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Autobus KV 2013.pdf - Betriebsrat IVB

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Die tägliche Arbeitszeit ist unter Bedachtnahme auf die Betriebserfordernisseim Einvernehmen mit dem <strong>Betriebsrat</strong> festzusetzen.2. Fahrpersonala) AllgemeinesDie regelmäßige Arbeitszeit innerhalb einer Arbeitswoche beträgtausschließlich der Pausen 40 Stunden.Die Arbeitszeit für Lenker umfasst die Lenkzeiten, die Zeiten fürsonstige Arbeitsleistungen und die Zeiten der Arbeitsbereitschaftohne die Ruhepausen. Bei Teilung der täglichen Ruhezeitoder bei Unterbrechung der täglichen Ruhezeit bei kombinierterBeförderung, beginnt eine neue Tagesarbeitszeit nachAblauf der gesamten Ruhezeit.b) Lenkzeiten1) VO-Fahrzeuge im Sinne von § 13 Absatz 1 Ziffer 2 b AZGDie Lenkzeiten für das Lenken von VO-Fahrzeugen (<strong>Autobus</strong>semit mehr als 9 Sitzplätzen einschließlich des Fahrers)richten sich nach den Vorschriften der EU-Verordnung 561/2006.2) Sonstige Fahrzeuge im Sinne von § 13 Absatz 1 Ziffer 3AZGDie gesamte tägliche Lenkzeit zwischen zwei Ruhezeiten(Tagesruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichenRuhezeit) darf 9 Stunden nicht überschreiten. Zweimalpro Woche darf die Tageslenkzeit auf 10 Stunden verlängertwerden.Innerhalb einer Woche darf die gesamte Lenkzeit 56 Stunden,innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinander folgendenWochen 90 Stunden nicht überschreiten.7

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