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Archiv: Musiker Magazin 03/2008 (PDF) - Musiker Online

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50 MUSIK & RECHTDiese Pflichtversicherung integriert damitfreiberufliche Künstlern in die gesetzlicheSozialversicherung. Eine im Grundsatz hervorragendeIdee um, gerade dieser Berufsgruppe dieunter schwankenden, geringen Einkünften eineAbsicherung für Krankheit und Alter zu ermöglichen.Gerade für <strong>Musiker</strong> die einzige Möglichkeit,überhaupt versichert zu sein. Finanziert wird diesesSystem durch Abgabe von Verwertern vonkünstlerischen Tätigkeiten sowie von den Versichertenselber.Leider gab es schon in den Anfangstagen derKSK Schwierigkeiten in der Umsetzung diesesGesetzes sowie erhebliche Kritik an den zuGrunde liegenden Zahlen und Fakten die zu diesemim Grundsatz gut gedachten Gesetz führten.Die damals neu aufgebaute Behörde inWilhelmshaven hatte nicht nur mit normalenAnlaufschwierigkeiten zu tun, sondern leidet bisheute unter zu wenig Personal, einer mäßigenUnterstützung der Politik und leider noch immerder Unfähigkeit, das Gesetz sozialverträglichumzusetzen.KÜNSTLERSOZIALKASSEGUT GEDACHT,SCHLECHT GEMACHTSeit dem 1. Januar 1983 gibt esein speziell für Künstler und Publizistengeschaffenes Systemder sozialen Absicherung –die Künstlersozialversicherung (KSK)Über Jahre gelang es weder Verwerter, wieauch die pflichtversicherten Künstler ausreichendzu informieren, noch alle abgabepflichtigenVerwerter zu erfassen. Über Jahre mussteder Bund immer wieder aus Steuermitteln diefinanzielle Schieflage der KSK ausgleichen.Hatten schon in den Anfangstagen der KSKsowohl Verbände und Fachleute davor gewarnt,dass niemand die genaue Zahl der möglichenVersicherten kennt, führten die teilweise drastischenVeränderungen im Kunstbereich zu einemhohen Aufkommen an Anträgen, um in die KSKaufgenommen zu werden. Wurde anfangs nochum jedes Mitglied „geworben“, wurde jetzt versucht,den Zulauf durch zwei Strategien in denGriff zu kriegen:a) Ablehnung von Mitgliedern durch Aberkennungdes Künstlerstatus undb) verschärfte Eintreibung der in der Vergangenheitnachlässig gezahlten Künstlersozialabgabedurch verwertende Unternehmen.Wartezeiten bei den Anträgen von über einemJahr waren keine Seltenheit und Gerichte kritisiertenzunehmend das Verhalten der KSK beider Bearbeitung von Anträgen. Gerade dieGeringverdiener, für die einmal dieses Gesetzgedacht war, konnten sich nur noch durchGerichtsverfahren und die Hilfe von Anwältengegen dieses Vorgehen einer überfordertenBehörde wehren. Es wird Zeit einmal zu fragen,wer hierfür die Verantwortung sowohl in dermusiker MAGAZIN 3/<strong>2008</strong>

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