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Behindert? - KJF Regensburg

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werden.“<br />

Wie<br />

können<br />

Kinder und<br />

Jugendliche mit<br />

Behinderung vor Gewalt,<br />

Vernachlässigung<br />

und Missbrauch geschützt<br />

werden?<br />

Die Gefährdung durch Gewalt, Vernachlässigung<br />

und Missbrauch ist bei<br />

Kindern und Jugendlichen mit<br />

Behinderung nachweislich höher als<br />

bei Gleichaltrigen ohne Behinderung.<br />

Wir müssen in der <strong>Behindert</strong>enhilfe<br />

ebenso fachlich fundiert<br />

arbeiten wie in der Kinder- und<br />

Jugendhilfe. Die Katholische Jugendfürsorge<br />

hat in den Einrichtungen<br />

der <strong>Behindert</strong>enhilfe daher 27<br />

Schutzbeauftragte bestimmt, um<br />

gefährdete wie betroffene Kinder und<br />

Jugendliche zu schützen und unseren<br />

MitarbeiterInnen Handlungssicherheit<br />

zu geben.<br />

Der Schutz von Kindern und<br />

Jugendlichen mit Behinderung ist<br />

also nicht ausreichend geregelt?<br />

Richtig. Was wir machen, ist reine<br />

Selbstverpflichtung, denn der Gesetzgeber<br />

hat den Schutzauftrag für Kinder<br />

und Jugendliche mit körperlicher<br />

und geistiger Behinderung nicht<br />

geregelt. Jedes Kind, mit und ohne<br />

Behinderung, hat ein Recht darauf,<br />

geschützt zu werden. Leider sind wir<br />

noch nicht so weit, dass es gesetzliche<br />

Bestimmungen zum Schutzauftrag<br />

für behinderte und nicht behinderte<br />

Kinder gleichermaßen gibt. Wir als<br />

<strong>KJF</strong> sahen uns jedoch verpflichtet, im<br />

Bereich der <strong>Behindert</strong>enhilfe Schutzbeauftragte<br />

einzuführen. Prävention<br />

steht dabei für uns an erster Stelle.<br />

Wir wollen für das Thema Kindeswohlgefährdung<br />

sensibilisieren und<br />

es in unseren Einrichtungen und in<br />

der Gesellschaft präsent halten. Wir<br />

wollen nicht nur tätig werden, wenn<br />

etwas vorfällt, sondern genau dies<br />

verhindern.<br />

Wie sehen die konkreten Maßnahmen<br />

des Schutzauftrags aus?<br />

Leider können wir nur zum Teil auf<br />

bereits erarbeitete Grundlagen zum<br />

Schutzauftrag in der Kinder- und<br />

Jugendhilfe zurückgreifen. Aus der<br />

unterschiedlichen sozialrechtlichen<br />

Zuordnung sowie der defizitären<br />

Datenlage durch ungenaue Definitionen<br />

und Begrifflichkeiten bezüglich<br />

Kindern und Jugendlicher mit Behinderung<br />

ergaben sich viele Fragen.<br />

Wir arbeiten seit 2009 daran, diese zu<br />

klären und beschäftigen uns intensiv<br />

mit den Aspekten Gewalt und Vernachlässigung<br />

bei Kindern und<br />

Jugendlichen mit Behinderung. Das<br />

Ergebnis sind spezifische und nach<br />

Altersstufen differenzierte Kriterienkataloge,<br />

um die Gefährdung einzuschätzen,<br />

sowie ein Handlungsleitfaden.<br />

Welche Inhalte haben die Kriterienkataloge<br />

und der Handlungsleitfaden?<br />

Unterschiedliche Arten der Vernachlässigung<br />

für bestimmte Altersgruppen<br />

und differenzierte Hilfestellungen<br />

sind darin detailliert beschrieben.<br />

Anhand definierter fachlicher Kriterien<br />

können die MitarbeiterInnen das<br />

Risiko einer Kindeswohlgefährdung<br />

einschätzen und Indikatoren erkennen,<br />

um ihren Schutzauftrag umfassend<br />

