Autobus KV 2013.pdf - Betriebsrat IVB
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Arbeitszeit verrechnet werden, wobei Abschnitt V entsprechendzu berücksichtigen ist.Wird durch die Dienstleistung der Kalendertag überschritten,ist der Zeitraum der Überschreitung des Kalendertages jenemKalendertag zuzurechnen, an dem die Dienstleistung begonnenhat.Die zu verrechnende Arbeitszeit von 5 Stunden im Gelegenheitsverkehrbeziehungsweise 6 Stunden 30 Minuten im Kraftfahrlinienverkehrkann durch Betriebsvereinbarung für Mitarbeiter,welche eine Teilzeitbeschäftigung nach Abschnitt 6 Mutterschutzgesetzoder Abschnitt 3 Väterkarenzgesetz in Anspruchnehmen und die kollektivvertragliche wöchentliche Normalarbeitszeitum mindestens 50% verringern (derzeit 20 Wochenstunden),auf mindestens 3 Stunden herabgesetzt werden.l) Gemäß § 97 Abs. 1 Ziff. 2 Arbeitsverfassungsgesetz ist, innerhalbder Firma unter Berücksichtigung der innerbetrieblichenDispositionsmöglichkeiten, gemeinsam mit dem <strong>Betriebsrat</strong>ein Wochendienstplan zu erstellen, in dem die wöchentlicheRuhezeit zu fixieren ist.3. Pflichten des LenkersAnaloges Kontrollgeräta) Der Lenker verpflichtet sich die Vorschriften der EU-Verordnung3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr sowieder EU-Verordnung 561/2006 einzuhalten.b) Der Lenker sorgt dafür, dass die vom Unternehmer ausgehändigtenSchaublätter in angemessener Weise geschützt werden.Der Lenker darf keine angeschmutzten oder beschädigtenSchaublätter verwenden.15