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„Leben und Arbeiten unter Zwang“ - Stiftung gegen Extremismus

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Ein Funken Menschlichkeit? – Zwangsarbeiter in<br />

Deutschland zur Zeit des Nationalsozialismus<br />

Lisa-Maria Grentz (19 Jahre) & Norman Mumm (20 Jahre)<br />

Der Zweite Weltkrieg in Europa verursachte nicht nur Versorgungsmängel auf<br />

Seiten der Alliierten <strong>und</strong> des Dritten Reiches, sondern sorgte auch dafür, dass<br />

auf beiden Seiten die arbeitsfähigen Männer starben <strong>und</strong> es zu Engpässen in<br />

der Wirtschaft kam, auch in dem Kreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein,<br />

in dem sie hauptsächlich in der Landwirtschaft gebraucht wurden. Um diesem<br />

ent<strong>gegen</strong>zuwirken, wurden zumindest auf deutscher Seite Kriegsgefangene<br />

zu Arbeitssklaven gemacht. Dennoch gab es auch schon vor dem Ausbruch<br />

des Zweiten Weltkrieges Fremdarbeiter in ganz Deutschland. Dies geschah<br />

damals auf freiwilliger Basis <strong>und</strong> nicht <strong>unter</strong> Zwang. Auch wenn sie freiwillig<br />

nach Deutschland kamen, wurden den sogenannten „Gastarbeitern“<br />

gewisse Regeln <strong>und</strong> Pflichten auferlegt.<br />

Im Zuge der weiteren Entwicklungen in Europa wurden diese Bestimmungen<br />

für die Fremdarbeiter aus ganz Europa verschärft. Diese Gesetze <strong>und</strong> ihre Folgen<br />

bei Missachtungen sind in den Reichsgesetz- <strong>und</strong> Amtsblättern von 1933<br />

bis 1943 festgehalten. So durften Arbeiter aus dem Ausland nur mit einer gültigen<br />

Arbeitserlaubnis in Deutschland ihr Geld verdienen. Diese war pro Betrieb<br />

nur auf 12 Monate beschränkt.<br />

Erst ab 1940, als Deutschland mitten im Kriegsgeschehen war, änderten sich<br />

die Gesetze dahingehend, dass Fremd- <strong>und</strong> später Zwangsarbeitern regelrechte<br />

persönliche Freiheitsbeschränkungen auferlegt wurden. Diese galten<br />

vor allem für polnische Arbeiter. Durch Aufnäher auf der rechten Brust wurden<br />

sie gekennzeichnet <strong>und</strong> damit für die deutsche Gesellschaft öffentlich zur<br />

Schau gestellt. Außerdem wurde ihnen das Recht abgesprochen, öffentliche<br />

Verkehrsmittel, wie Bus, Taxi <strong>und</strong> Bahn, zu benutzen, wenn dieses nicht zur<br />

Ausführung des auferlegten Arbeitsdienstes nötig war. Selbst der persönliche<br />

Besitz eines Fahrrades <strong>und</strong> dessen Benutzung wurde den Fremd- <strong>und</strong><br />

Zwangsarbeitern <strong>unter</strong>sagt.<br />

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