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Autobus KV 2013.pdf - Betriebsrat IVB

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- bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens45 Minutenund ist spätestens nach sechs Stunden einzuhalten.GelegenheitsverkehrDie tägliche unbezahlte Ruhepause beträgt höchstens eineinhalbStunden.Die tägliche unbezahlte Ruhepause kann in mehrere Teile vonmindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.Bei Teilung der unbezahlten Ruhepause ist der erste Teil spätestensnach sechs Stunden einzuhalten.KraftfahrlinienverkehrDie tägliche unbezahlte Ruhepause beträgt höchstens eineinhalbStunden.Im Kraftfahrlinienverkehr kann die unbezahlte Ruhepause in einenTeil von mindestens 30 Minuten und einen bzw. mehrereTeile von mindestens 15 Minuten geteilt werden.Bei Teilung der unbezahlten Ruhepause ist der erste Teil spätestensnach sechs Stunden einzuhalten.Der 30-minütige Teil der unbezahlten Ruhepause ist im Dienstplander Fahrdienstleitung oder im Einsatzplan im Vorhinein zufixieren.Der unbezahlte Ruhepausenteil von 30 Minuten muss in einemZeitraum von frühestens 3 Stunden nach Beginn bzw. spätestens3 Stunden vor Ende des Dienstes liegen. Wird dem Lenkerder unbezahlte Ruhepausenteil von 30 Minuten innerhalbdieses Zeitraumes nicht gewährt, beträgt die tägliche unbezahlteRuhepause höchstens 1 Stunde.Ein Ruhepausenteil von 15 Minuten ist dann unbezahlt, wenner innerhalb eines Zeitraumes von frühestens 2 Stunden nachBeginn bzw. spätestens 2 Stunden vor Ende des Dienstesliegt.9

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