wahrzunehmen. Einige Beispiele:<br />

Wie gehe ich vor, wenn ein Kind<br />

mit Behinderung jeden Morgen ohne<br />

Brotzeit in die Schule kommt? Wenn<br />

es im Winter keine adäquaten Schuhe<br />

trägt, wenn sich die Eltern nicht um<br />

eine passende Brille kümmern oder<br />

wenn das Kind zahnärztlich nicht<br />

versorgt wird? Um die Auffälligkeiten<br />

richtig einzuschätzen - manche können<br />

nämlich auch mit der Behinderung<br />

zusammenhängen - erstellen wir<br />

diesen Katalog, aus dem hervorgeht,<br />

wie die mögliche Kindeswohlgefährdung<br />

einzuschätzen ist und welche<br />

weiteren Schritte zu verfolgen sind.<br />

Dieses Vorgehen ist eine Ergänzung<br />

zum bestehenden <strong>Regensburg</strong>er<br />

Handlungsleitfaden bei Verdacht auf<br />

sexuellen Missbrauch bei Kindern<br />

und Jugendlichen, den unser Justitiar<br />

Helmut Schindler und Walter Krug,<br />

Psychologe und Leiter des BBWs in<br />

Abensberg, bereits 1999 herausgegeben<br />

haben.<br />

Wie arbeiten die Schutzbeauftragten<br />

in der Einrichtung?<br />

Die Schutzbeauftragten arbeiten mit<br />

Titelthema<br />

Experten und den Eltern zusammen.<br />

Sie kooperieren mit der Frauenbeauftragten<br />

der Polizei, mit Kinderärzten<br />

und Psychologen aus dem Kinderzentrum<br />

St. Martin der <strong>KJF</strong>, unserem<br />

Justitiar, Expertinnen und Experten<br />

im Umgang mit sexuellem Missbrauch,<br />

Jugendämtern, den Erziehungsberatungsstellen<br />

und der Hedwigsklinik.<br />

Sie können damit alle<br />

Aspekte der Kindeswohlgefährdung<br />

einbeziehen, ein Risiko einschätzen<br />

und notwendige Maßnahmen einleiten.<br />

In Fortbildungen und Fachtagungen<br />

qualifizieren wir die Beauftragten<br />

dazu regelmäßig zwei bis dreimal<br />

im Jahr.<br />

Wie können MitarbeiterInnen Kinder<br />

und Jugendliche vor Gefährdungen<br />

schützen, wie bei einem<br />

Verdacht handeln?<br />

Anhand unseres Kriterienkatalogs<br />

können die MitarbeiterInnen Fälle<br />

von Vernachlässigung und Missbrauch<br />

erkennen und einschätzen.<br />

Sie müssen ihre Beobachtungen über<br />

einen bestimmten Zeitraum dokumentieren<br />

und sich im Team austauschen.<br />

Gruppen- und Einrichtungsleitung<br />

führen dann im ersten Schritt<br />

Gespräche mit den Eltern, die sehr<br />

viel Sensibilität erfordern, denn Vernachlässigung<br />

kann die unterschiedlichsten<br />

Ursachen haben, z. B. auch<br />

finanzielle. In solchen Fällen vermitteln<br />

wir den Eltern weitergehende<br />

Hilfen, in anderen Fällen unterstützen<br />

wir die Eltern dabei, ihr Verhalten<br />

zu ändern. Bei Akutfällen von<br />

Misshandlung, wenn zum Beispiel<br />

ein Kind mit Verletzungen in die Einrichtung<br />

kommt, wird sofort gehandelt,<br />

werden Polizei und Jugendamt<br />

unmittelbar eingeschaltet. Der Handlungsleitfaden<br />

legt je nach Art und<br />

Schwere der Vorkommnisse die Vorgehensweise<br />

fest. Das gilt selbstverständlich<br />

auch bei Verdacht auf<br />

sexuellen Missbrauch. Alle Hilfen für<br />

das betroffene Kind, Maßnahmen<br />

das familiäre Umfeld oder die Einrichtung<br />

betreffend, sowie Informations-<br />

und Kommunikationswege<br />

sind darin beschrieben. Wichtig ist<br />

uns vor allem die Prävention.<br />

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