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Autobus KV 2013.pdf - Betriebsrat IVB

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) WartezeitenDie Wartezeitenberechnung ist durch den Umstand bedingt,dass bei Ausflugsfahrten oder Fahrten im Gelegenheitsverkehroft lange ausgedehnte Fahrtunterbrechungen auftreten. DieWartezeitberechnung wird unbeschadet der Bestimmungenüber die Pausen (IV, Punkt 2a) gehandhabt.Wartezeiten werden täglich zusammengezählt und bis zusechs Stunden täglich, auch wenn sich der Lenker vom Fahrzeugentfernen kann, als volle Arbeitszeit bezahlt. Die übersechs Stunden hinausgehenden Wartezeiten werden nach Abzugeiner Pause von einer Stunde mit 50 Prozent des normalenArbeitslohnes vergütet, wobei sich der Lenker gleichfalls vomFahrzeug entfernen kann.V. Überstundenregelung1. ÜberstundenÜberschreitungen der im Abschnitt III, Punkt 1 und 2 festgelegtenregelmäßigen Arbeitszeit sind, sofern sie über Anordnung des Arbeitgebersoder seines Bevollmächtigten geleistet werden, alsÜberstunden besonders zu entlohnen.Die Anordnung von Überstunden erfolgt tunlichst nach Anhörungdes <strong>Betriebsrat</strong>es im Rahmen der gemäß Abschnitt III und V zulässigenArbeitszeitüberschreitung.Die Überstundenleistungen des Fahrpersonals erfolgen aufgrundder Verkehrsverhältnisse oder der betrieblichen Gegebenheiten.a) BetriebspersonalGemäß § 7 Abs. 2 und 3 Arbeitszeitgesetz darf die Wochenarbeitszeitauf 60 Stunden, die Tagesarbeitszeit gemäß § 7 Abs. 3auf 13 Stunden verlängert werden.21

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