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Archiv: Musiker Magazin 03/2008 (PDF) - Musiker Online

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32 MUSIK & RECHTSchatten an der Wand damit landete JuliaNeigel 1988 ihren ersten Hit und wurdeüber Nacht zum neuen Stern am Musikhimmel.Seither ist die in Sibirien geborene Russlandsdeutscheaus der hiesigen Rock- und Popszenenicht mehr wegzudenken. Julia Neigel veröffentlichtebis 1998 sechs erfolgreiche Studioalben,die sich millionenfach verkauften.Dann der Break – die Sängerin mit der markantenStimme trennte sich von all ihren„<strong>Musiker</strong>n,“ warf einen nach dem anderen ausder Band und legte erstmal Pause ein.Genaueres wusste man damals nicht. 2004überschlugen sich die Medien. Der Anlass: einGerichtsverfahren. Julia Neigel reichte beimMannheimer Landgericht eine Zivilklage aufAnerkennung ihrer Autorenrechte als Komponistingegen ihren früheren Keyboarder ein.Dieser hatte die Kompositionsrechte ihresDebüthits aus dem Jahre 88 alleinig auf seinenNamen gemeldet. Trotz der Tatsache, dass JuliaNeigel die Gesangsmelodie, wie bei fast allenihrer Lieder, schuf, ging die Sängerin all die Jahregutgläubig bei der Tantiemenausschüttung leeraus. Man habe ihr erzählt, sie könne keineKomponistin sein, da ihr die Fähigkeit derNotation fehle und sie kein Instrument spielenkönne. Über die Wertigkeit der Melodie wurdesie arglistig getäuscht.JULIA NEIGELWER HAT’S ERFUNDEN?Innerhalb des Gerichtsverfahrens kamen dieWerks-Anmeldungen aus den GEMA <strong>Archiv</strong>enzu Tage. Als „Schatten an der Wand“ noch einunbedeutsames Liedchen war, wurde das Werkbei der GEMA durch den Keyboarder Axel S.gemeldet. Der Kompositionsanteil wurde damalsmit 50% Julia Neigel und 50% Axel S. registriert.Als klar war, der Song würde wohl ein Hitwerden, wurde zum Zeitpunkt der Verlagsunterzeichnung(heimlich! d. R.) erneut ein formlosesDokument an die GEMA durch den Keyboardergesandt. Diesmal mit der Forderung den Komponistenanteilvon Julia Neigel zu streichen. DieGEMA kam dieser Forderung nach, ohne daß siedie Sängerin in Kenntnis der Streichung setzte.Raubkopien, illegale Downloads – kurzum, das Urheberrechtsklaustrafbar ist, dürfte wohl jedem bekannt sein.Dass aber der Betrug am geistigen Eigentum noch auf eineganz andere Art praktiziert werden kann, daran denken wohldoch die wenigsten. Plagiatsvorwürfe füllen ganzeDatenbanken und sicher auch die Zivilgerichte, im Strafrechtjedoch ist das doch schon etwas seltener.Doch was passiert eigentlich, wenn in der eigenen Bandgeklaut wird?Nachdem der Keyboarder zunächst JuliaNeigel das Kompositionsrecht vollumfänglich inAbrede stellte, plädierte man nun vor Gerichtdarauf, sie habe auf ihre Urheberrechte verzichtetund lud den damaligen Gitarristen Andreas S. inden Zeugenstand. Dieser konnte auf die Frage,wer die Melodie des Titels der B-Seite „Immerauf’m Sprung“ geschaffen habe, lediglich entgegnen:„Ich verweigere die Aussage, um mich nichtselbst einer Straftat zu überführen.“ DasLandgericht Mannheim gab Julia Neigel Recht.musiker MAGAZIN 3/<strong>2008</strong>

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