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19. M ärz 1927 G lü c k a u f 405neue Extraktion regeneriert werden. Da aber diePhenole infolge der Anwendung eines Kalküberschussesbeim Abtreiben des Rohwassers in Kalziumphenolateübergehen, muß man das Abwasser zur Überführungder Phenole in eine extrahierbare Form zuerst neutralisieren.Die Absäurung des Abwassers mit Schwefelsäurehätte jedoch das Verfahren von vornherein unwirtschaftlichgestaltet, und deshalb sollen für diesen Zweckdie wertlosen Säureharze der Benzolraffination benutztwerden. Aus verschiedenen naheliegenden Gründenmuß aber dieser Vorschlag als technisch undurchführbarbezeichnet werden.Selbst wenn man das Abtreiberwasser zweckmäßigermit billiger Rauchgaskohlensäure behandeln würde,kann das Verfahren immer noch nicht wirtschaftlicharbeiten, weil in den weitaus meisten Fällen die Konzentrationdes Abwassers an Phenolen für eine lohnendeExtraktion nicht genügt. W ie bereits erwähnt,wird im Abtreiber ein Teil der Phenole mit denDämpfen der flüchtigen Ammoniakverbindungen übergetrieben,während der Rest durch Wasserdampfkondensatund das Wasser der Kalkmilch eine noch weitereVerdünnung erfährt. Auch dürfte mit Sicherheit zuerwarten sein, daß der anfallende Kalziumkarbonatschlammbei der Karbonisierung mit Kohlensäureweitere Phenolmengen durch Adsorption an sich reißtund so der spätem Extraktion entzieht. Der Erfolgkann also im besten Falle nur unvollständig sein, selbstwenn die besondern Schwierigkeiten des Extraktionsvorganges,auf die weiter unten eingegangen wird,nicht beständen.Das Verfahren hat schließlich noch den für seineBeurteilung fast ausschlaggebenden erheblichen Nachteil,daß durch die bei einer Extraktion nie ganz zuvermeidenden Lösungs- oder Emulsionsverluste an Stellevon Phenolen ein neuer Fremdstoff, Benzol, in dasAbwasser gerät, der als ebenso schädlich wie diePhenole gilt. W ill man aber versuchen, das verloreneLösungsmittel wiederzugewinnen, so dürfte sich dieseMaßnahme bei den gewaltigen Flüssigkeitsmengenäußerst schwierig gestalten. Selbstverständlich wird beider Benutzung von Säureharzen als Neutralisierungsmitteldem Abwasser ebenfalls ein neuer Giftstoff zugeführt,der den beabsichtigten gesundheitlichen Endzweckhinfällig machen muß. Die Entphenolung desAbtreiberabwassers nach dem geschilderten Verfahrenstößt demnach auf sehr große Schwierigkeiten, so daßdie wirtschaftliche Durchführung als völlig ausgeschlossenerscheint.In eine neue und weit aussichtsreichere Entwicklungsstufeist die Entphenolungsfrage durch den fastgleichzeitig dem oben genannten Phenolausschuß derEmschergenossenschaft von zwei Mitgliedern gemachtenVorschlag getreten, das Am m oniakw asser selbstvor seiner Abtreibung zu entphenolen1. Man ist dadurchzweifellos der Quelle des Übels erheblich nähergekommen; auch sind beim Rohwasser die Verhältnissefür die Entphenolung weit günstiger, weil hierdie Phenole in einer extrahierbaren Form vorliegen.Das Ammoniak des Rohwassers ist gewöhnlich restlosan Kohlensäure und Schwefelwasserstoff gebunden(abgesehen von einem geringen Gehalt an Zyan undRhodanammonium); ein Festhalten der Phenole etwain Gestalt eines »Ammoniumphenolats« kommt nicht1 Die auf dieses Verfahren erteilten Patente sind von der Emschergenossenschaftfür das Oebiet des rheinisch-westfälischen