Autobus KV 2013.pdf - Betriebsrat IVB
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ANHANG IZUM KOLLEKTIVVERTRAG DERPRIVATEN AUTOBUSUNTERNEHMUNGEN;2. TEIL (LOHNORDNUNG),ZIFF. 1 SPESENVERGÜTUNGDie Sozialpartner kommen überein, dass in dem am 20.11.2002abgeschlossenen Kollektivvertrag der privaten <strong>Autobus</strong>unternehmungen,der in der Lohnordnung (2. Teil), Ziff. 1 Spesenvergütungverwendete Begriff „Betriebsstätte“ wie folgt auszulegen ist:Jeder Dienstnehmer kann nur eine Betriebsstätte haben. Hat einUnternehmen mehrere Betriebsstätten, gilt als Betriebsstätte jenerOrt (Anschrift) an der der Dienstnehmer zur Sozialversicherunggemeldet ist.45