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Festbericht OK March - ZSJV

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Der Festzelt-/Bar-Betreiber ermächtigte den Organisator, seine am Jodlerfest anfallendenKosten (Sitzmiete etc.) direkt seinem Festkonto zu belasten. Der Festzelt-/Bar-Betreiberleistete eine Anzahlung in der Höhe von 1/3 der Sitzplatzpreise. Das Ressort Finanzenstellte jedem Festzelt-/Bar-Betreiber auf Vorbestellung die gewünschte Anzahl Geldkassetten(mit Münzeinsatz) leihweise zur Verfügung.Das Finanzbüro im 1936er Schulhaus holte bei jedem Festzelt-/ Bar-Betreiber innerhalbdes Festareals in Lachen seinen Umsatz inkl. Jodlergeld periodisch gegen Quittung ab.Die Abholer haben einen entsprechenden Ausweis auf sich getragen. Bei grösseren Bargeldbeständenüberbrachte der Festzelt-/ Bar-Betreiber seinen Umsatz laufend dem Finanzbüro.Das Finanzbüro war im 1936er Schulhaus während des Festes wie folgt besetzt:Freitag, 22. Juni 2012 13:00 - 02:00 UhrSamstag, 23. Juni 2012 10:00 - 02:00 UhrSonntag, 24. Juni 2012 10:00 - 19:00 UhrDas Jodlergeld war nur auf dem Festgelände einsetzbar. Der Festwirt hatte darauf Retourgeldzu gewähren, Jodlergeld hatte einen Wert von CHF 5.00 und wurde wie normalesBargeld behandelt. Das Jodlergeld war 1:1 dem Festkonto gutgeschrieben worden.Das Personal musste darauf hingewiesen werden, dass bei Grossanlässen auch mit Notenfälschungenzu rechnen ist. Es galt daher, diesem Umstand (Hektik, gedämpftes Licht,usw.) die nötige Beachtung zu schenken. Der Organisator übernahm keine Garantie undersetzte Falschgeld nicht. Dem Festzelt-/Bar-Betreiber wurden nach dem Fest alle anfallendenKosten (Sitzmiete, Festzeltschäden, grobfahrlässige Materialschäden) seinemFestkonto belastet. Der verbleibende Restsaldo war auf das jeweilige Vereinskonto überwiesenworden. Der Organisator übernahm dabei keine Defizitgarantie. Allfälliger Minussaldowar vom Festwirt auszugleichen. Der Festzelt-/Bar-Betreiber erhielt mit der Kontoüberweisungeine detaillierte Abrechnung über den Geldfluss seines Festkontos.Spesen- und Entschädigungsreglement:Für die nachfolgend berechtigten Kategorien wurde als Basis für Entschädigungen einenStundenlohn von CHF 8.00 festgelegt. Die Mengensteuerung erfolgte nicht über den Personeneinsatz,sondern via die budgetierten Mannstunden, die von den zuständigen „Kategorienchefs“berechnet werden mussten. Dieses System ermöglichte bereits im Vorfeldeine verbindlichere Budgetierung der Stundenauszahlungen und des sich im Umlauf be-48

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