1 2chen. Aber das kommt nicht von irgendwo.Choholka: „Noch vor dergroßen Weltwirtschaftskrise habenwir in vielen Bereichen umfassendeOptimierungsprojekte gestartet – mitBlick auf Personal, Einkäufen, Abläufeetc. Dabei waren wir sehr erfolgreich.Jetzt sind wir längst daran,die Ergebnisse umzusetzen. Natürlichmacht auch uns die immergrößer werdende Schere zwischenEinnahmen aus Ertragsanteilen undzu leistenden Tranfsferzahlungen zuschaffen.“ Spekulationsgeschäftegibt es in Wilhelmsburg zwar keine,Ärger mit den Banken aber dennoch.Der Stadtchef. „Die haben jetzt unsereAufschläge für die Zinsen erhöht.Oh Wunder - natürlich gerade nur sohoch, dass sie knapp unter den Beträgensind, wo man das Darlehenneu ausschreiben würde. Diesbezüglichhabe ich sogar vor WeihnachtenStaatssekretär Andreas Schieder einenBrief geschrieben.“Und was sind die Projekte für dienahe Zukunft, Herr Bürgermeister?Choholka: „Großes Thema derzeit istder Straßen- und Brückenbau. Wirhaben 70km Straßen und 50 Brükkenin der Stadt. Die Brücken sindalle relativ alt, da muss jetzt einigesinvestiert werden. Aktuell ist auchein Betreutes-Wohnen-Projekt. Dasind wir derzeit dran, einen gutenStandort im Zentrum auszuwählen.Einen Partner für die Errichtung habenwir schon gefunden.“FACT-SHEETWilhelmsburgStadtgemeinde im Bezirk SanktPölten-Land, Mostviertel.Einwohner: 6.450 Haupt- und 600NebenwohnsitzerFläche: 45,96 km 2Seehöhe: 321mGR: 16 SP, 9 VP, 3 FP, 1 GrüneBesonderheiten: Großer Freizeitparkim Stadtpark mit Freibad (10m-Turm!), Fußballplatz, Tennisplatz,Sporthalle. Großes Wander- undMountainbikstreckennetz,Einkaufzentrum in der City, Geschirrmuseum,Schloss Kreisbach mitLachort, Haus der Musik.1 Lachort, eine heiter gestaltete Parkanlage beim Schloss Kreisbach. 23 Zumbaparty - der Trendsport ist auch in Wümschburg angesagt. 4Ein Paradies für Wanderer und Biker.Sakrale Pracht in der Anna-Kapelle.3 4Fotos: Stadtgemeinde Willhelmsburg24
InfoDie KI Info-BoxErhöhung der Bezüge und Entschädigungennach bezügerechtlichen VorschriftenDas Bundesverfassungsgesetzüber die Begrenzung von Bezügenöffentlicher Funktionäre, BGBl. INr. 64/1997 idF BGBl. I Nr.59/2012 wurde mit Beschluss desNationalrates vom 6. Dezember2012 geändert, indem folgenderAbs. 20 dem § 11 angefügt wurde:„(20) Der in § 3 Abs. 1 vorgeseheneAnpassungsfaktor beträgt für dasKalenderjahr 2013 1,018.“Durch diese Änderung wurde dervom Präsidenten des Rechnungshofesam 5. Dezember 2012 im Amtsblattder Wiener Zeitung verlautbarteAnpassungsfaktor von 1,028derogiert.Nach § 2 Abs. 2 <strong>NÖ</strong> Landes¬ undGemeindebezügegesetz 1997, LGBl.0032, erhöht sich der Ausgangsbetragjährlich mit Wirksamkeit vom1. Jänner entsprechend dem § 3des Bundesverfassungsgesetzesüber die Begrenzung von Bezügenöffentlicher Funktionäre, BGBl. INr. 64/1997 in der jeweils geltendenFassung. Die Landesregierunghat gemäß § 2 Abs. 3 <strong>NÖ</strong> LandesundGemeindebezügegesetz 1997den sich durch die Erhöhung ergebendenAusgangsbetrag im Landesgesetzblattkundzumachen. Fürdas Jahr 2012 wurde im § 26 Abs. 3<strong>NÖ</strong> Landes¬und Gemeindebezügegesetz1997 entsprechend § 11Abs. 18 des Bundesverfassungsgesetzesüber die Begrenzung vonBezügen öffentlicher Funktionärenormiert, dass die in § 2 Abs. 2 <strong>NÖ</strong>Landes¬und Gemeindebezügegesetz1997 vorgesehene Anpassungdes Ausgangsbetrages in Höhe von2,6 % für Bezüge gilt, die am 31.Dezember 2011 € 3.998,40 nichtübersteigen und weiters, dass diesauch für Bezüge und Entschädigungengilt, die in Verordnungendes Gemeinderates festgelegt sindund € 3.998,40 nicht übersteigen.Aus den vorstehenden Gründenwerden in der Kundmachung derLandesregierung nach § 2. Abs. 3<strong>NÖ</strong> Landes-¬und Gemeindebezügegesetz1997 zwei Ausgangsbeträgegenannt.Der Ausgangsbetrag ab 1. Jänner2013 beträgt monatlich € 8.306,88.Davon abweichend beträgt der Ausgangsbetragfür Bezüge, die am 31.Dezember 2011 € 3.998,40 nichtüberstiegen haben, € 8.522,86 (§11 Abs. 18 des Bundesverfassungs¬gesetzesüber die Begrenzungvon Bezügen öffentlicherFunktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997 inder Fassung BGBl. I Nr. 121/2011,in Verbindung mit § 26 Abs. 3des<strong>NÖ</strong> Landes¬und Gemeindebezügegesetzes1997, LGBl. 0032¬12).Im Ergebnis sind die Bezüge derBürgermeisterInnen und die Entschädigungender anderenMitgliederdes Gemeinderates mit Wirkungvom 1. Jänner 2013 um 1,8 % zuerhöhen.Familienfreundliche<strong>Gemeinden</strong>2012 haben 79 österr. <strong>Gemeinden</strong> die erste Etappefür das Grundzertifikat oder den dreijährigen Prozess,um als „familienfreundlichegemeinde“ ausgezeichnetzu werden, geschafft. Darunter auch die nö. SP-KommunenBerndorf, Gaming, Günselsdorf, Guntramsdorf,Hirtenberg, Schönau an der Triesting. Erstmals wurdedas neue Gütezeichen „familienfreundlicheregion“ verliehen.Das ging ebenfalls nach <strong>NÖ</strong>, nämlich an zwölf<strong>Gemeinden</strong> des Triestingtals. Seit 2009 erweist sich dieKooperation zwischen Familienministerium und Gemeindebundals erfolgreiche Formel: Mittlerweile sind10 Prozent aller Kommunen „familienfreundlich“.StR Andreas Rottensteiner übernahm die Urkunde für dieStadt Berndorf. Daneben: Projektbegleiterin Doris Palz.25