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Titel - Berliner Ärzte

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NACHRICHTENArzneimittelThalidomid und Lenalidomid: BesondereRichtlinien bei der Verschreibung beachten!Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Mediazinprodukte(BfArM) weist darauf hin, dass beider Verschreibung von Arzneimitteln mit denWirkstoffen Thalidomid und Lenalidomid dieAnforderungen von § 3a Arzneimittelverschreibungsverordnung(AMVV) unbedingt eingehaltenwerden müssen. Die zur Verschreibung vonArzneimitteln mit den Wirkstoffen Thalidomidund Lenalidomid erforderlichen Sonderrezepte(„T-Rezepte“) sind vom einzelnen Arzt/Ärztinbeim BfArM persönlich anzufordern und dementsprechendpersonenbezogen zu verwenden.Im Vertretungsfall darf die Vertretung die T-Rezepte der ärztlichen Person, die sie vertritt, nurdann verwenden, wenn beide ihre Sachkundenach § 3a Abs. 5 AMVV nachgewiesen haben,beide also im T-Register des BfArM registriertsind.Die verschreibende ärztliche Person muss beieiner Verschreibung von lenalidomid- und thalidomidhaltigenArzneimitteln auf einem T-Rezeptneben den allgemeinen Regelungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung(vgl. § 2 AMVV)insbesondere die Anforderungen des § 3a AMVVerfüllen.Folgende Angaben muss die verschreibendeärztliche Person auf dem T-Rezept machen:1. Name und Geburtsdatum der/desPatientin/Patienten (vgl. § 2 Abs. 1 AMVV)2. Datum der Ausfertigung (Gültigkeit bis zu 6Tage nach dem Verschreibungsdatum!)(vgl. § 2 Abs. 1 und § 3a Abs. 4 AMVV)3. Bestätigung durch Ankreuzen: Alle Sicherheitsbestimmungenwerden eingehalten unddem/der Patient(in) wurde das medizinischeInformationsmaterial ausgehändigt (vgl. § 3aAbs. 2 AMVV)4. Bestätigung durch Ankreuzen: Entweder „In-Label“ oder „Off-Label“ (vgl. § 3a Abs. 2 AMVV)5. Bezeichnung, Darreichungsform und Mengedes Fertigarzneimittels inkl. der Stärke(Höchstmenge ist begrenzt!) (vgl. § 2 Abs. 1und § 3a Abs. 3 AMVV)6. Name, Berufsbezeichnung und Anschrift derverschreibenden ärztlichen Person (vgl. § 2Abs. 1 AMVV)7. Die eigenhändige Unterschrift der verschreibendenärztlichen Person (vgl. § 2 Abs. 1AMVV)Arzneimittel, die Thalidomid oder Lenalidomid enthalten,dürfen insbesondere in den Fällen nichtabgegeben werden, in denen auf dem Rezept dieBestätigungen fehlen, dass die Sicherheitsbestimmungeneingehalten werden und dass dem Patient/derPatientin das entsprechende Informationsmaterialausgehändigt wurde. Dies gilt auchfür Folgeverordnungen; diese Bestätigungen müssenauf jedem T-Rezept erfolgen.Für Auswertungszwecke bittet das BfArM dieApotheken und Krankenhausapotheken um einordnungsgemäßes Ausfüllen der T-Rezepte undderen Durchschriften (Teil II) unter Berücksichtigungder Regelungen des § 17 Abs. 6 ApBetrO, sodass folgende Angaben gemacht werden:8. Abgabedatum in der Apotheke(vgl. § 17 Abs. 6 ApBetrO)Hierbei ist darauf zu achten, dass die Gültigkeitsdauerdes T-Rezeptes von sechs Tagennicht überschritten wurde.9. gültige PZN (Pharmazentralnummer)(vgl. § 17 Abs. 6 ApBetrO)10. Faktor (Anzahl der Packungen)11. Apotheken-Nummer / IK(Institutionskennzeichen)Ferner bittet das BfArM um den Aufdruck des Apothekenstempelsauf der Rückseite der Durchschrift(Teil II).Der vor dem 15.09.2011 durch das BfArM versandteamtliche Vordruck (T-Rezept) kann nach wie vorverwendet werden. Für das Ausfüllen dieser Formdes T-Rezeptes bzw. seiner Durchschrift gilt dasoben Gesagte.Die beiden amtlichen Vordrucke unterscheidensich nur durch die äußere Form und dadurch, dassauf den früher versandten Rezepten bis zu drei Verordnungenmöglich sind.Weiterführende Informationen sind den Bekanntmachungendes BfArM zu lenalidomid- und thalidomidhaltigenArzneimitteln vom 08.12.2008 bzw.17.06.2011 sowie den FAQs zu entnehmen, welcheauf der Homepage des BfArM (www.bfarm.de)unter „Pharmakovigilanz → Risikoinformationen→ AMVV Thalidomid / Lenalidomid“ abrufbar sind.AufstiegsfortbildungFortbildungsprüfung„Fachwirt/in fürambulante medizinischeVersorgung“Schriftliche Prüfungenim Winter 2013Die <strong>Ärzte</strong>kammer Berlin führt dienächsten schriftlichen Fortbildungsprüfungenim Rahmen derAufstiegsfortbildung „Fachwirt/infür ambulante medizinische Versorgung“am 5. Dezember 2013 in der<strong>Ärzte</strong>kammer Berlin, Friedrichstr. 16,10969 Berlin (Kreuzberg), durch.Prüfungsbewerber werden gebeten,sich mit folgenden Unterlagenanzumelden:1. Zeugnis über die erfolgreicheAbschlussprüfung zur/zum MedizinischenFachangestellten/Arzthelferin/Arzthelferoder einenanderen Abschlusses nach § 11der Prüfungsordnung inbeglaubigter Kopie,2. Bescheinigung über die regelmäßigeTeilnahme an der voneiner <strong>Ärzte</strong>kammer anerkanntenFortbildung in dem HandlungsundKompetenzfeld (Modul), indem die Teilprüfung abgelegtwerden soll, in beglaubigterKopie.Anmeldeschluss ist der 11. Oktober2013. Die erforderlichen Anmeldeformularekönnen bei der <strong>Ärzte</strong>kammerBerlin, Abteilung 3 –Berufsbildung angefordert werden.Erleichterungen im Prüfungsverfahrenfür behinderte MenschenBei der Durchführung der Prüfungwerden die besonderen Verhältnissebehinderter Menschen berücksichtigt.Art und Grad der Behinderungsind mit dem Antrag aufZulassung zur Prüfung nachzuweisen.Bitte fügen Sie bei Bedarfeinen Antrag auf Prüfungserleichterungbei.Nähere Informationen:030/40 80 6 - 26 26.BERLINER BERLINER ÄRZTE ÄRZTE9/2013 9/2013S. S.13

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