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Autobus KV 2013.pdf - Betriebsrat IVB

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landsdienstreisen, wenn die gesamte Abwesenheit vom Dienstort(Inland und Ausland) mehr als 3 Stunden beträgt.Für jeden 24-Stunden-Zeitraum gebührt maximal 1 Tagessatz.Wird vom Arbeitgeber kein Quartier zur Verfügung gestellt, so sindeventuelle Nächtigungsspesen unter Nachweis derselben zu vergüten.2. Weihnachtsremunerationa. Arbeitnehmer, die am 1. Dezember ein Jahr im Betrieb beschäftigtsind, erhalten eine Weihnachtsremuneration in derHöhe von 4,33 Kollektivvertragswochenlöhnen, erhöht um30 Prozent, die spätestens am 1. Dezember fällig ist.Die Weihnachtsremuneration gebührt abweichend vom Kalenderjahrjeweils für den Zeitraum vom letzten Fälligkeitstag biszum 1. Dezember.b. Arbeitnehmer, die am 1. Dezember noch nicht ein Jahr im Betriebbeschäftigt sind, erhalten den jeweiligen Anteil der Weihnachtsremuneration,berechnet vom Eintritt bis zum jeweiligenStichtag.c. Bei Ausscheiden des Arbeitnehmers gebührt der jeweilige Anteilder Weihnachtsremuneration, berechnet vom Eintritt biszum Austritt (wenn zwischen Eintritt und Austritt noch keineWeihnachtsremuneration fällig war), bzw. vom letzten Fälligkeitstagbis zum Austritt.d. Der Anspruch auf die anteilige Weihnachtsremuneration entfällt,wenn das Arbeitsverhältnis durch unberechtigten vorzeitigenAustritt des Arbeitnehmers oder durch Entlassung endet.e. Bei Ausscheiden eines Arbeitnehmers sind bereits zuviel ausbezahlteSonderzahlungen anteilig rückzuverrechnen.33

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