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JAHRESBERICHT 2013/2014 - bga

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handlungsgemeinschaft VGZ zusammengeschlossenenArbeitgeberverbände BAP und IGZmit der DGB-Tarifgemeinschaft über eine Anschlussregelung,bei Redaktionsschluss nochohne Einigung.Im Zusammenhang mit der Entscheidung füreinen Mindestlohn in der Zeitarbeit hatte diePolitik die Tarifpartner auch aufgefordert, Lösungenfür eine Angleichung der Bezahlung von Zeitarbeiternan die vergleichbare Vergütung einesStammarbeitnehmers im Einsatzbetrieb (EqualPay) zu finden. Eine erste tarifliche Regelung dazugab es im Mai 2012 für die Arbeitnehmer -überlassung in die Metall- und Elektroindustrie,die zum 1. November 2012 in Kraft trat. WeitereBranchenzuschlagsregelungen traten zum1. Januar <strong>2013</strong> für die Chemische Industrie, fürdie Kunststoff verarbeitende Industrie und fürdie Kautschuk verarbeitende Industrie sowie zum1. April <strong>2013</strong> für den Schienenverkehrsbereich,für die Textil- und Bekleidungsindustrie und fürdie Holz- und Kunststoff be- und verarbeitendeIndustrie in Kraft. Zum 1. Mai <strong>2013</strong> folgte die Papier,Pappe, Kunststoffe verarbeitende Industrieund Tapetenindustrie sowie zum 1. Juli <strong>2013</strong> dieDruckindustrie als Verdi-Tarifbranchen. Für denGroß- und Außenhandel sind bislang keine Zuschlägegeplant.Tarif- und Sozialpolitischer Ausschuss tagtin KoblenzDie jährliche Tagung des gemeinsamen Tarif- undSozialpolitischen Ausschusses von BGA und ZGVfand auf Einladung des ArbeitgeberverbandesGroßhandel-Außenhandel-DienstleistungenRheinland-Rheinhessen am 15./16. November2012 in Koblenz statt. Zu Gast in seinem Heimat -wahlkreis war der stellvertretende Vor sitzendeder CDU/CSU-Bundestagsfraktion und BGA-Ehrenpräsident Dr. Michael Fuchs. Er berichteteaus Sicht des Wirtschaftsflügels der Unions -fraktion über die Arbeitsmarkt-, Sozial- und Wirtschaftspolitikder Koalition.Weitere Themen waren die Branchenzuschlägein der Zeitarbeit, die Diskussion um Werkverträgeund ein Resümee nach zehn Jahren AGB-Inhaltskontrolleim Arbeitsrecht.ARBEITSRECHTFlexible BeschäftigungsformenAngeregte Diskussion mit dem stellvertretenden CDU/CSUFraktionsvorsitzenden Dr. Michael Fuchs, MdB, beim TaSo-Ausschuss in Koblenz.Foto: TaSo KoblenzFlexible Beschäftigungsformen sind unverzichtbarals notwendige Entlastung vom rigiden Kündigungsschutz.Deshalb wäre eine weitere Regulierungder Zeitarbeit beschäftigungsfeindlich.Die Tarifparteien der Zeitarbeit müssen die spezifischenArbeitsbedingungen in der Brancheselbst regeln können. Ebenso besteht kein Handlungsbedarfbei der Bekämpfung des Missbrauchsvon Werkverträgen. Scheinwerkverträgesind zu missbilligen und bereits nach geltendemRecht verboten. Jeder Werkvertrag bedarf derEinzelfallbetrachtung. Daher verbieten sich Vermutungsregelungenfür Werkverträge.Sachgrundlose Befristung gesetzlich klarstellenDas im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben,das Vorbeschäftigungsverbot bei der sachgrundlosenBefristung zu entschärfen, hat das Arbeitsministeriumnicht umgesetzt. Stattdessen hatdie Rechtsprechung in Person des Bundesarbeitsgerichtsdiese Aufgabe übernommen und eineFrist von drei Jahren aus der allgemeinen Verjährungsfristim BGB abgeleitet. Notwendig ist abereine Klarstellung im Gesetz! Sinnvoll ist eine Begrenzungauf ein Jahr.SOZIALPOLITIKSprudelnde BeitragseinnahmenSelten sprudelten die Beitragseinnahmen in dergesetzlichen Sozialversicherung sowie in denJahren 2012/<strong>2013</strong>. Die gute Lage am Arbeitsmarktmit Rekordbeschäftigung und sinkenderArbeitslosenquote hat für Überschüsse in derKranken- und Rentenversicherung gesorgt. Diechristlich-liberale Regierungskoalition hat richtigerweisedie Mehreinnahmen für eine Beitragssenkungin der gesetzlichen Rentenversicherunggenutzt und Arbeitgeber und Arbeitnehmergleichermaßen am Aufschwung beteiligt. DerBeitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherungsank ab dem 1. Januar <strong>2013</strong> um 0,7 Prozent-37

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