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glauben & denken heute - Martin Bucer Seminar

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Prof. Dr. Dr. J. W. MontgomeryWie gewichtig müssen Beweise sein,um eine Auferstehung nachzuweisen?Das Thema hier ist aber ein Wunder:eine Auferstehung. Wie viele Beweisesollte ein vernünftiger Menschen verlangen,um solche eine Tatsache zubegründen? Können Beweise jemalsrechtfertigen, dies zu akzeptieren?Thomas Sherlock, Hauptpastor derTemple Church (die sich im Besitzvon zweien der vier englischen Gildenfür Gerichtsanwälte, der HonourableSocieties for the Inner and the MiddleTemple, befindet) und Bischof vonLondon, beantwortete diese Fragen imachtzehnten Jahrhundert gut:Nehmen wir an, Sie haben gesehen, wieein Mann öffentlich hingerichtet undsein Leichnam später von dem Scharfrichterverwundet, weggetragen und indas Grab gelegt wurde. Nehmen wiran, ihnen wurde später erzählt, dass derMann wieder zum Leben gekommen sei:Was würden Sie in diesem Fall vermuten?Nicht, dass der Mann niemals totwar; denn das haben Sie selbst gesehen.Aber sie würden anzweifeln, ob er jetztlebt. Doch würden Sie sagen: „DieserFall schließt jegliches menschliches Zeugnisaus“, oder: „Menschen können dasnicht feststellen, ob jemand mit dem sievertraulichen Umgang hatten, lebt odernicht“. Auf welcher Grundlage könntenSie das sagen? Ein Mann, der aus demGrab aufersteht, ist ein Objekt der Sinneund kann genauso den Beweis dafürbringen, dass er lebt, wie das irgendeinanderer Mensch auf der Welt kann.Eine Auferstehung also als eine Tatsacheanzusehen, die durch Beweise bewiesenwird, ist ein klarer Fall. Das verlangtkeine größere Fähigkeit bei den Zeugen,als dass sie in der Lage sein müssen, zwischeneinem toten Mann und einem lebendigenMann zu unterscheiden. Unddas ist ein Punkt, an dem sich jeder lebendeMensch, so glaube ich, ein Urteilzutraut. 46Was nötig ist: Genug Beweise um (A)Tod und (B) Leben zu zeigenBischof Sherlock liegt sicherlich darinrichtig, dass eine Auferstehungnicht prinzipiell eine unüberwindlicheSchwierigkeit für die Beweisfindungdarstellt. Was die Wahrnehmung betrifft(und nur darüber müssen wir unszu Beweiszwecken Gedanken machen),kann eine Auferstehung als Tod gefolgtvon Leben betrachtet werden.T. dann L.Normalerweise ist die Reihenfolge umgekehrt,nämlich so:L. dann T.Wir sind wohlvertraut mit der Wahrnehmungder konstituierenden Faktoren(auch wenn wir nicht das „Geheimnis“des Lebens verstehen undnicht, warum der Tod eintreten muss).Und wir haben keine Schwierigkeitendamit, Beweiskriterien aufzustellen,um eine Person in die eine oder dieandere Kategorie zu stellen. So ist dasEssen von Fisch 47 ausreichend, um denEssenden zu den Lebenden zu zählen,und eine Kreuzigung ist genug, umden Gekreuzigten unter die Toten zurechnen. In Jesu Fall ist die Reihenfolgeumgekehrt, aber das hat keineerkenntnistheoretische Bedeutung fürdie Gewichtung der Beweise, die erforderlichsind, um Tod oder Lebenfestzustellen. Und falls Jesus an PunktA tot und an Punkt B wieder lebendigwar, dann hat eine Auferstehung stattgefunden– und das spricht für sichselbst (res ipsa loquitur). 48Wirft aber nicht die Unzuverlässigkeitvon Augenzeugen einen Zweifelauf ein Ereignis, dass so außergewöhnlichist wie die Auferstehung?Psychologen wie Loftus haben aufwirkliche Gefahren bei den Aussagenvon Augenzeugen verwiesen. 49 Nichtsdestowenigerbleiben sie, wie wir schongesehen haben, die Ecksteine juristischerBeweisführung. Was die Verlässlichkeitvon Identifizierungen vonBekannten (genau darum geht es beider Identifizierung von Jesus durch dieJünger nach der Auferstehung) betrifft,so stimmen Experten zu diesem Themadarin überein, dass gilt: „Je besser einZeuge mit einer Person bekannt ist,desto wahrscheinlicher ist es, dass dieIdentifizierung des Zeugen genau ist“,und: „da, wo ein Augenzeuge auftritt,stellt die größte Herausforderung andie Überzeugunskraft des Anwalts derVersuch dar, ohne Unterstützung einerExpertenaussage für die Unzuverlässigkeitder Identifierung eines vorher Bekanntendurch einen nicht angeklagtenAugenzeugen zu argumentieren“. 50Und genau das haben wir in dem augenblicklichenFall: Jünger wie Thomasliefern „Identifizierung von nichtangeklagten Augenzeugen“ des auferstandenenJesus, mit dem sie für denunmittelbar vorangegangen Zeitraumvon drei Jahren äußerst innig bekanntwaren. 51 Keines Anwalts „Überzeugunskraft“wird gegenüber diesem Beweisvon Identifizierung etwas ausrichten.Henry, Nash, Gerstner, Sproul,Geisler und Rat über Tatsachen undInterpretationenSchließlich mag der folgende Einwandvorgebracht werden: Selbst wenn wirvon der Auferstehung Jesu ausgehen– ist diese Tatsache allein genug, seineGottheit und die Wahrheit seinerAnsprüche festzustellen? Die theologischenVertreter einer voraussetzungsbewusstenApologetik, Carl F. H. Henryund Ronald H. Nash, sagen uns, dasses keine sich selbst interpretierendenTatsachen gebe 52 , und die CalvinistenJohn Gerstner und R. C. Sproul ebensowie der evangelikale Neo-ThomistNorman L. Geisler bestehen darauf,dass eine unabhängige theologische16 7 8 6 @ ü

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