Industriegebietesübernommen worden.in Betracht. Aber selbst wenn freies Ammoniak vorhandensein sollte, ändert dies nichts an der Extrahierbarkeitder Phenole, weil Ammoniak im Gegensatz zuden fixen Alkalien und Erdalkalien kein beständigesAmmonphenolat zu bilden vermag; wenigstens mußdie Entstehung eines solchen Körpers auf Grund derbisherigen Forschungsergebnisse als unwahrscheinlichgelten.Bei der Wahl eines für die Entphenolung geeignetenLösungsmittels sind besonders 2 Forderungen zuerfüllen: 1. Im Hinblick auf die beabsichtigte Gesundheitsförderungdürfen nicht neue giftige Fremdstoffedurch das Lösungsmittel dem Abwasser zugeführtwerden. 2. Da sehr große Wassermengen zu verarbeitensind, können selbst bei einem sich mit Wassernicht mischenden Lösungsmittel kleine, hauptsächlichdurch Emulsionsbildung bedingte Verluste zu recht stattlichenGrößen anwachsen. Für den wirtschaftlichenErfolg muß daher die Gewähr gegeben sein, daß sichdas im extrahierten Wasser verlorene Lösungsmittel ineinfachster und sicherster Weise wiedergewinnen läßt.Bei dem hohen Preis eines Lösungsmittels wie Benzol,das sich für die Phenolextraktion besonders eignet, istdieser Umstand für die Wirtschaftlichkeit einer Entphenolungsanlagevon großer Bedeutung. Beiden Forderungengenügt das neue Verfahren, denn bei dem derExtraktion folgenden Abtreibeprozeß wird etwa gelöstesBenzol mit den Ammoniakdämpfen übergetrieben undgelangt nach Durchlaufen des Sättigers mit den Sättigergasenwieder in die Wäscher, wo es von dem Waschölabsorbiert wird. Die Wiedergewinnung erscheint alsohier im Gegensatz zu der Verarbeitung des Abtreiberabwassersohne jede verteuernde Sondermaßnahme alsmöglich. Wirkliche Verluste an Benzol sind allerdingsnicht ganz zu vermeiden, weil sich eine vollständigeEntbenzolung des Gases bei Verwendung der üblichenWaschöle zur Absorption bekanntlich nicht erreichenläßt. Je besser die Waschleistung des Ölwäschers ist,desto geringer werden die Verluste an Benzol. Ihregenaue Feststellung im Betriebe dürfte aber recht schwersein, weil es sich um verhältnismäßig kleine Mengenhandelt und Schwankungen im Leichtölausbringenimmer Vorkommen können.Weitere Vorteile des Verfahrens stellen die höhereKonzentration an Phenolen und der bereits erwähnteUmstand dar, daß alle Phenole des Rohwassers derExtraktion zugänglich sind.Für die Wirtschaftlichkeit der Entphenolungsanlagenist es ferner von nicht zu unterschätzender Bedeutung,daß das Rohwasser auch noch andere Wertstoffeenthält, die bei der Extraktion miterfaßt werden können.Hier ist wiederum zu unterscheiden zwischen Bestandteilen,die im Rohwasser nur suspendiert oder emulgiertsind, und solchen, die in wäßriger Lösung vorliegen.Das Rohwasser enthält, wie oben angegeben, mehr oderweniger Teer, dessen Entfernung und Rückgewinnungaus betriebstechnischen Gründen vor dem Abtreibevorgangerfolgen müßte. Als noch weit wichtigererscheint aber die Klärung des Rohwassers für dieEntphenolung selbst und für die Abwasserfrage. DieNotwendigkeit einer solchen Maßnahme geht aus folgendemhervor: 1. Die Extraktion der Phenole wirddurch die Entfernung suspendierter Teerbestandteileerleichtert, da das Lösungsmittel ganz der Phenolextraktionzugutekommt. 2. Die aus geklärtem, teerfreiemWasser gewonnenen Phenole werden zweifellos

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