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mAinz-gonsenheim mAinz-finthen - vhs Mainz

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Rücktritt durch TeilnehmendeDie Volkshochschule <strong>Mainz</strong> behält sich vor, eineandere Lehrkraft als im Programmheft angegebeneinzusetzen. Ein Dozentenwechsel berechtigt nichtzum Rücktritt.Teilnehmer/-innen können ihren Rücktritt vomVertrag bis spätestens zum Geschäftsschluss desdritten Werktages nach dem ersten Veranstaltungsterminschriftlich oder persönlich erklären (allgemeineRücktrittsfrist), sofern nicht besondere Rücktrittsfristenzu beachten sind. Diese Rücktrittserklärungwird nur unter Beifügung des Hörerausweisesakzeptiert. Eine Angabe von Gründen für denRücktritt ist nicht erforderlich. Entscheidend für dieFrist ist das Datum des Zugangs der Willenserklärungund des Hörerausweises im Haus der Volkshochschule.Im Falle eines fristgerechten Rücktritts von derKursteilnahme wird das eingezahlte Entgelt abzüglicheines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 5 EURzurückgezahlt. Bei Kursen mit obligatorischer Beratungbeträgt das Bearbeitungsentgelt 15 EUR. Erfolgtder Rücktritt von einem Kurs mit Ratenzahlung, soentspricht das Bearbeitungsentgelt der einmaligenAnzahlung. Porti für zugesandte Hörerausweise sindnicht erstattungsfähig.Die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungenkönnen in der Ortsverwaltung eingesehenwerden.44

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