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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />

der Haushalt des Klosters Wülfinghausen wurde 1597 unter Lokationsvertrag<br />

einem Pächter übertragen. Daß unter Heinrich lulius die Gesamtschuld der<br />

Klöster wieder erschreckend anstieg, dürfte auch ohne Nachweise im einzelnen<br />

selbstverständlich sein; die Zeit des sparsam bedachten Herzogs lulius war<br />

vorüber.<br />

Doch die dramatische Periode der Klöster begann erst unter Friedrich U1rich,<br />

ah sie unter die Hände der Streithorsts gerieten. Dieser dunklen Zeit des geistlichen<br />

Guts ist ein besonderes Kapitel gewidmet, das mit der "Neuen Ordinantz"<br />

von 1618 beginnt. Unter diesen "Landdrosten" war selbst die Rechtspersönlichkeit<br />

der Klöster, die bislang nie in Frage gestellt war, in tödlicher<br />

Gefahr, unterzugehen im allgemeinen Chaos. In ihrer Substanz aufs schwerste<br />

getroffen, wurden Stifte und Klöster vom Großen Krieg überfallen. Die Restitution<br />

schien das Ende zu bedeuten. In der Darstellung dieser Schicksale der<br />

einzelnen K1{ister hebt sich der Vorhang über eine Zeit, die wir heute aus<br />

eigener Erfahrung eher nachzuerleben vermögen als unsere Vorfahren.<br />

Am Ende dieser Epoche steht wie ein Lichtblick die Schenkung der drei<br />

göttingischen Klöster Weende, Mariengarten und Hilwartshausen an die<br />

Universität Helmstedt; untersucht und geklärt werden die letzten Gründe, die<br />

zu der Schenkung geführt haben.<br />

Über allem blieb von immanenter Wirkung die Eigentumstheorie, umfaßt<br />

von dem Begriff der Landeshoheit, des Herzogs lulius. Der Klosterbezirk mit<br />

seinen beiden "Komponenten": Klosterkirche und Wirtschaftshof. war als ein<br />

Ganzes erhalten, unterstand dem Landesherrn als oberstem Vogt, dessen "Verbindungsoffizier"<br />

- es gibt keinen treffenderen Ausdruck - zum Kloster der<br />

Verwalter war: nicht fürstlicher Beamter im Rechtssinne der Bestallung, sondern<br />

beiden Teilen verpflichtet, dem Fürsten wie dem Kloster, ausnahmsweise manchmal<br />

schon vereidigt allein auf den Fürsten.<br />

Die fundamentale Bedeutung der Wolfenbütteler Periode für die Calenbergischen<br />

Klöster kann nicht überschätzt werden: hier ist die Rechtsgrundlage<br />

für ihre Sonderstellung im Rahmen des Staatsganzen gelegt worden. Was bei<br />

der Herzogin Elisabeth Gedanke und Programm bleiben mußte, ist von Herzog<br />

lulius verwirklicht worden. Andererseits ist die innere Entwicklung des Wolfenbüttelschen<br />

Territoriums, Staat und Verwaltung, und seine Verwaltungspraxis,<br />

die mit den schwersten politischen Erschütterungen fertig geworden ist, ohne<br />

Kenntnis der Klosterpolitik dieser Zeit nicht zu verstehen, denn sie war ein<br />

Prüfstein, politisch und staatsrechtlich "Neuland", auf dem Herzog Iulius zu<br />

<strong>Braunschweig</strong>-Wolfenbüttel über die Jahrhunderte hinweg den Grundstein zum<br />

Bau der Nie der säe h s i s ehe n Klo s t e r kam m e r gelegt hat.<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042494<br />

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