Autobus KV 2013.pdf - Betriebsrat IVB
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2. TEILLohnordnungAnhang zu Abschnitt XIDem Arbeitnehmer ist mit dem Lohn eine Aufstellung über Bruttoverdienst,Normal- und Mehrarbeitslohn, Zuschläge, Zulagen,Spesenvergütung und die einzelnen Abzüge auszuhändigen.Mit Wirkung 1. Jänner 2013 werden die im Bundeskollektivvertragfür die Arbeitnehmer in den privaten <strong>Autobus</strong>betrieben festgesetztenLohnsätze und Spesenvergütungen wie folgt geregelt:1. SpesenvergütungenVon diesen Sätzen muss der Fahrer die Mehrauslagen, die mit derauswärtigen Dienstleistung entstehen, bestreiten.Spesenvergütung im Gelegenheitsverkehr:Als Abgeltung für den erhöhten Lebensaufwand bei Fahrtätigkeitoder Dienstleistungen außerhalb des Dienstortes (Betriebsstätte,Werksgelände, Lager usw.) werden Tages- und Nächtigungsgeldergewährt. Das Tagesgeld beträgt Euro 21,12 für je volle 24 Stunden.Dauert die Fahrtätigkeit oder Abwesenheit vom Dienstortmehr als drei Stunden, gebührt für jede angefangene Stunde1∕12 des Tagesgeldes; bis drei Stunden Fahrtätigkeit oder Abwesenheitvom Dienstort gebührt kein Tagesgeld. Im Falle einerNächtigung sind zusätzlich Euro 4,05 zu zahlen.Eventuelle Nächtigungsspesen sind dem Standard der Reisegruppeentsprechend unter Nachweis derselben zur Verfügungzu stellen oder zu vergüten.31