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Autobus KV 2013.pdf - Betriebsrat IVB

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Zusammenfassung der wichtigstenBestimmungen der VO 561/2006Geltungsbereich der EU-Verordnung 561/2006Fachlicher GeltungsbereichErfasst wird jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straßedurchgeführte Fahrt eines leeren oder beladenen Fahrzeuges (Beförderungim Straßenverkehr) mit Verwendung zur• Güterbeförderung, wenn das zulässige Gesamtgewicht desFahrzeuges (einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger)3,5t übersteigt,• Personenbeförderung, wenn das Fahrzeug für die Beförderungvon mehr als 9 Personen einschließlich des Lenkers konstruiertund bestimmt ist (VO-Fahrzeuge im Sinne von § 13 Absatz 1 Ziffer2 b AZG).Örtlicher GeltungsbereichDie VO gilt unabhängig vom Land der Zulassung des Fahrzeugesfür Beförderungen im Straßenverkehr• ausschließlich innerhalb der EU, oder• zwischen der EU, der Schweiz und den Vertragsstaaten desEWRWichtigste Ausnahme vom Geltungsbereich• Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung im Linienverkehr verwendetwerden, wenn die Linienstrecke nicht mehr als 50 Km beträgt(regionaler Kraftfahrlinienverkehr)LenkzeitenTägliche LenkzeitDie gesamte tägliche Lenkzeit zwischen zwei Ruhezeiten (Tagesruhezeitenoder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit)39

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