauben von Messing, alle übrigen Theileaus Schmiedeeisen anzufertigen.§. 20.Alles verwendete Material mufs von bester Qualität, die Theileaus Schmiedeeisen müssen in den Ecken ausgerundefc, vollkommenganz und nicht brüchig geschmiedet sein,SämmtUche Theile sind an den nicht abgedrehten Flächen mitder Vorfeile zu bearbeiten.§. 21,Die Brerasenschrauben erhalten das Schraubengewinde der Patentkettenzu den Wagen der Ostbahn.Zur genauen Anfertigung derselben wird dem Fabrikanten einePatentkette als Muster mitgetheilt, desgleichen eine Achsbuchse^ umdie Löcher in den Winkelplatten rf genau passend arbeiten zu können.Zum Schutz gegen Staub und Schmutz werden die Brerasschraubenmit Gehäusen aus ^ Zoll dickem Eisenblech versehen, welche,um Chaniiere beweglich, au den Kopf schwellen der Wagen befestigtwerden.§. 22.Alle übrigen Schrauben werden nach dem System von WithwortJigeschniticn.Alle Schrauben gleicher Stärke müssen genau dasselbe Gewindehaben. Die Schraubenmuttern müssen für jede Gattung gleiche Höhehaben und in die zugehörigen Schlüssel passen.Die nach Aufsen liegenden Schraubenköpfe zur Befestigung derBreinscntheile an den Wagengestellen sind, in Uebereinsliinmungmit denen der übrigen Beschläge an den Wagen, rund, IjZoU imDurchmesser, VV Zoll hoch, mit einer kleinen Facette und abgedrehtanzufertigen.Die Bremsschrauben, die Kurbeln, die runden Zapfen an denMuttern der ßrerasschrauben und saramtliche Schraubenbolzen sindgenau abzudrehen, und die zugehörigen Löcher, die Lagestellen anden Hebeln und an den Zugstangen und die Lager sind genau auszubohren,resp. auszudrehen.§. 23.Die Bremsen sind mit Sorgfalt anzufertigen, so dafs die einzelnen,in einander greifenden Theile ohne unnÜthig grofsen <strong>Sp</strong>ielraumeine leichte Bewegung gestatten,§. 24.Zu den Bremsen für die offenen Güierwagen sind Tur jedenWagen ein Sit«- und Trittbrett nebst eiserner Bocklehne für denSchaffner, die Winkel und Schrauben zu ihrer Befestigung und einAufsteigebrett, sämmtlieh nach Zeichnung J, mit zu liefern.§. 25,Die Bremsen sind vom Unternehmer mit besonderer Accuratessenach specieller Angabe an die betreifenden Wagen anzuschlagen,das Anschlagen mufs 14 Tage nach Ablieferung der Bremsenbewirkt sein.Im Fall der Unternehmer nicht zugleich die Wagen liefert, mufsderselbe das Anschlagen und den Anstrich der Bremsen durch denFabrikanten der Wagen auf seine Kosten ausführen lassen, in diesemFalle können die Bremsen, um das Hosten zu verhüten, mitreinem Leinölfirnifs gestrichen sein, wenn sie zur Revision gestelltwerden.§. 26.INach dem Anschlagen sind die Bremsen zuerst mit Mennigfarbe,darauf mit stahlblauer Oelfarbe, und hierauf mit eben solcherLackfarbe zu streichen.Anmerbang.Es wird bemerkt, dafs Brems'Vorrichtungen nach4*

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