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131011_3.Gemeinderat_2013.pdf - johannschuster.at

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Antrag:Die begehrte Rückwidmung der Parzelle 405/1 der KG Laubendorfim Gesamtausmaß von 900 m² von derzeit Bauland-Wohngebiet inGrünland für die Land- und Forstwirtschaft abzulehnen.Abstimmung: 20:005/2012 – Gerhard LaßnigUmwidmung einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 426/2 der KG Laubendorf imAusmaß von rund 750 m² von derzeit Grünland für die Land- und Forstwirtschaft inBauland–Dorfgebiet.Stellungnahme Ortsplaner: Die gegenständliche Fläche liegt am nordöstlichenOrtsrand von Tschierweg. In der N<strong>at</strong>ur handelt es sich eine leicht nach Südengeneigte Fläche. Der Antragsteller h<strong>at</strong> um die Umwidmung der gegenständlichenFläche in Bauland Dorfgebiet angesucht, nachdem am Grundstück bereits einePunktwidmung im Ausmaß von 250m² vorhanden ist. Damit soll derHandlungsspielraum für die vorgesehene Bebauung der Parzelle verbessert werden.Im ÖEK 2009 der Marktgemeinde Millst<strong>at</strong>t ist die Fläche als Entwicklungspotentialohne derzeitige Baulandwidmung ausgewiesen - befindet sich innerhalb desausgewiesenen Siedlungsbereiches von Tschierweg. Nachdem es sich um einSiedlungsentwicklungsgebiet handelt und den Vorgaben des ÖEK entspricht sowiean gewidmetes und bereits bebautes Bauland anschließt (im Anschluss an denSiedlungsbereich), kann der Umwidmung (Arrondierung) aus ortsplanerischer Sichtzugestimmt werden. Auch die Aufschließungs-voraussetzungen sind bereitsvorhanden bzw. können ohne unwirtschaftliche Aufwendungen geschaffen werden.Da sich die Fläche innerhalb der gelben Gefahrenzone befindet, ist eineStellungnahme der WLV erforderlich. Ergebnis: Positiv mit AuflagenStellungnahme der Abteilung 3 – UA fachliche Raumplanung: Im Wesentlichen kannsich die Fachabteilung der positiven Stellungnahme des Ortsplaners fachlichanschließen. Geringfügige Baulandarrondierung innerhalb der lt. ÖEKausgewiesenen Siedlungsgrenzen im unmittelbaren bebauten Baulandanschluss.Entspricht dem ÖEK. Aufgrund der im rechtskräftigen Flächenwidmungsplanausgewiesenen (teilweise) Gelben Zone der WLV ist eine entsprechendeStellungnahme einzuholen. Ergebnis: Positiv mit Auflagen. Geforderte Gutachten:WLV.Stellungnahme des Amtes der Kärntner Landesregierung Abteilung 9 –Kompetenzzentrum Straßen und Brücken, Straßenbauamt Spittal/Drau, vom 6.August 2013, Zahl: 09-SP-ALL-206/22-2013 (003/2013): Siehe UP 04/2012.Stellungnahme des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauungvom 7. August 2013, Zl. E/Fw/Mill-85(1717-13):Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche der Parzelle Nr. 426/2 der KG Laubendorf,liegt laut Gefahrenzonenplan der Marktgemeinde Millst<strong>at</strong>t zum Teil in der GelbenGefahrenzone des Tschierwegerbaches.Einer Umwidmung von „Grünland – Für die Land und Forstwirtschaft“ in „BaulandDorfgebiet“ im Gesamtausmaß von ca 750 m² kann grundsätzlich zugestimmtwerden. Im Falle einer Bautätigkeit ist die Wildbach- und Lawinenverbauung zumBehördenverfahren zu laden und es wird mit wildbachspezifischen Auflagen zurechnen sein.Stellungnahme der KNG-Kärnten Netz GmbH vom 23. August 2013: Grundsätzlichbesteht von Seiten der KNG-Kärnten Netz GmbH kein Einwand. Nach Durchsicht deruns übermittelten Kundmachung teilen wir Ihnen mit, dass folgende Grundstückebzw. Teilflächen von nachstehend angeführten elektrischen Anlagen betroffen sind:46

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