<strong>Arzfeld</strong> - 10 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>31</strong>/2013Verbot von Motocrossfahrten im Wald undauf Wirtschafts-/WaldwegenAuf der Gemarkung und im Jagdbezirk der Gemeinden Plütscheidund Lambertsberg erfolgen trotz entsprechender Hinweise in derPresse in den vergangenen Wochen erneut wieder erhebliche Störungenund Belästigungen durch ständiges Befahren der Wald- undWirtschaftswege mit Motocrossmaschinen. Dies bewirkt eine massiveBeunruhigung des Wildes und es wird vermehrt auch außerhalbder Waldwege die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftungdes Waldes erheblich gestört. Außerdem entsteht eine Gefährdungdes landwirtschaftlichen Anliegerverkehrs.Nach dem Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz dürfen die LebensgemeinschaftWald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestörtwerden. Auf die Walderholung sowie auf Nutzungsrechte andereram Wald ist gegenseitige Rücksicht zu nehmen. Auch dürfen Wirtschaftswegennach der gemeindlichen Satzung über die Benutzungder Feld- und Waldwege nicht entgegen ihrer Zweckbestimmungbenutzt werden.Es wird daher nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dassMotocross- als auch Quadfahren im Wald eine Ordnungswidrigkeitnach dem Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz sowie den Satzungenüber die Benutzung der Feld- und Waldwege darstellt und mit Geldbußegeahndet werden kann. Von den betreffenden Ortsgemeinde,den Forstbediensteten sowie den Jagdausübungsberechtigten wirddaher verstärkt auf die Einhaltung dieses Verbotes geachtet.Künftig festgestellte Verstöße werden umgehend zur Anzeigegebracht und gegen die ermittelten Fahrer empfindliche Geldbußenfestgesetzt.Wir appellieren daher an die betroffenen Cross- und Quadfahrer,die verbotswidrigen und störenden Fahrten im Waldgebiet und aufden Wirtschaftswegen künftig zu unterlassen.<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Arzfeld</strong>- Örtliche Ordnungsbehörde -LünebachOrtsbürgermeister: Peter Lauer, Tel. 06556/900267www.lünebach.deBekanntmachungAusbau der Verkehrsanlagen- Hohlweg- Am Sonnenhang- Gehweg entlang der K 119Erhebung von AusbaubeiträgenGemäß § 7 Abs. 6 Kommunalabgabengesetz wird darauf hingewiesen,dass auf Grund der vom Ortsgemeinderat Lünebach gefasstenBeschlüsse ein Ausbau der vorbezeichneten Verkehrsanlagen vorgesehenist.Es handelt sich hierbei um Maßnahmen, für die nach den Bestimmungendes Kommunalabgabengesetzes und der bestehenden SatzungBeiträge zu erheben sind.Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen bilden dabei alseinheitliche öffentliche Einrichtung das Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit).Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechnungseinheitbildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendungenin der Abrechnungseinheit ermittelt.Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industrielloder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtlicheund tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zueiner in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben.Die jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. dinglich Nutzungsberechtigtenhaben insoweit hinsichtlich des beschlossenen Ausbausmit Ausbaubeiträgen zu rechnen.Selbstverständlich können die betroffenen Grundstückseigentümer,nach vorheriger Terminabsprache, in die Satzung sowie in diePlanungs- und Abrechnungsunterlagen Einblick nehmen. Ebensokönnen nach erfolgtem Ausbau der Verkehrsanlage die Kosten- undAufwandsrechnungen eingesehen werden.Diese Bekanntmachung gilt als Beitragsinformation nach denBestimmungen des Kommunalabgabengesetzes.