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02. Zeitschrift für Bauwesen II. 1852, H. I/II= Sp. 1-68

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6 ZEITSCHRIFT FÜR BAUWESEN.Provinzen des Staats hinsichtlich der Anschaffung und Unterhaltungder Stuben- und Koch-Oefen (sogenannten Fournaisen) in denDienstwohnungen der Staatsbeamten beobachtet wird, mit dem diesfältigenGebrauche in den östlichen Provinzen und mit dem Regulativvom 18. October 1822 (Annalttn V<strong>II</strong>. 4.) in Uebereinstimmungzu bringen, wird hiermit besllmml, düfs die Anschaffung der Stuben-und Koch-Oefen in den Dienstwohnungen der Staats-Beamtenkünftig überall auf Stäatskuslen zu übernehmen, die Unterhaltungderselben aber den Wohnungs-Inhabern zur Last zu legen ist.Die Königl. Regierung hat daher in vorkommenden Fallen deragemüfszu verfahren.Berlin, den 29. Ociober 1851,Der Kriegs-Ministcr. Der Minister der geistlichen, Unterrichts-T. Stockhausen. und Medizinal-Angelegenheiten.V. Raum er.Der Minister des Innern.Der Finanz-Minister.V. Westphalen. v. Bodelschwfngh.Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.In Vertretung; v. Pommer-Esche.Circular-Verfügung an sämmtliche Königl. Regierungenund an die Königl Ministerial-Bau-Commission, die Aufstellungdes Plans zur Verwendung des jährlichen Chaussee-Untcrhaltungs-Fondsbetreffend,vom 21. November 1851,Da die nach den Bestimmungen der Circular-Verfiigungen vom31. Juli 1846 und 6. December 1849 erfolgten ISachweisungen überdie projcctirte Verwendung des jährlichen Cbaussee-Unterhaltungs-Fonds für den Zweck als ungenügend sich erwiesen haben, so erhUltdie Königl. Regierung hierbei ein Formular, nach welchem derVcrwendungsplan in der Folge aufzustellen und spätestens bis zum1. 0tärz jeden Jahres einzureichen ist.Berlin, den 21. November 1851.' Der Minister für Handel, Gevverbe und öffentliche Arbeiten.V. d. Heydt.a nFonds im Regierungs-Bezirk N. N.Jahr 18.sind:fr.Abzieliung von.Scldamm undStaub, sowieInstandhaltungder Bankette,Sommervregeund Gräben.^/•A-,y^:Kosten für;Unterhaltung derBrücken, Banmpflanzungcn,Sicherhcits-Anlagen,Dienstwohnungenund Geräthscbaften..mt.•I /'/Un vorher zu sehendeAusgaben.^mr. y&^ flGesammtkosten.min Jll^.- ^f.Bemerkungen.Beschränken sich die Instandsetzungen der Bahnen nicht auf neue Deck-Lagen, sondern werden zur bessern Erhaltung noch besondere Vorkehrungenim Unterbau getroffen, so sind dieselben, sowie die unter c.etwa vorkommenden cxtraordinairen Maafsregeln, vrie z.B. bei denBrücken, gröfsere Reparaturen oder Umbaue, in dieser Rubrik unterAngabe des Kostenbedaris zu bezeichuen.Steins bei einem feuersicher gedeckten Gebäude weniger als 30 Fufs 1von einem andern, nicht feuersicher gedeckten Gebäude eich befindet.Die Königliche Regierung wird ermächtigt, nach diesen Bestimmungenzu verfahren. Sie entsprechen den Vorschlügen in IhremBerichte mit dem Unterschiede, dafs die Höhe des Aufsatzes auf4 Fufs crmäfsigt ist, weil das von der Königlichen Regierung beantragteMaafs von 5 Fufs, mit Rücksicht darauf, dafs das Reinigender Schornsteine oft von Knaben besorgt wird, mit erheblichen Unbequemlichkeitenverbunden sein würde.Die von der Königlichen Regierung ferner vorgeschlagene Anbringungvon Drahtgittern mit halbzölligen Maschen auf allen engenSchornstein-Oeffnungen in Gebäuden mit nicht feuersicherer Bedachungoder in Gebäuden mit feuersicherer Bedachung, welche sich ingeringerer Entfernung als 30 Fufs von Stroh, Rohr oder Schindeldächerdbefinden, erscheint nicht empfehlenswerth, da sich an dergleichenbefestigten Gittern Glanzrufs ansetzen und ein baldiges Verstopfenderselben dadurch eintreten würde, wodurch der Zug derSchornsteine wesentlich beeinträchtigt v^erden müfste.Berlin, den 22, December 185LDer Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,V. d. Hey dt.Personal-TeTfinderaAgen bei den Banbeamten.Dem Fabriken-Commissions-Rathe Wedding ist der Characterals Geh. Regierungs-Rath verliehen;der Bau-Inspektor Has&enstein zu Greifswald ist gestorben.

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