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Archiv: Musiker Magazin 03/2008 (PDF) - Musiker Online

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MUSIKBUSINESS 31Wahlrecht, keinen Anspruch auf Sozialleistungen,d.h. Anspruch auf eine GEMA-Rente. Zudem haben sie nicht das Recht,innerhalb der GEMA-Versammlungen vereinsinterneAuskünfte zu erhalten. Diese im Sinnedes Vereins rechtlosen angeschlossenen undaußerordentlichen GEMA-Mitglieder erwirtschaftenaber ca. 38 % des gesamten GEMA-Aufkommens!Unsere Forderung: Entweder Aufhebung derkastenähnlichen Organisations-Struktur inangeschlossene außerordentliche und ordentlicheGEMA-Mitglieder oder aber einen angemessenen,dem Aufkommen der außerordentlichenund angeschlossenen GEMA-Mitglieder entsprechendeAufstockung der Delegierten diesesMitgliederbereiches in der ordentlichen Mitgliederversammlung.c) Pro-Verfahren■ Dem Urteil des Bundesgerichtshofes aus2005 ist unbedingt Folge zu leisten. DieGEMA ist verpflichtet, über das 1998/99von ihr eingeführte neue Pro-Verteilungs-Verfahren einen Mitgliederbeschluss herbeizuführen.Zitat aus dem Urteil des Bundesgerichtshofesaus dem Jahre 2005: Es ist Sache derAufsichtsbehörde darauf zu achten, dass dieBeklagte, in diesem Fall die GEMA, alsVerwertungsgesellschaft ihren Pflichten aus§7 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz nachkommt(§19 Abs. 1 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz).Übersetzt heißt dies: Der Bundesgerichtshofstellte im Urteil fest, dass es jetzt Sache desDeutschen Patentamtes ist, darauf zu achten,dass die GEMA-Verwertungsgesellschaftzum Pro-Verfahren einen Mitgliederbeschlussherbeiführt und die Grundsätze des Pro-Verteilungsplans in die Satzung der GEMAaufnimmt.Bis heute ist die GEMA dieser gerichtlichenAufforderung nicht gefolgt, sondern hat dieseshöchstrichterliche Urteil missachtet.■ Das neue GEMA-Verteilungsverfahren mitdem Namen „Pro“ weist in vielen Bereichengroteske Fehler auf: So haben fast alleMusikgruppen oder Interpreten aus denNeuen Bundesländern keine Chance, jemalsordentliches GEMA-Mitglied zu werden, weilsie das erforderliche Aufkommen von ca.30 000,– Euro in fünf Jahren nicht erwirtschaftenkönnen. In allen sechs NeuenBundesländer gibt es nur zwei Bezirksdirektionen,was zur direkten Folge hat, dassall die Musikgruppen und Interpreten aus denNeuen Bundesländern, die sich vornehmlichnur in den Neuen Bundesländern konzertieren,nur eine außerordentlich geringe MKZ-Zahl erreichen. Damit aber sinken ihreTantiemeeinnahmen durch dieses neue Pro-Verfahren auf außerordentliche Weise.Die Folgen für die ostdeutschen Musikgruppen,<strong>Musiker</strong>innen und <strong>Musiker</strong>, die selbst komponierenund Mitglied in der GEMA sind:Mit dem Nichterreichen der ordentlichenMitgliedschaft werden sie innerhalb der GEMAüber kein aktives und passives Wahlrecht undAbstimmungsrecht verfügen. Zudem werden sieim Alter kein Anrecht auf eine Beantragung ihrersozialen Absicherung, d. h. GEMA-Rente besitzen.Unsere Forderung: Wesentliche Verbesserungendes Pro-Verfahrens für die Neuen Bundesländer.FOTO: PHOTOCASE.DE/BRATSCHER

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