<strong>Arzfeld</strong>, den 24.07.2013<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Arzfeld</strong>Fachbereich Bauen und UmweltOrtsbürgermeister: Johann Heltemes, Tel. 06554/7021www.pluetscheid.deVerbot von Motocrossfahrten im Wald undauf Wirtschafts-/WaldwegenAuf der Gemarkung und im Jagdbezirk der Gemeinden Plütscheidund Lambertsberg erfolgen trotz entsprechender Hinweise in derPresse in den vergangenen Wochen erneut wieder erhebliche Störungenund Belästigungen durch ständiges Befahren der Wald- undWirtschaftswege mit Motocrossmaschinen. Dies bewirkt eine massiveBeunruhigung des Wildes und es wird vermehrt auch außerhalbder Waldwege die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftungdes Waldes erheblich gestört. Außerdem entsteht eine Gefährdungdes landwirtschaftlichen Anliegerverkehrs.Nach dem Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz dürfen die LebensgemeinschaftWald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestörtwerden. Auf die Walderholung sowie auf Nutzungsrechte andereram Wald ist gegenseitige Rücksicht zu nehmen. Auch dürfen Wirtschaftswegennach der gemeindlichen Satzung über die Benutzungder Feld- und Waldwege nicht entgegen ihrer Zweckbestimmungbenutzt werden.Es wird daher nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dassMotocross- als auch Quadfahren im Wald eine Ordnungswidrigkeitnach dem Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz sowie den Satzungenüber die Benutzung der Feld- und Waldwege darstellt und mit Geldbußegeahndet werden kann. Von den betreffenden Ortsgemeinde,den Forstbediensteten sowie den Jagdausübungsberechtigten wirddaher verstärkt auf die Einhaltung dieses Verbotes geachtet.Künftig festgestellte Verstöße werden umgehend zur Anzeigegebracht und gegen die ermittelten Fahrer empfindliche Geldbußenfestgesetzt.Wir appellieren daher an die betroffenen Cross- und Quadfahrer,die verbotswidrigen und störenden Fahrten im Waldgebiet und aufden Wirtschaftswegen künftig zu unterlassen.<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Arzfeld</strong>- Örtliche Ordnungsbehörde -Reiff undSengerichJagdgenossenschaft Reiff-SengerichBekanntmachungDie Eigentümerinnen/Eigentümer von Grundstücken, die zumgemeinschaftlichen Jagdbezirk Reiff-Sengerich gehören, werdenhiermit zu einer Versammlung der Jagdgenossenschaft fürDienstag, 20. August 2013, 20.00 Uhr,in die Gaststätte „Bei Blech-Jupp“ nach Reiff eingeladen.Tagesordnungspunkte:1. Informationen über die Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n der Jagdgenossenschaftin dem Jahr 2012mit gleichzeitiger Entlastung des Jagdvorstandes2. Verwendung des Reinerlöses / der Rücklagen3. Jagdpachtangelegenheiten- Beratung und Beschlussfassung über eine mögliche Vertragsverlängerung4. VerschiedenesGemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft kann sich jedeJagdgenossin oder jeder Jagdgenosse durch die Ehegattin oder denEhegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durcheine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eineständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch eine derselbenJagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oderdurch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichbewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertretenlassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.
<strong>Arzfeld</strong> - 11 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>31</strong>/2013Das Jagdgenossenschaftskataster liegt in der Zeit vom 05.08.2013bis 18.08.2013 in der Wohnung des unterzeichnenden Jagdvorsteherszur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich aus.Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlungdie von ihnen eingebrachte Grundflächenachzuweisen. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Jagdkatasterssind von den Grundstückseigentümern während der Offenlegungsfristvorzubringen.Spätere Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden.54619 Reiff/Sengerich, 23. Juli 2013Klaus Müller, JagdvorsteherStatistisches Landesamt Rheinland-PfalzEinkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS 2013) ist inRheinland-Pfalz erfolgreich gestartet. Es werden aber noch weitereTeilnehmer für diese freiwillige Erhebung gesucht Insbesonderedie Gruppe der Haushalte von Selbstständigen und Nichtberufstätigen(Arbeitslose, Rentner, Studenten) kann noch Verstärkunggebrauchen. Aber auch Arbeiter-, Angestellten- und Beamtenhaushaltekönnen sich über die kostenfreie Hotline 0800 387 2003 oderim Internet unter http://www.statistik.rlp.de/staat-und-gesellschaft/haushalte-und-familien/evs/ informieren, ob für ihre Haushaltsgruppenoch Teilnehmer benötigt werden.Was ist bei der EVS zu tun? Neben der Übermittlung allgemeinerAngaben zu sozialen und wirtschaftlichen Grunddaten des Haushaltsist drei Monate lang ein Haushaltsbuch über die Einnahmenund <strong>Ausgabe</strong>n zu führen. Die Haushalte bekommen damit nicht nureinen Überblick, wofür sie ihr Geld ausgeben und wie viel untermStrich übrig bleibt. Das Statistische Landesamt zahlt den Haushaltennach Abschluss der Erhebung auch eine finanzielle Anerkennungin Höhe von 80 Euro.Von den teilnehmenden Haushalten wird jeder Fünfte ausgewählt,um neben dem Haushaltsbuch einen Monat lang ein so genanntesFeinaufzeichnungsheft zu führen. Dafür gibt es eine zusätzliche Prämievon 20 Euro.Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik werden die Datenstreng vertraulich behandelt. Datenschutz und Geheimhaltung sindoberste Prinzipien der amtlichen Statistik.Anmeldungen sind online über www.evs2013.de oder die kostenfreieHotline 0800 387 2003 möglich.Pfarreiengemeinschaft <strong>Arzfeld</strong>für die Pfarreien <strong>Arzfeld</strong>-Dahnen-Daleiden-Dasburg-Eschfeld-Großkampenberg-Harspelt- Irrhausen-Lichtenborn-Lützkampen-Olmscheid-Preischeid-Üttfeld/BinscheidSamstag, 03.08.2013Binscheid 17.00 Uhr HochamtDahnen 18.00 Uhr hl. MesseGroßkampenberg 19.00 Uhr VorabendmesseDasburg 19.30 Uhr hl. MesseSonntag 04.08.2013Harspelt 09.00 Uhr SonntagsmesseIrrhausen 09.00 Uhr Hochamt - Kirchweihe<strong>Arzfeld</strong> 10.30 Uhr SonntagsmesseDaleiden 10.30 Uhr Wortgottesdienst<strong>Arzfeld</strong> 14.30 Uhr TauffeierMontag, 05.08.2013Irrhausen 10.00 Uhr HochamtDienstag, 06.08.2013Welchenhausen 16.00 Uhr hl. MesseMittwoch, 07.08.2013Dasburg 19.00 Uhr hl. MesseStalbach 19.00 Uhr hl. MesseDonnerstag, 08.08.2013Preischeid 19.00 Uhr hl. MesseHölzchen 19.00 Uhr hl. MesseHarspelt 19.30 Uhr hl. MesseFreitag, 09.08.2013Großkampenberg 09.00 Uhr hl. MesseJucken 19.00 Uhr hl. MesseDahnen-Daleiden-Dasburg-Irrhausen-PreischeidMarienfeier und Lichterprozession in Schönberg (Belgien)am 15.08.2013Wie alljährlich findet am 15.08.2013 die Prozession in Schönberg(Belgien) statt.Um 14.30 ist die Marienprozession und um 20.30 die Lichterprozession.Die Pfarrgemeinderäte Dahnen, Daleiden, Dasburg, Irrhausen undPreischeid bieten hierzu Mitfahrmöglichkeiten an.Bei Interesse melden Sie sich bei einer/m Pfarrgemeinderatsvorsitzenden.Katholisch-öffentliche Bücherei St. MatthäusDaleidenÖffnungszeitensonntags von 11.15 Uhr bis 12.00 Uhrmittwochs von 16.30 Uhr bis 18.00 UhrPfarreiengemeinschaft BleialfSamstag, 03.08.2013Bleialf: 14.30 Uhr Brautamt und TrauungSellerich: 19.00 Uhr VorabendmesseLünebach: 19.00 Uhr VorabendmesseSonntag, 04.08.2013Roth: 09.00 Uhr HochamtHabscheid: 09.30 Uhr HochamtSellerich: 10.30 Uhr HochamtBleialf: 10.30 Uhr HochamtPronsfeld: 10.45 Uhr HochamtWinterspelt: 14.30 Uhr TaufeBrandscheid: 18.00 Uhr HochamtPfarreiengemeinschaftSchönecken-Waxweilerfür die Pfarreien Waxweiler, Lambertsberg, Ringhuscheid,Schönecken, Lasel, NiederlauchSamstag, 3. August 2013 - 17. Woche im Jahreskreis Marien-Samstag14.30 Uhr Lambertsberg - Taufe16.30 Uhr Waxweiler Altenheim - Vorabendmesse18.00 Uhr Ringhuscheid - Vorabendmesse19.00 Uhr Waxweiler - VorabendmesseSonntag, 4. August 2013 - 18. Sonntag im Jahreskreis10.00 Uhr Schönecken - Hochamt mit Verabschiedung von H. H.Pastor Johannes Schuligen11.30 Uhr Lascheid - Hochamt am Sommerfest der FFW Lascheid15.00 Uhr Dackscheid - TaufeMontag, 5. August 2013 - Weihetag der Basilika Santa Maria Maggiore10.00 Uhr Lambertsberg - Eucharistiefeier16.00 Uhr Rosenkranzgebet für den FriedenWaxweiler: Willibrord-KapelleLambertsberg: PfarrkirchePlütscheid: KircheDienstag, 6. August 2013 - Verklärung des Herrn14.30 Uhr Schönecken - Seniorenzeit im Pfarrheim19.00 Uhr Plütscheid - Eucharistiefeier19.00 Uhr Nimshuscheid -Wortgottesfeier mit Kommunionspendung19.00 Uhr Wawern - Eucharistische AnbetungMittwoch, 7. August 2013 - 18. Woche im Jahreskreis10.00 Uhr Waxweiler - Altenheim Eucharistiefeier14.30 Uhr Lambertsberg - Seniorenkaffee im DGH.19.00 Uhr Dingdorf - Rosenkranz19.00 Uhr Seiwerath - Wortgottesfeier mit KommunionspendungDonnerstag, 8. August 2013 - hl. Dominikus + 122110.00 Uhr Waxweiler - Krankenkommunion - Pastor Müller11.00 Uhr Manderscheiderhof - Krankenkommunion - Pastor Müller11.30 Uhr Manderscheid - Krankenkommunion - Pastor Müller12.00 Uhr Heilhausen - Krankenkommunion - Pastor Müller