braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig
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weitere unverdächtige Weihenotiz, die Henricus Bodo mitteilt, gestützt wird 42).<br />
Ob Agnes selbst aus ihrem Tafelgut - die Vermögen der Äbtissin und des<br />
Kapitels waren im Reichsstift Gandersheim mindestens seit einem Jahrhundert<br />
getrennt - zur Ausstattung des neuen Klosters, das ohne ihre persönliche Mitwirkung<br />
entstanden war, wesentlich beigetragen hat, ist nicht sicher zu entscheiden.<br />
Als "fundatrix" wird sie jedenfalls bis auf Henricus Bodo weder in der<br />
Gandersheimer noch in der Clruser Überlieferung bezeichnet. Immerhin spricht<br />
die Urkunde Bischof Bernhards I. von Hildesheim (Nr. 3) allgemein von Schenkungen,<br />
welche aprioribus abbatissis gemacht worden seien. Als diese kämen<br />
nur Agnes I. und Bertha I. in Betracht. Der Güterbesitz des Klosters und seine<br />
Wirtschaftskraft blieb bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts, als durch das Wirken<br />
der Reformäbte ein großer Aufschwung einsetzte, recht bescheiden. Daß die<br />
angebliche Waldschenkung erst der Situation des Jahres 1408 ihr Entstehen<br />
verdankte, wurde bereits angedeutet 43). Die Mitwirkung der Äbtissin Agnes I.<br />
mag also nur darin bestanden haben, daß sie der Übertragung des Platzes und<br />
der Erstausstattung aus dem Stiftsbesitz nachträglich zustimmte. Daß die Gründung<br />
des Klosters und seine wesentliche Besitzausstattung von Gandersheim<br />
selbst aus erfolgte, beweist die Tatsache, daß Clus stets unangefochten als<br />
Eigentum des Reichsstifts galt. Neben den älteren Gandersheimer Eigenklöstern,<br />
dem alten Fuldaer Missionskloster Brunshausen, das im 10. Jahrhundert an<br />
Gandersheim übergegangen sein muß, und dem vom Stift aus in der Mitte des<br />
10. Jahrhunderts gegründeten Benediktincrinnenkloster St. Marien war also<br />
Clus das dritte Eigenkloster des Reichsstifts.<br />
Die Stelle, an der das Kloster erbaut wurde, lag nadt dem Bericht des Henricus<br />
Bodo zwar in der Wildnis - womit der benediktinischen Forderung der<br />
Klostergründung "in eremo" Genüge geleistet war -, war aber geweihter Boden.<br />
Es befand sich dort eine Kapelle bei einer Klause, deren erster Bewohner, wie<br />
der Chronist dem alten Calendarium entnehmen zu können glaubt, ein Priester<br />
und Mönch Waling war. Indessen befriedigt Bodos Namenserklärung nicht. Der<br />
Name des Klosters lautet zwar in den Urkunden des 12. Jahrhunderts Clusa<br />
oder ad Clusam, schon vom 13. Jahrhundert ab aber überwiegend mOHasterium<br />
ad IHclusam 44), de IHclusa, Il1cluse und sogar il1 II1e/usa. Dies deutet darauf hin,<br />
daß nicht ein männlidter "Einsiedler", wie Henricus Bodo will, sondern eine<br />
In k 1 u seals "Ureinwchnerin" des Platzes angenommen werden muß.<br />
42) 55. rer. Brunsv. 11, p. 332: Altarweihe im Langhaus durch Bischof Bruno von<br />
Hildesheim aHI10 tr/ces/mo post hu/us coel1obil cOl1secratiol1em, hoc est aHI10 dom/l1/cae<br />
/HcarHat/Ol1is 1155.<br />
43) Dabei besaß Clus alte Holzrechte in unmittelbarer Nähe. In der Schutzurkunde<br />
Bischof Siegfrieds I. von Hildesheim von 1216/21 (UBH Hild. I S. 663 nr. 695) werden<br />
dem Kloster mit den nicht näher bezeichneten Gütern in Clus und' Nordliudolfshausen<br />
auch 10 legitimae ligl10rum il1cisioHes bestätigt.<br />
32<br />
U) Nds. StA. Wb., Urk Abt. 6 nr. 62.<br />
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042494