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Autobus KV 2013.pdf - Betriebsrat IVB

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f. Ist ein Arbeitnehmer durch Krankheit (Unglücksfall) an derLeistung seiner Arbeit verhindert, ohne dass er die Verhinderungvorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführthat, und ist durch die Dauer der Krankheit der Entgeltfortzahlungsansprucherschöpft, sind diese Dienstzeiten bei der Berechnungder Urlaubsbeihilfe voll zu berücksichtigen (keine Aliquotierung).4. JubiläumsgeldArbeitnehmer erhalten nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeitvon vollen 20 Dienstjahren ein Jubiläumsgeld in derHöhe von 4,33 Kollektivvertragswochenlöhnen. Die Auszahlungerfolgt mit der nächsten, der Vollendung des 20. Dienstjahres folgendenLohnauszahlung.5. ÜberführungskostenÜberführungskosten bei in Ausübung des Dienstes verunglücktenbzw. erkrankten Dienstnehmern zu dem laut polizeilichem Meldezettelnachgewiesenen Wohnort in Österreich sind dann vomDienstgeber zu tragen, wenn nicht eine Versicherungseinrichtungdiese Kosten zur Gänze ersetzt. Bei teilweisem Kostenersatz istder Differenzbetrag vom Dienstgeber zu tragen.35

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