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Gemeinden stärken! - SPÖ Gemeindevertreterverband NÖ

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fonische Beantragung ist n i c h t zulässig!Wem darf eine Wahlkarte ausgehändigtwerden?Dem Antragsteller darf seine eigenWahlkarte bzw. gegen Übergabe einerVollmacht die Wahlkarten für denEhegatten/eingetr. Partner/seinenEltern/seine Kinder ausgehändigtwerden. Eine Aushändigung weitererWahlkarten ist dann nur für zweiweitere Personen, ebenfalls nur mitVollmacht, erlaubt. Die Übernahmeder Wahlkarten muss in jedem Fallimmer bestätigt werden.Beispiel : Tochter holt die Wahlkartenfür a) sich selbst, b) ihre Mutter,c) ihren Vater, d) ihren Onkelund e) ihre Tante ab. Dazu muss dieVorlage der Vollmachten für b, c, d, eerfolgen sowie die Übernahme derWahlkarten für a – e bestätigt werden.Weitere Wahlkarten darf sie nurmehr für ihre Kinder bzw. Ehegattenmitnehmen (natürlichgegen Übergabe entsprechenderVollmachten und Übernahmebestätigungen).Wahlkarten anderer Personendürfen ihr nicht mehr übergebenwerden, da sie die Grenze von maximal2 Wahlkarten (d und e) für dieMitnahme von Wahlkarten für Personen,welche nicht wie Eltern undKinder mit ihr verwandt sind, überschrittenhat.Pflegepersonen dürfen somit nurWahlkarten für 2 Patienten abholen(wiederum nur gegen Vorlage derVollmachten und Übernahmebestätigungen- gesondert für jeden Patienten).Hierbei ist es unerheblich, obder Abholer wahlberechtigt zur <strong>NÖ</strong>Landtagswahl ist. Weitere Wahlkartenfür andere Patienten dürfen derPflegeperson aber nicht übergebenwerden.Dürfen Duplikate von Wahlkartenausgefolgt werden?Nein, Duplikate oder Ähnlichesvon Wahlkarten dürfen nicht ausgefolgtwerden. Ein Wähler, welcher imWählerverzeichnis mit dem Vermerk(z.B.: Wahlkarte) ausgewiesen ist,kann ohne Abgabe seiner Originalwahlkartekeinesfalls vor der Wahlbehördeseine Stimme abgeben.Wie wählen AuslandsniederösterreicherInnen?Auslandsniederösterreicher, welchein die Landes-Wählerevidenz eingetragensind, können natürlichauch am Wahltag vor einer Sprengelwahlbehördemit Wahlkartenfunktionwählen, wenn ihnen eine Wahlkartezugesendet wurde und sie diesevorweisen. Weiters können sie amWahltag auch in dem Wahlsprengel,in welchem sie im Wählerverzeichniseingetragen sind, die Stimme abgeben(wenn eine Wahlkarte ausgestelltwurde natürlich nur gegen Abgabedieser).Jede/r Niederösterreicher/in,der/die in den letzten 10 Jahren vordem Stichtag (28. Dezember 2012) indas Ausland verzogen ist, keinen ordentlichenWohnsitz in Niederösterreichund auch keinen Hauptwohnsitzin einer Gemeinde Österreichsmehr hat, kann über Antrag an dieGemeinde in die niederösterreichischeLandes- Wählerevidenz aufgenommenwerden. Die AuslandsniederösterreicherInnenkönnen damitbis 10 Jahre nach ihrem Wohnsitzwechselin das Ausland wählen. DerAntrag muss vor dem Stichtag gestelltwerden – wenn nach diesemDatum ein Antrag einlangt, kanndieser als Einspruch gegen das Wählerverzeichnisgewertet werden. DiesePersonen bekommen dann ihreWahlkarte (wenn sie das entsprechendeFeld im Antrag angekreuzthaben) automatisch zugestellt. Werdies nicht will, kann jeweils bei dereinzelnen Landtagswahl die Zusendungeiner Wahlkarte beantragen.Wie gebe ich eine Vorzugsstimmeab?Um es dem Wähler/In zu ermöglichen,seine/ihre Vorzugsstimmeschnell und eindeutig, also durchAnkreuzen eines/r Bewerbers/Bewerberin,abzugeben, ist es erforderlich,den Stimmzettel so zu gestalten,dass alle BewerberInnen aufdem Stimmzettel aufscheinen. DerStimmzettel hat das Format DIN A2.Die KandidatInnen auf dem Wahlkreisvorschlagsind einheitlich mit15 BewerberInnen (farblich hervorgehoben),die auf dem Landeswahlvorschlag(Landesliste) mit 35 BewerberInnenbegrenzt.Der Wähler/die Wählerin hat dieMöglichkeit, je eine Vorzugsstimmefür eine/n Bewerber/in auf der Wahlkreislisteund eine/n Bewerber/inauf der Landesliste derselben Parteidurch Ankreuzen zu vergeben.31

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