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Gemeinden stärken! - SPÖ Gemeindevertreterverband NÖ

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InfoDie KI Info-BoxErhöhung der Bezüge und Entschädigungennach bezügerechtlichen VorschriftenDas Bundesverfassungsgesetzüber die Begrenzung von Bezügenöffentlicher Funktionäre, BGBl. INr. 64/1997 idF BGBl. I Nr.59/2012 wurde mit Beschluss desNationalrates vom 6. Dezember2012 geändert, indem folgenderAbs. 20 dem § 11 angefügt wurde:„(20) Der in § 3 Abs. 1 vorgeseheneAnpassungsfaktor beträgt für dasKalenderjahr 2013 1,018.“Durch diese Änderung wurde dervom Präsidenten des Rechnungshofesam 5. Dezember 2012 im Amtsblattder Wiener Zeitung verlautbarteAnpassungsfaktor von 1,028derogiert.Nach § 2 Abs. 2 <strong>NÖ</strong> Landes¬ undGemeindebezügegesetz 1997, LGBl.0032, erhöht sich der Ausgangsbetragjährlich mit Wirksamkeit vom1. Jänner entsprechend dem § 3des Bundesverfassungsgesetzesüber die Begrenzung von Bezügenöffentlicher Funktionäre, BGBl. INr. 64/1997 in der jeweils geltendenFassung. Die Landesregierunghat gemäß § 2 Abs. 3 <strong>NÖ</strong> LandesundGemeindebezügegesetz 1997den sich durch die Erhöhung ergebendenAusgangsbetrag im Landesgesetzblattkundzumachen. Fürdas Jahr 2012 wurde im § 26 Abs. 3<strong>NÖ</strong> Landes¬und Gemeindebezügegesetz1997 entsprechend § 11Abs. 18 des Bundesverfassungsgesetzesüber die Begrenzung vonBezügen öffentlicher Funktionärenormiert, dass die in § 2 Abs. 2 <strong>NÖ</strong>Landes¬und Gemeindebezügegesetz1997 vorgesehene Anpassungdes Ausgangsbetrages in Höhe von2,6 % für Bezüge gilt, die am 31.Dezember 2011 € 3.998,40 nichtübersteigen und weiters, dass diesauch für Bezüge und Entschädigungengilt, die in Verordnungendes Gemeinderates festgelegt sindund € 3.998,40 nicht übersteigen.Aus den vorstehenden Gründenwerden in der Kundmachung derLandesregierung nach § 2. Abs. 3<strong>NÖ</strong> Landes-¬und Gemeindebezügegesetz1997 zwei Ausgangsbeträgegenannt.Der Ausgangsbetrag ab 1. Jänner2013 beträgt monatlich € 8.306,88.Davon abweichend beträgt der Ausgangsbetragfür Bezüge, die am 31.Dezember 2011 € 3.998,40 nichtüberstiegen haben, € 8.522,86 (§11 Abs. 18 des Bundesverfassungs¬gesetzesüber die Begrenzungvon Bezügen öffentlicherFunktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997 inder Fassung BGBl. I Nr. 121/2011,in Verbindung mit § 26 Abs. 3des<strong>NÖ</strong> Landes¬und Gemeindebezügegesetzes1997, LGBl. 0032¬12).Im Ergebnis sind die Bezüge derBürgermeisterInnen und die Entschädigungender anderenMitgliederdes Gemeinderates mit Wirkungvom 1. Jänner 2013 um 1,8 % zuerhöhen.Familienfreundliche<strong>Gemeinden</strong>2012 haben 79 österr. <strong>Gemeinden</strong> die erste Etappefür das Grundzertifikat oder den dreijährigen Prozess,um als „familienfreundlichegemeinde“ ausgezeichnetzu werden, geschafft. Darunter auch die nö. SP-KommunenBerndorf, Gaming, Günselsdorf, Guntramsdorf,Hirtenberg, Schönau an der Triesting. Erstmals wurdedas neue Gütezeichen „familienfreundlicheregion“ verliehen.Das ging ebenfalls nach <strong>NÖ</strong>, nämlich an zwölf<strong>Gemeinden</strong> des Triestingtals. Seit 2009 erweist sich dieKooperation zwischen Familienministerium und Gemeindebundals erfolgreiche Formel: Mittlerweile sind10 Prozent aller Kommunen „familienfreundlich“.StR Andreas Rottensteiner übernahm die Urkunde für dieStadt Berndorf. Daneben: Projektbegleiterin Doris Palz.25

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