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Ausgabe 31 - Verbandsgemeinde Arzfeld

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<strong>Arzfeld</strong> - 5 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>31</strong>/2013Zwangsversteigerung eines Einfamilienhausesin der Ortsgemeinde DasburgAm Dienstag, dem 13. August 2013 um 14.00 Uhr im AmtsgerichtBitburg, Saal 128 wird das Einfamilienhaus, Flur 3 Nr. 100Gebäude- und Freifläche, An der Burg Größe 133 qmLaut Gutachten: Massives Wohngebäude in Umbauphase, nichtunterkellert)Verkehrswert: 74.000,00 Euroversteigert.<strong>Verbandsgemeinde</strong>kasse <strong>Arzfeld</strong>54687 <strong>Arzfeld</strong>Der Landesbetrieb Mobilität informiertSeit einiger Zeit ist vermehrt festzustellen, dass zu Hochzeitenund ähnlichen Anlässen die Einrichtungen des Straßenbaulastträgersgenutzt werden.Entlang unserer Bundes-, Landes- und Kreisstraßen werdenLuftballons, Herzen, Farbmarkierungen u.a.m. auf die Straße, anden Leitpfosten, Verkehrszeichen, Wegweisern und Vorwegweisernangebracht. Dies oft mit doppelseitigem Klebeband.So sehr wir auch Verständnis für diese Form des Brauchtumshaben, handelt es sich hierbei jedoch um Sachbeschädigung.Markierungen auf der Fahrbahn können Verkehrsteilnehmerablenken oder irritieren und dürfen in keinster Weise aufgebrachtwerden. Die Verkehrszeichen sind mit Folien ausgestattet,die eine Reflektion in der Nacht möglich machen. Dies dientzur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Wer unkenntliche Wegweiserschon mal nachts gesehen hat und ein Ziel sucht, weiß wiewichtig dies ist, insbesondere für den fremden Verkehr. Die Klebestreifenlassen sich, wenn überhaupt, nur mühevoll von denZeichen entfernen. Wird die Folie beschädigt wird sie mit derZeit durch eindringende Feuchtigkeit matt und unleserlich. DieErneuerung der Verkehrszeichen kostet alle Steuerzahler einennicht unerheblichen Betrag.Von diesen Punkten abgesehen ist das Unterhaltungspersonalnicht dazu da, diese ganzen Aufkleber zu beseitigen. Das anbringenwird noch sehr umfangreich ausgeführt, nur das beseitigengerät anschließend in Vergessenheit. Dies verursacht zum einenKosten für die Straßenmeistereien und die Zeit kann nicht fürwichtigere Aufgaben genutzt werden.Da dies wie oben geschildert mittlerweile überhandgenommenhat, werden wir in Zukunft versuchen die Verursacher zu ermitteln.Ist dies nicht möglich werden wir Anzeige gegen unbekannterstatten.Wir bitten alle eindringlichst darum, dass dieser Weg nichtbeschritten werden muss.Die StraßenmeistereienUnterrichtung der Einwohner aus derSitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>ratesam 13. Juni 2013SchulangelgenheitenHerstellung des Benehmens nach § 26 Abs. 5 Schulgesetz zur Besetzungder Stelle eines Schulleiters/einer Schulleiterin an der GrundschuleLützkampenOhne weitere Aussprache unter Hinweis auf die Erläuterungen unddie Beschlussempfehlung im Haupt- und Finanzausschuss sowie imImpressum:Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Arzfeld</strong>, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung fürRheinland-Pfalz (GemO) vom <strong>31</strong>.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung.Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KGVerantwortlich:Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2(Industriepark Region Trier)Telefon und Fax:Anzeigenannahme: tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,Fax: 0 65 02 - 91 47-250Redaktion: tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-foehren.dePostanschrift:Postfach 11 54, 54343 FöhrenFür Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinenGeschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nichtgelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nurErsatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondereaus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.Schulträgerausschuss