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Autobus KV 2013.pdf - Betriebsrat IVB

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ANHANG IIIzum Kollektivvertrag der privaten<strong>Autobus</strong>unternehmungen Vor- undAbschlussarbeiten für Lenker imKraftfahrlinienverkehrIm Kraftfahrlinienverkehr (gem. § 1 Absatz 1 KflG) soll der Zeitaufwandfür Vor-und Abschlussarbeiten wegen der ständig wechselndenGegebenheiten (Solobus oder Gelenkbus, Auftreten atypischerSituationen, etc.) mit einem Durchschnittswert ermittelt werden.Für die Durchführung von Vor- und Abschlussarbeiten im Kraftfahrlinienverkehrist daher in den Fällen, in denen am Beginn und amEnde einer Einsatzzeit kein „fliegender Fahrerwechsel“ vorliegt,dem Fahrpersonal der dafür notwendige Zeitaufwand in Form einerZeitpauschale von 25 Minuten einmalig für jede Tagesarbeitszeitvom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.Vor-und Abschlussarbeiten sind Bestandteil der Arbeitszeit. Diekonkrete Aufteilung dieser Zeitpauschale auf Vor- bzw. Abschlussarbeitenerfolgt durch innerbetriebliche Regelung, wobei jedochder überwiegende Anteil auf Vorarbeiten zu entfallen hat. In denFällen mit „fliegendem Fahrerwechsel“ am Beginn oder am Endeeiner Einsatzzeit ist ein eventuell erforderlicher Zeitaufwand innerbetrieblichzu regeln. Zudem ist innerbetrieblich zu regeln, wannein „fliegender Fahrerwechsel“ vorliegt.In der Zeitpauschale von 25 Minuten sind folgende Tätigkeiten enthalten:• Überprüfung des Fahrzeuges gemäß § 102 Absatz 1 KFG sowiesonstiger gesetzlicher Vorschriften zur Inbetriebnahme und Abstellendes Fahrzeuges• Bedienung des digitalen oder analogen Kontrollgeräts49

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