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Context Nr. 2 / Februar 2013 - Interne Weiterbildung ... - KV Schweiz

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Ratgeber33Haben Sie Fragen rund ums Thema Arbeitsplatz? Die Experten des <strong>KV</strong> <strong>Schweiz</strong> geben denMitgliedern Auskunft. > beratung@kvschweiz.ch oder www.kvschweiz.ch/beratungBildungGabriel Fischer arbeitet in der AbteilungBildungspolitik des <strong>KV</strong> <strong>Schweiz</strong>.> gabriel.fischer@kvschweiz.chNeues BerufsfeldSoll ich ins Bürowechseln?Ich habe die Ausbildung zurDetailhandelsfachfrau voreinigen Jahren abgeschlossenund arbeite seither auf diesemBeruf. Mehr und mehr spüreich jetzt aber den Wunsch, michberuflich zu verändern. Ammeisten würde mich ein Wechselins Büro und damit inskaufmännische Berufsfeld reizen.Habe ich auf dem Arbeitsmarkteine Chance, eine solcheStelle zu bekommen, oderwelche Aus- und <strong>Weiterbildung</strong>könnten Sie mir empfehlen, umeinen Schritt in diese Richtungzu machen?Die kaufmännische Grundbildungist nicht nur die beliebtesteAusbildung für junge Leute in der<strong>Schweiz</strong>. Oftmals entsteht auchbei erfahrenen Berufsleuten ausanderen Branchen der Wunsch inskaufmännische Berufsfeld zuwechseln. Dazu gibt es mehrereMöglichkeiten.Selbstverständlich können Siesich ohne entsprechende Aus- und<strong>Weiterbildung</strong> auf kaufmännischeStellenangebote bewerben. Einsolcher direkter Umstieg ist zwarnicht ausgeschlossen, dürfte aberohne persönliche Beziehungen inden meisten Fällen sehr schwierigsein.Ein guter Einstieg kann derBesuch einer Handelsschulesein. Dies führt in zwei bis dreiSemestern zu einem Abschluss,welcher eine grundlegende kaufmännischeund wirtschaftliche Zusatzausbildungausweist. Wichtigist zu wissen, dass die Bezeichnung«Handelsschule» nicht geschütztist und dementsprechendein grosses, schwer zu überblickendesAngebot existiert. Diemeisten <strong>KV</strong>-Schulen bieten eineHandelsschule mit dem gemeinsamenAbschlusszertifikat «Handelsschuleedupool» an.Es empfiehlt sich hier, nicht vorschnellzu entscheiden, sonderndie Angebote genau zu prüfen.Wichtig ist insbesondere, dass Anschlusslösungenexistieren, damitdie Handelsschule nicht zu einerSackgasse wird. Denn die Handelsschulekann zwar eine guteGrundlage für den Branchenwechselsein, es empfiehlt sich aberauch, anschliessend noch <strong>Weiterbildung</strong>enzu absolvieren.Anschliessend an die Handelsschulebietet sich die Möglichkeit,diverse Sachbearbeiterweiterbildungenzu absolvierenoder weiterführende Handelsdiplomezu erwerben. Eine weitereinteressante Möglichkeitsind die Nachholbildungen fürErwachsene zu den eidgenössischenAbschlüssen. Sofern Sieeine mindestens fünfjährige Berufserfahrung(davon zwei Jahreim kaufmännischen Berufsumfeld)vorweisen, ist es möglich,ein eidgenössisches Berufsattest(Büroassistent/in) oder Fähigkeitszeugnis(Kaufmann/-frau)zu erlangen. Vorbereitungskursedazu werden berufsbegleitendwährend vier Semestern absolviert.Interessant ist dies insbesondere,weil man so denanerkannten Abschluss der beruflichenGrundbildung nachholenkann und überdies der Anschlussan den ganzen Bereich der höherenBerufsbildung möglich wird.RechtFelix Kuster arbeitet beimRechtsdienst des <strong>KV</strong> <strong>Schweiz</strong>.> felix.kuster@kvschweiz.chMobbingKann derArbeitgeber dieLohnfortzahlungverweigern?Als Folge einer Mobbingsituationam Arbeitsplatz begannich an einem Burnout zuleiden. Schlussendlich wurdeich deswegen arbeitsunfähig.Nun hat mir der Arzt mitgeteilt,eigentlich gelte das Burnoutnicht als Krankheit. Mussich nun deswegen befürchten,dass mir der Arbeitgeber dieLohnfortzahlung verweigernkönnte, da Art. 324a OR ausdrücklichvorsieht, der Anspruchauf Lohnfortzahlungentstehe, wenn man infolgeKrankheit arbeitsunfähig sei?Und wie steht es mit dem Kündigungsschutzgemäss Art.336c OR? Auch in dieser Bestimmungwird unmissverständlichfestgehalten, einKündigungsverbot bestehe,wenn man durch Krankheitan der Arbeit verhindert sei.Die Aufzählung der Gründe inArt. 324a OR, gemäss welchender Arbeitgeber dem Arbeitnehmertrotz Arbeitsunfähigkeit denLohn während einer gewissenZeit zu bezahlen hat, ist nichtIT-TIPPPC PFLEGENWie wir uns auch den Frühlingsputzvornehmen, ist es wichtig,den Computer von Zeit zu Zeitzu säubern. Je länger wir alsounseren Computer benutzen,desto mehr ungenützte Einträgeund temporäre Dateien sammelnsich an.Um diese Daten zu löschenmuss man kein Fachmann sein.Gehen Sie auf Google und suchenSie nach «CCleaner». Diesist eine Gratis-Software, welchesich über die letzten Jahre bewährthat.In zwei Schritten ist Ihr Computerauf Vordermann gebracht:1. Öffnen Sie das Programm undstarten Sie einen Durchlauf mit«Starte CCleaner» unten rechts.2. Wechseln Sie nach erfolgreichemSäubern im Navigationsreiterauf «Registry» und startenSie den Scan mit «Nach Fehlernsuchen» unten links. Bei 100-prozentiger Suche betätigen Sieden Knopf «Fehler beheben!».Wiederholen Sie diese Vorgängeein- bis zweimal monatlichund Sie werden den Unterschieddeutlich merken.Was macht denn «CCleaner» genau?Das Programm löscht temporäreDateien, Cookies, denPapierkorb, Log-Dateien, ungenutzteoder alte Registry-Einträgeund den Browser-Verlauf.Rachid Salah, IT-Verantwortlicherbeim <strong>KV</strong> <strong>Schweiz</strong>context 2 – <strong>2013</strong>

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