fasste der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat folgendenBeschluss:Für den Fall, dass die Ministerin bzw. die Präsidentin der Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion Trier sich unserem Votum fürFrau Sandra Meyers anschließt, gilt das Benehmen nach § 26 Abs. 5Schulgesetz als hergestellt.SchulangelgenheitenUmwandlung der Grundschule Daleiden in ein Haus der Bildungdurch Integration der KindertagesstätteDer Vorsitzende führte aus, dass unabhängig von der Schaffungeines Hauses der Bildung rund 170.000 EUR durch die <strong>Verbandsgemeinde</strong>zu investieren sind. Dies betrifft den Brandschutz, die Barrierefreiheitsowie hälftige Mensakosten.Nach Aussprache wurde folgender Beschluss gefasst:Der Umwandlung der Grundschule Daleiden in ein Haus der Bildungdurch Integration der Kindertagesstätte wird zugestimmt.Voraussetzung hierfür ist die Sicherstellung der Finanzierung desauf den Kindertagesstättenbereich entfallenden Anteils durch dieOrtsgemeinde Daleiden und die zum Einzugsbereich der Kita gehörendenOrtsgemeinden. Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> trägt die notwendigenKosten des Brandschutzes, der barrierefreien Erreichbarkeitdes Obergeschosses sowie die hälftigen Kosten der Mensa und dieHerstellung einer Toilette im ersten Obergeschoss. Außerdem sindSchulträgerausschuss sowie Bau-, Planungs- und Umweltausschussim Vorfeld der Umsetzung zu beteiligen.SchulangelgenheitenErweiterung der Grundschule Waxweiler um ganztagsschulspezifischeRäumeBürgermeister Andreas Kruppert rief zunächst die bisherigenGespräche in dieser Angelegenheit sowie die zum Teil recht mühseligenVerfahrensschritte in Erinnerung.Eine neue Variante sieht nunmehr vor, dass die Ganztagsschuleum die erforderlichen Räume mit einem Kostenvolumen von rund590.000 EUR erweitert werden soll. Nach Abzug der Förderungwürden zu Lasten der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Arzfeld</strong> rund 250.000EUR verbleiben.Bei Schaffung eines Hauses der Bildung in der ehemaligen Hauptschulemuss von Kosten in Höhe von rund 3 Million EUR ausgegangenwerden, die je zur Hälfte von <strong>Verbandsgemeinde</strong> undOrtsgemeinde zu tragen wären.Architekt Berg, der zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend war,stellte im Anschluss die von ihm erarbeitete Planung vor, die jetztunter Erweiterung der vorhandenen Ganztagsschule auch die Einbeziehungvon zwei Gruppen der Kindertagesstätte Waxweiler vorsieht.Nachdem alle Fraktionen das vorliegende Konzept positiv bewertethaben wurde folgender Beschluss gefasst:Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat stimmt der vom Architekturbüro Bergerstellten Alternativplanung für die Erweiterung des GrundschulgebäudesWaxweiler zu.Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die schulbehördlicheGenehmigung und die Finanzierung zu beantragen.Abwasserangelegenheit - Komplettierung der Erstausstattunghier: Ermächtigung zur AuftragsvergabeDas Gutachten zur Komplettierung der Erstausstattung im Bereichder Abwasserbeseitigung wurde dem <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat in seinerSitzung am 27. September 2012 durch die Werkleitung und dasbeauftragte Büro H. Berg & Partner vorgestellt.Als Ergebnis des Gutachtens sollten u. a. auch verschiedeneAußenbereichsanwesen in der Ortsgemeinde Kickeshausen mittelsDruckentwässerung an die neue Ortskanalisation und damitan die Kläranlage <strong>Arzfeld</strong> angeschlossen werden. Die UmsetzungAmtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Andreas Kruppertübriger redaktioneller Teil: Dietmar KauppAnzeigenteil:Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)Erscheinungsweise:wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beimVerlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.

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