13.07.2015 Aufrufe

JAHRESBERICHT 2013/2014 - bga

JAHRESBERICHT 2013/2014 - bga

JAHRESBERICHT 2013/2014 - bga

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bund und Ländern im September <strong>2013</strong> erörtertund fasst die Regelungen der Grundsätze ordnungsmäßigerDV-gestützter Buchführungssys -teme (GoBS), der Grundsätze zum Datenzugriffund zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)und den Fragen und Antworten-Katalog zuden GDPdU zusammen. Positiv ist dabei, dassE-Mails, die nur als „Transportmittel“ dienen,grundsätzlich nicht aufbewahrungspflichtig sind.Zugleich wurde dem wichtigen Petitum, der Anerkennungder elektronischen Archivierung vonpdf-Dateien, entsprochen.Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachungder Unternehmensbesteuerung und dessteuerlichen Reisekostenrechts konnten einigeVerein fachungen erreicht werden. Im Reise -kostenrecht wurden Vereinfachungen bei denVerpflegungsmehraufwendungen, Fahrtkostenund Übernachtungskosten vorgenommen. Beider Unternehmensbesteuerung wurde derHöchstbetrag beim Verlustabzug auf eine MillionEuro – bei Zusammenveranlagung auf zwei MillionenEuro – an gehoben. Zudem wird die ertragsteuerlicheOrganschaft geändert und an dieaktuelle Rechtsprechung sowie EU-Recht angepasst.Das Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteilsvom 20. Oktober 2011 in der RechtsacheC-284/09 vom 21. März <strong>2013</strong> wurde am 28. März<strong>2013</strong> im Bundessteuerblatt verkündet. Dadurchwerden Streubesitzdividenden – also Bezüge einerKörperschaft aus einer Beteiligung von wenigerals zehn Prozent an einer anderen Körperschaft– steuerpflichtig. Der BGA hatte sich gemeinsammit anderen Wirtschaftsverbändengegen diese Steuerpflicht ausgesprochen.BGA-Hauptgeschäftsführer Gerhard Handke (re.) mit StephanJansen (mi.) Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbankenund BGA-Geschäftsführer und VDB-BeiratsmitgliedMichael Alber (li.) anlässlich der Geschäftsführertagungim Januar <strong>2013</strong>Das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtliniesowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften(Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz) dienteder Anpassung des Steuerrechts an Recht undRechtsprechung der Europäischen Union sowiean internationale Entwicklungen (OECD) und derUmsetzung weiterer Rechtsanpassungen in verschiedenenBereichen des deutschen Steuerrechts.In diesem Zusammenhang wurde aucheine Änderung der Mehrwertsteuersystemricht -linie umgesetzt, nach der in einer Rechnung derBegriff „Gutschrift“ in den Fälle anzugeben ist, indenen der Leistungsempfänger gegenüber demLeistenden abrechnet. Da für das Inkrafttretender neuen Regelung der Tag der Verkündung vorgesehenist hat sich der BGA gemeinsam mit anderenWirtschaftsverbänden bereits im Vorfeldan das Bundesministerium der Finanzen gewandt.Ziel war die Schaffung von Rechtssicherheitinsbesondere mit Blick auf die Abgrenzungeiner umsatzsteuerlichen Gutschrift von einerkaufmännischen Gutschrift. Die Verbände hattendabei um eine Übergangsregelung gebeten.Im Rahmen der verschiedenen Gesetzesinitiativenhat sich der BGA immer wieder für eine Verkürzungder Aufbewahrungsfristen auf die vor1998 geltende Regelung ausgesprochen, nachder Belege höchstens sechs Jahre aufzubewahrensind. Die Bundesregierung hat diesen Vorschlagmit dem am 25. April <strong>2013</strong> beschlossenGesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfris -ten sowie zur Änderung weiterer steuerlichenVorschriften zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristennach der A<strong>bga</strong>benordnung, dem Umsatzsteuergesetzund den Handelsgesetzbuch alswichtige Maßnahme des Bürokratie abbaus aufgegriffenund erneut in die Beratung eingebracht.Allerdings konnte diese Maßnahme aufgrundder Blockade des Bundesrates nicht mehr verabschiedetwerden und ist insofern mit Ablauf der17. Legislaturperiode der Diskontinuität anheimgefallen.Der BGA wird daher weiter auf eine Verkürzungder Aufbewahrungsfristen drängen.In ihrem Vorschlag für eine Richtlinie des Ratesüber die Umsetzung einer verstärkten Zusammenarbeitim Bereich der Finanztransaktionssteuersieht die Europäische Kommission eineBesteuerung von Finanztransaktionen ab dem1. Januar <strong>2014</strong> vor. Die beteiligten Mitglied -staaten sollen nach diesem Vorschlag bis zum30. September <strong>2013</strong> die erforderlichen RechtsundVerwaltungsvorschriften erlassen. Diese31

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!