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Archiv: Musiker Magazin 03/2008 (PDF) - Musiker Online

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26 MUSIKBUSINESSDer Deutsche Bundestagberief im Februar 2006erneut eine Enquete-Kommission „Kultur inDeutschland“ mit dem Ziel,für den GesamtbereichKunst und Kultur inDeutschlandHandlungsempfehlungenfür die Mitglieder desDeutschen Bundestageszu erarbeiten.Unter den annähernd 500 Handlungsempfehlungendieser Enquete-Kommission gibt es auchaußerordentliche Handlungsempfehlungen inbezug auf die GEMA. Diese stellen wir hierunseren Lesern vor:HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN1 Die Enquete-Kommission empfiehlt demDeutschen Bundestag und der Bundesregierung,das System der kollektiven Rechtewahrnehmungdurch Verwertungsgesellschaften als wichtigesElement auch zur Sicherung der kulturellen Vielfaltaufrechtzuerhalten und zu verteidigen.2 Die Enquete-Kommission empfiehlt derBundesregierung, sich auf europäischer Ebenedafür einzusetzen, dass die Empfehlung der EU-Kommission vom 18. Oktober 2005 über „die länderübergreifendekollektive Wahrnehmung vonUrheberrechten und verwandten Schutzrechten,die für <strong>Online</strong>-Musikdienste benötigt werden“ nichtweiter verfolgt wird. Die Bundesregierung solltedabei die besonderen sozialen und kulturellenLeistungen der Verwertungsgesellschaften in derDiskussion betonen. Dem anerkennenswertenBedürfnis der Nutzerseite, an jedem Ort in Europaeuropaweite Lizenzen erwerben zu können, solltedurch eine Realisierung der „Option 2“, alsoeinem Geflecht von Gegenseitigkeitsverträgen,genügt werden.3 Die Enquete-Kommission empfiehlt demDeutschen Bundestag, den Verwertungsgesellschaftengesetzlich zu untersagen, als Inkassounternehmenfür kommerzielle Unternehmen tätigzu werden, die auch als Berechtigte dieserVerwertungsgesellschaften qualifiziert wären.Damit wird verhindert, dass Berechtigte ihreRechte der Tarifhoheit der Verwertungsgesellschaft,der Tarifüberprüfung durch die Schieds-HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN DER ENQUETE-KOMMISSION „KULTUR IN DEUTSCHLAND“AN DEN DEUTSCHEN BUNDESTAGGITTA CONNEMANN (CDU/CSU FRAKTION)VORSITZENDE DER ENQUETE-KOMMISSION„KULTUR IN DEUTSCHLAND“stelle und dem Abschlusszwang entziehen,um sie anschließend Verwertungsgesellschaftenlediglich zur Verwaltung und zum Inkasso nachTarifvorgaben des jeweiligen Berechtigten zuübergeben.4 Die Enquete-Kommission empfiehlt demDeutschen Bundestag, die Verwertungsgesellschaftengesetzlich zu verpflichten, Inhalt undDurchführung der Gegenseitigkeitsverträge derallgemeinen Öffentlichkeit zugänglich zu machen.5 Die Enquete-Kommission empfiehlt denVerwertungsgesellschaften, ihren durch dasUrheberrechtswahrnehmungsgesetz begründetenVerpflichtungen zur Transparenz stärker alsbisher nachzukommen und dabei insbesondereauf die Erfüllung der sozialen und kulturellenZwecke einzugehen.6 Die Enquete-Kommission empfiehlt derAufsichtsbehörde, die Höhe der Verwaltungskostenbei den Verwertungsgesellschaften regelmäßigzu prüfen.7 Die Enquete-Kommission empfiehlt denVerwertungsgesellschaften, die umfassendeRepräsentanz aller Wahrnehmungsberechtigten,die an der Wertschöpfung tatsächlich beteiligtsind, in den entscheidungserheblichen Gremien,besonders bei der Verteilung, sicherzustellen.Gegebenenfalls sollte der Deutsche Bundestagentsprechend gesetzgeberisch tätig werden.8 Die Enquete-Kommission empfiehlt demDeutschen Bundestag, § 52 Urhebergesetz sozu fassen, dass die Intention des Gesetzgebers,die Vergütungspflicht für Veranstaltungen derJugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- undWohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuungsowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nachihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmungnur einem bestimmt abgegrenztenKreis von Personen zugänglich sind, entfallen zulassen, eine tatsächliche Umsetzung erfährt.9 Die Enquete-Kommission empfiehlt derGEMA, bei ihren Abrechnungsmodellen diebesondere Situation der gemeinnützigenStrukturen stärker zu berücksichtigen.10 Die Enquete-Kommission empfiehlt derGEMA, in ihrer Satzungen festzulegen, wann undunter welchen Umständen Gesamtverträgeabgeschlossen werden können.11 Die Enquete-Kommission empfiehlt demDeutschen Bundestag, die Hinterlegungspflichtdes § 11 Abs. 2 Urheberrechtswahrnehmungsgesetzauf Tarifstreitigkeiten bezüglich gesetzlicherVergütungsansprüche auszudehnen.12 Die Enquete-Kommission empfiehlt demDeutschen Bundestag und der Bundesregierung,die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaftendeutlich zu stärken.13 Die Enquete-Kommission empfiehlt demDeutschen Bundestag, die Aufsicht über dieVerwertungsgesellschaften nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetzbei einer Regulierungsbehördedes Bundes anzusiedeln und diesemit den erforderlichen personellen Ressourcenauszustatten.14 Die Enquete-Kommission empfiehlt derBundesregierung, die Aufsicht anzuhalten, sichnicht auf eine Evidenzkontrolle zu beschränken,sondern auch im Einzelfall zu kontrollieren, dassdie Verwertungsgesellschaften ihren gesetzlichenVerpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen.Der Schlussbericht der Enquete-Kommissiondes Deutschen Bundestages zum Thema „Kulturin Deutschland“ mit fast 800 Seiten kann bezogenwerden über die ConBrio Verlagsgesellschaft,Regensburg. Die Enquete-Kommission wurdegeleitet durch die Bundestagsabgeordnete GittaConnemann (CDU). Mitglied der Enquete-Kommission waren nicht nur die verschiedenenAbgeordneten der einzelnen Bundestagsparteien,sondern auch Sachverständige wie u.a. HeinzRudolf Kunze (<strong>Musiker</strong> und Songschreiber).FOTO: DEUTSCHER BUNDESTAGmusiker MAGAZIN 3/<strong>2008</strong>

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